Beamtenbesoldung NRW: Grundgehälter steigen um 1,68% ab Januar
Veröffentlicht am: 13.09.2026 um 20:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Landesregierung von Nordrhein-Westfalen hat am 8. September 2026 einen Gesetzentwurf zur Reform der Beamtenbesoldung verabschiedet. Mit diesem Schritt reagiert das Kabinett auf rechtliche Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Berechnungsgrundlage der Gehälter im öffentlichen Dienst.
Die Neuregelung sieht signifikante Anpassungen bei den Grundgehältern sowie strukturelle Änderungen im Zulagensystem vor und soll zum 1. Januar 2027 in Kraft treten.
Anpassung der Grundgehälter und neue Mindestmaßstäbe
Ein zentraler Bestandteil der Reform ist die Anhebung der Bezüge. Demnach steigen die Grundgehälter der Beamten in Nordrhein-Westfalen um 1,68 %. Für Anwärter ist eine Erhöhung der Grundbeträge um 30 Euro vorgesehen. Diese Maßnahmen dienen laut der Landesregierung der Umsetzung eines Urteils des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2025.
Parallel dazu wird die Berechnungsgrundlage für den verfassungsrechtlich gebotenen Mindestabstand der Besoldung zur sozialen Grundsicherung neu definiert. Anstelle des bisherigen Maßstabs, der sich aus der Grundsicherung zuzüglich eines Zuschlags von 15 % ergab, gilt künftig ein Wert von 80 % des Median-Äquivalenzeinkommens als Referenzpunkt. Dieser Systemwechsel soll eine stabilere und rechtssichere Grundlage für die Beamtenbezüge schaffen.
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Wegfall der Regionalisierung und Kritik der Opposition
Im Zuge der Reform entfällt die bisherige Regionalisierung der Familienzuschläge. Um Härten für die Betroffenen abzufedern, sieht der Gesetzentwurf eine Übergangsregelung vor: Der Wegfall des Zuschlags wird zunächst in vollem Umfang ausgeglichen. Dieser Ausgleich ist jedoch zeitlich begrenzt und soll ab dem Jahr 2028 schrittweise abgeschmolzen werden.
Diese Pläne stoßen im Landtag auf Widerstand. Die Opposition kritisierte, dass insbesondere Beamtenfamilien in teuren Großstädten durch den Wegfall der regionalen Staffelung monatlich Beträge in Höhe von mehreren hundert Euro verlieren könnten. Der Haushalts- und Finanzausschuss des Landtags befasst sich bereits mit den Details der Vorlage und prüft die Auswirkungen auf die verschiedenen Besoldungsgruppen.
Vereinfachung des Zulagensystems im Sicherheitssektor
Ein weiterer Fokus der Reform liegt auf der Modernisierung und Entbürokratisierung des Zulagenwesens. Das Finanzministerium Nordrhein-Westfalen plant, das bisherige System für die Bereiche Polizei, Feuerwehr, Justizvollzug und Steuerverwaltung deutlich zu vereinfachen. Anstelle von komplizierten Einzelnachweisen, wie sie etwa für Polizeitaucher üblich waren, sollen künftig Pauschalen treten.
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In diesem Zusammenhang wird auch die bisherige Schichtzulage durch eine höhere Pauschale ersetzt. Nach Angaben des Finanzministeriums führen diese Anpassungen bei den Zulagen zu Mehrkosten von insgesamt 45 Mio. Euro pro Jahr.
Ziel dieser Maßnahmen sei es, den Verwaltungsaufwand zu senken und die Attraktivität der Dienstposten in den betroffenen Sicherheits- und Justizbehörden zu steigern. Die Umsetzung dieser Änderungen ist zeitgleich mit der Besoldungsreform für Anfang 2027 geplant.
