Finanzamt

BDI fordert Reform der Unternehmensbesteuerung infolge der Belastungen durch die Corona-Krise

27.03.2020 - 09:02:26

Zur Bekämpfung der ökonomischen Folgen der Corona-Pandemie plädiert der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) für eine umfassende Unternehmenssteuerreform.

Der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI) sieht aufgrund der wirtschaftlichen Folgen der Corona-Krise die Notwendigkeit einer staatlichen Förderung der Unternehmen durch eine Neuregelung der Besteuerung. In einem Acht-Punkte-Plan schlägt der BDI sowohl eine kurzfristige Steuerentlastung der Unternehmen, als auch eine langfristige Reform des Steuerrechts vor. Um die derzeitigen Produktionsstopps und Auftragseinbrüche zu kompensieren, fordert der Verband eine Aussetzung der Lohnsteuerzahlungen. Wie das „Handelsblatt“ berichtet, ist diese Maßnahme existenziell, um trotz der Einnahmeausfälle die Zahlungsfähigkeit der Unternehmen in der akuten Krise zu sichern. Es sind jetzt drastische Mittel notwendig, um eine drohende Pleitewelle in den nächsten Monaten zu verhindern und den Unternehmen eine Basis für den Fortbestand zu bieten. Das am Mittwoch im Bundestag verabschiedete Notfallprogramm, bietet einen ersten Einstieg in die notwendigen wirtschaftlichen Fördermaßnahmen, betont Joachim Lang, BDI-Vertreter, im „Handelsblatt“. Im Weiteren müssen nun Regelungen folgen, die einen kurzfristigen Effekt auf die Liquidität haben. Die Aussetzung der Lohnsteuerzahlungen ist ein geeignetes Sofort-Instrument. Die aktuelle Situation der Unternehmen sei durch massive Einnahmeeinbrüche gekennzeichnet. Diesen Ausfällen stünden aber laufende Ausgaben für das Personal gegenüber. Die Lohnsteuerzahlungen fallen monatlich an und führen derzeit zu akuten Finanzierungsproblemen, so der BDI-Vertreter. Die Steuerentlastungen durch eine Erlassung der Lohnsteuer sollen laut BDI auf sechs Monate beschränkt werden. Diese Maßnahme würde eine Insolvenzwelle in der zweiten Jahreshälfte verhindern. Das derzeit geltende Notprogramm ermöglicht bereits die Stundung der Einkommenssteuer, Körperschaftssteuer und der Umsatzsteuer. Die Stundung muss zu einer dauerhaften Aussetzung umgewandelt werden, fordert der BDI. Darüber hinaus soll es den Unternehmen gestattet werden, die aktuellen Verluste mit den Gewinnen aus dem Vorjahr zu verrechnen. Auf diese Weise könne die steuerliche Belastung entscheidend verringert werden. Der Acht-Punkte-Plan des BDI geht allerdings von der Notwendigkeit einer langfristigen Reform der Unternehmensbesteuerung aus. Die Folgen von Corona werden die Unternehmen noch über Jahre beschäftigen, warnt Lang im „Handelsblatt“. Deswegen brauchen wir jetzt einen verlässlichen Rahmen und eine langfristig angelegte Entlastung der Unternehmen. Das adäquate Mittel sieht Lang in einer Senkung der Unternehmenssteuer auf einen Höchstsatz von 25 Prozent. Damit können wir die fatalen wirtschaftlichen Konsequenzen der Pandemie in den Griff bekommen, hofft der BDI-Vertreter.

 

Redaktion ad-hoc-news.de, NeoMatrix

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