Befristungsreform, Arbeitgeber

Befristungsreform: Arbeitgeber können bis zu 48 Monate ohne Grund einsetzen

Veröffentlicht: 15.07.2026 um 14:52 Uhr, Redaktion boerse-global.de

Die Bundesregierung beschließt eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate. Gewerkschaften und Kirchen üben scharfe Kritik an den Plänen.

Arbeitsrecht: Koalition verdoppelt Befristungsdauer auf vier Jahre
Nahaufnahme von Händen, die einen Stift über Dokumenten halten, symbolisiert Vertragsverhandlungen und gesetzliche Änderungen. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Neue Mitarbeiter können künftig bis zu vier Jahre ohne festen Grund beschäftigt werden.

Der Koalitionsausschuss einigte sich bereits am 2. Juli darauf, die Höchstdauer solcher Verträge für Neueinstellungen bis Ende 2030 von zwei auf vier Jahre zu verdoppeln. Parallel dazu steigt die Zahl der möglichen Verlängerungen von drei auf sechs. Arbeitnehmervertreter und kirchliche Organisationen reagieren mit scharfer Kritik.

Was genau ändert sich?

Die Neuregelung erlaubt es Arbeitgebern, Beschäftigte bis zu 48 Monate ohne Sachgrund zu befristen. Möglich wäre das etwa durch sechs aufeinanderfolgende Verträge mit je acht Monaten Laufzeit. Auch das bisherige Vorbeschäftigungsverbot soll gelockert oder ganz aufgehoben werden.

Das Reformpaket bringt zudem eine Digitalisierung im Arbeitsrecht: Ab Januar 2027 entfällt das Schriftformerfordernis für befristete Verträge.

Parallel brachte das Bundeskabinett am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf zur sogenannten Job-to-Job-Erprobung auf den Weg. Beschäftigte können dann bis zu vier Wochen – in Ausnahmefällen sechs Wochen – bei einem neuen Arbeitgeber arbeiten, ohne ihr bestehendes Verhältnis zu kündigen. Arbeitsministerin Bärbel Bas will damit den Fachkräftewechsel zwischen Branchen beschleunigen.

„Eine lange Phase der Unsicherheit“

Der Kirchliche Dienst in der Arbeitswelt der bayerischen evangelischen Landeskirche warnte bereits am Dienstag vor den Folgen. Die Ausweitung auf vier Jahre und sechs Verlängerungen schaffe eine lange Phase der Unsicherheit für Beschäftigte. Auch Verdi-Chef Frank Werneke und DGB-Vorsitzende Yasmin Fahimi lehnen die Pläne ab.

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Eine heute veröffentlichte YouGov-Umfrage untermauert die Vorbehalte: 54 Prozent der Befragten lehnen die Reform ab, nur 26 Prozent befürworten sie. Kritiker befürchten eine weitere Prekarisierung des Arbeitsmarktes.

Wie relevant ist das Problem?

Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung zeigen die Dimension: 2025 war jede vierte Neueinstellung befristet – bei unter 25-Jährigen sogar 37 Prozent. Die Hans-Böckler-Stiftung bezifferte den Anteil zuletzt auf knapp 38 Prozent.

Experten sehen zwar mehr Flexibilität für Unternehmen, warnen aber vor der Verdrängung sozialversicherungspflichtiger Dauerarbeitsplätze. Bei Minijobs ist zudem geplant, die Verdienstgrenze auf voraussichtlich 633 Euro anzuheben, während der Pauschalsteuersatz für Arbeitgeber von zwei auf fünf Prozent steigt.

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Weitere Einschnitte im Arbeitsrecht

Die meisten Änderungen treten zum 1. Januar 2027 in Kraft. Die wichtigsten Punkte:

Krankschreibungen: Die Vorlage einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung wird ab dem ersten Krankheitstag Pflicht. Die telefonische Krankschreibung entfällt. Medizinerverbände warnen vor einer Überlastung der Praxen durch bis zu 30 Millionen zusätzliche Besuche pro Jahr.

Mindestlohn: Nach der Erhöhung auf 13,90 Euro im Januar 2026 folgt zum Jahresbeginn 2027 eine weitere Anhebung auf 14,60 Euro.

Zeitarbeit: Die Lohnuntergrenzen steigen stufenweise – von 14,96 Euro (Juli 2026) über 15,33 Euro (September 2026) auf 15,87 Euro im April 2027.

Rechtsschutz: Die Frist für Diskriminierungsklagen nach dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz verlängert sich von zwei auf vier Monate.

Topverdiener: Für Beschäftigte mit einem Jahreseinkommen über 177.450 Euro entfällt der Kündigungsschutz – ersetzt durch eine Abfindungsregelung.

Während Arbeitgeberverbände die Signale für mehr Flexibilität begrüßen, bewerten Organisationen wie die Arbeiterwohlfahrt oder der Hausärzteverband Teile der Reform als rein symbolpolitisch oder organisatorisch katastrophal. Das Gesetzgebungsverfahren zur Job-to-Job-Erprobung soll bis Ende November 2026 abgeschlossen sein.

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