Beamtenbesoldung, Kiel

Beamtenbesoldung: Kiel hebt Gehälter gestaffelt bis 4 Prozent an

02.06.2026 - 18:12:53 | boerse-global.de

Kieler Kabinett beschließt gestaffelte Besoldungserhöhungen von bis zu fünf Prozent für Landesbeamte bis 2027.

Beamtenbesoldung: Kiel hebt Gehälter gestaffelt bis 4 Prozent an - Bild: über boerse-global.de
Beamtenbesoldung: Kiel hebt Gehälter gestaffelt bis 4 Prozent an - Bild: über boerse-global.de

Das Landeskabinett in Kiel hat am heutigen Dienstag einen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Gehälter der Landesbeamten in den kommenden Jahren deutlich anheben soll. Finanzministerin Silke Schneider legte einen gestaffelten Erhöhungsplan für den Zeitraum 2025 bis 2027 vor – mit dem Ziel, die verfassungsrechtlich gebotene amtsangemessene Besoldung sicherzustellen.

Gestaffelte Anhebungen und Familienleistungen

Der Entwurf sieht für das Jahr 2025 eine Steigerung von 3,2 Prozent für die Besoldungsgruppen A6 bis A15 sowie B1, C1, C2, W2 und W3 vor. Die Mindesterhöhung beträgt dabei 125 Euro. Für die höheren Gruppen ab A16 sind Anhebungen von bis zu fünf Prozent geplant. Im Jahr 2026 folgt eine generelle Erhöhung um 4,0 Prozent für alle Gruppen, 2027 dann weitere 3,8 Prozent.

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Auch die Familienzulagen werden aufgestockt: Sie steigen 2026 um 15 bis 25 Prozent, ein Jahr später um weitere 12 bis 22 Prozent. Anwärter erhalten eine Gesamterhöhung von 150 Euro in drei Schritten: 60 Euro ab April 2026, weitere 60 Euro ab März 2027 und 30 Euro ab Januar 2028. Die ersten ausgezahlten Beträge sollen nach derzeitigem Stand mit den Novembergehältern 2026 bei den Beamten ankommen.

Finanzielle Dimension und Reformen im Beihilfesystem

Die Besoldungsoffensive hat ihren Preis: Für die Jahre 2025 und 2026 rechnet das Land mit Mehrkosten von 463 Millionen Euro, für 2027 mit weiteren 179 Millionen Euro. Ab 2028 belaufen sich die dauerhaften jährlichen Zusatzkosten auf rund 500 Millionen Euro.

Darüber hinaus beschloss das Kabinett Änderungen im Beihilfesystem. Die bisherige Bagatellgrenze von 100 Euro für die Einreichung von Belegen entfällt. Zudem wird die Einkommensgrenze für den beihilfeberechtigten Ehegatten auf 22.000 Euro angehoben – ein Schritt, der zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt. Ministerin Schneider betonte, die Maßnahmen dienten sowohl der Attraktivität des Landes als Arbeitgeber als auch der Erfüllung verfassungsrechtlicher Vorgaben.

Weitere Bundesländer ziehen nach

Die Entscheidung in Schleswig-Holstein reiht sich in eine bundesweite Entwicklung ein. Auslöser ist ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom September 2025 zur amtsangemessenen Alimentation der Beamten. Am selben Tag wie Kiel legte auch Thüringen einen Gesetzentwurf vor: Dort sollen die Bezüge um 4,8 Prozent steigen. Die Kosten von 415 Millionen Euro für 2026 und 2027 will das Land zu 343 Millionen Euro aus Rücklagen finanzieren. Thüringen plant zudem, die Altersgrenze für den vorzeitigen Ruhestand von 62 auf 63 Jahre anzuheben und die unbefristete Teilzeit auf 25 Prozent der Belegschaft zu begrenzen – Ausnahmen gelten für Polizei, Justiz und Feuerwehr.

Niedersachsen schlug einen anderen Weg ein: Der Landtag beschloss bereits am 3. März 2026 Einmalzahlungen für das Jahr 2025. Beamte der Gruppen A5 bis A8 erhalten 800 Euro, ab Gruppe A9 sind es 500 Euro, Anwärter 250 Euro. Vertreter der niedersächsischen SPD erklärten, das Land prüfe derzeit die Auswirkungen der höchstrichterlichen Rechtsprechung und bereite die Übertragung der jüngsten Tarifergebnisse auf die Beamtenbesoldung vor.

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Bundespläne sorgen für Diskussionen

Auf Bundesebene hat Innenminister Dobrindt eine Reform der Besoldungsstruktur vorgeschlagen. Kernpunkt: Die erste Erfahrungsstufe entfällt, was faktisch einer Anhebung der Einstiegsgehälter entspricht. Die Kosten werden auf rund 700 Millionen Euro für Nachzahlungen im Jahr 2025 und 3,4 Milliarden Euro für 2026 geschätzt.

Besonders umstritten ist ein weiterer Punkt: Das bisherige „Alleinverdienerprinzip“ soll durch ein Modell ersetzt werden, das ein fiktives Partnereinkommen von 20.000 Euro pro Jahr unterstellt. Während die Bundesregierung dies als notwendige Modernisierung sieht, äußerte der Deutsche Beamtenbund verfassungsrechtliche Bedenken gegen Teile der geplanten Neuregelung.

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