Befristung auf 48 Monate: Regierung verschärft Arbeitsrecht deutlich
06.07.2026 - 18:04:26 | boerse-global.de
Gewerkschaften und Arbeitnehmervertreter kritisieren vor allem Verschärfungen bei Befristungen, neue Regeln für Krankschreibungen und Kürzungen im Sozialbereich.
Verschärfung bei Befristungen und Krankmeldungen
Anfang Juli stellte die Regierung das Paket vor. Es sieht unter anderem eine Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf bis zu 48 Monate vor. Gewerkschaften bezeichnen das als deutliche Belastung für Beschäftigte.
Parallel plant die Regierung eine Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Die telefonische Krankschreibung soll abgeschafft werden. Kanzler Friedrich Merz begründete die Pläne am 5. Juli auf einem Parteitag in Nordrhein-Westfalen mit dem hohen Krankenstand in Deutschland. Er kündigte zudem einen Aktionsplan gegen den Missbrauch von Sozialleistungen an.
Der stellvertretende CDA-Vorsitzende Christian Bäumler warnte am 6. Juli vor unnötigen Hürden für Arbeitnehmer. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung rechnet mit rund 30 Millionen zusätzlichen Arztbesuchen pro Jahr.
Haushalt 2027: Verteilung der Prioritäten umstritten
Flankierend sorgt der Kabinettsbeschluss zum Bundeshaushalt 2027 für Diskussionen. DGB-Vize Stefan Körzell kritisierte die geplanten Kürzungen bei Sozialleistungen und die Streichungen im Klima- und Transformationsfonds.
Der Haushalt sieht Rekordinvestitionen von 117,5 Milliarden Euro vor. Gleichzeitig fließen 160 Milliarden Euro in die Verteidigung – rund 25 Prozent der Gesamtausgaben. Laut Körzell könnten bis 2030 rund 40 Prozent des Budgets allein für Verteidigung und Zinszahlungen draufgehen.
Während Superreiche durch das Ausbleiben einer Vermögensteuer entlastet würden, sähen sich Durchschnittsverdiener einer Steuerentlastung von rund 600 Euro gegenüber. Die Gewerkschaften fordern eine Kurskorrektur: Das Paket gehe einseitig zulasten der Arbeitnehmer und begünstige Arbeitgeber durch Bürokratieabbau.
Angesichts der geplanten Reformen bei Befristungen und Arbeitsbedingungen wird die rechtssichere Gestaltung von Verträgen für Unternehmen immer komplexer. Dieser kostenlose Ratgeber hilft Ihnen, aktuelle Fallstricke zu vermeiden und rechtssichere Klauseln zu formulieren. 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen jetzt kostenlos sichern
Experten bezweifeln Wirksamkeit der Krankenstands-Regelungen
Auch Krankenkassen und Wissenschaft kritisieren das Paket. AOK-Vorstand Carola Reimann bezeichnete die Pläne zur Krankschreibung am 6. Juli als Symbolpolitik. Nicht die telefonische Krankschreibung, sondern die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) sei für eine genauere Erfassung der Fehlzeiten verantwortlich.
OECD-Vergleichswerte aus dem Jahr 2022 zeigen Deutschland mit 24,9 Krankheitstagen auf hohem Niveau. Die Zahlen sind jedoch aufgrund unterschiedlicher Erfassungssysteme nur eingeschränkt vergleichbar.
Der Ökonom Daniel Graeber vom DIW erklärte am 5. Juli: Eine Attestpflicht ab dem ersten Tag senke den Krankenstand statistisch nicht. Sie könne die Zahl der Fehltage sogar erhöhen. Daten der Barmer zeigen zudem: Die telefonische Krankschreibung macht lediglich 0,8 bis 1,2 Prozent aller Fälle aus. Langzeiterkrankungen von mehr als sechs Wochen verursachten hingegen 2024 rund 40 Prozent aller Fehltage.
DAK-Chef Andreas Storm schlägt als Alternative eine Teilkrankschreibung nach skandinavischem Vorbild vor. Finanzminister Lars Klingbeil verteidigte die Neuregelungen am 6. Juli als praktikabel. Tarifpartner könnten von den Vorgaben abweichen. Gesundheitsministerin Warken prüft derzeit die Einführung der Teilkrankschreibungen.
Neben den neuen Regelungen zur Krankmeldung bleibt die korrekte Erfassung der tatsächlichen Arbeitszeiten eine der wichtigsten gesetzlichen Pflichten für deutsche Betriebe. Erfahren Sie in diesem Gratis-Leitfaden, wie Sie die Vorgaben des BAG ohne teure Software-Abos rechtssicher umsetzen. Kostenlose Mustervorlage zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Warnungen vor Personalmangel im Gesundheitswesen
Zusätzliche Kritik kommt von der Gewerkschaft Verdi. Vorstandsmitglied Sylvia Bühler warnte am 5. Juli vor geplanten Kürzungen beim Krankenhauspersonal. Die mögliche Abschaffung der Personalbemessung PPR 2.0 und die bis 2028 vorgesehene Deckelung der Pflegebudgets gefährdeten die Patientenversorgung. Der Bundestag soll noch diese Woche über entsprechende Gesetzesänderungen entscheiden.
