Bayern-Dürre: Steuerstundungen und Vorauszahlungs-Anpassung für Landwirte
Veröffentlicht am: 10.08.2026 um 17:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bayerische Staatsministerium der Finanzen hat am 10. August 2026 steuerliche Erleichterungen für landwirtschaftliche Betriebe angekündigt. Die Maßnahmen reagieren auf die anhaltende Trockenheit sowie den massiven Preisdruck, unter dem viele Landwirte im Freistaat derzeit leiden. Geplant sind insbesondere Steuerstundungen und die Anpassung von Einkommensteuer-Vorauszahlungen, die im jeweiligen Einzelfall geprüft werden sollen.
Liquiditätshilfen und steuerliche Anpassungen
Die Entscheidung folgt auf ein Gespräch zwischen dem bayerischen Finanzminister Albert Füracker und dem Präsidenten des Bayerischen Bauernverbandes (BBV), Günther Felßner, das am 7. August 2026 in Nürnberg stattfand. Im Zentrum der Beratungen standen schnelle Liquiditätshilfen für die Agrarbranche. Besonders Schweinehalter seien demnach durch eine Kombination aus niedrigen Erzeugerpreisen und den Folgen der Dürre wirtschaftlich stark belastet.
Um die finanzielle Situation der Betriebe kurzfristig zu entspannen, ermöglicht die Finanzverwaltung nun Erleichterungen bei der Steuerzahlung. Neben der Stundung bereits fälliger Beträge können betroffene Landwirte beantragen, ihre laufenden Einkommensteuer-Vorauszahlungen an die geminderte Ertragslage anzupassen. Die Niederschlagsmengen in Bayern lagen laut Aufzeichnungen des Ministeriums im Zeitraum von März bis Juli 2026 weit unter dem langjährigen Durchschnitt, was zu erheblichen Ernteausfällen und Mehrkosten führte.
Wer sich mit dem Thema Liquiditätssicherung befasst, sollte auch die steuerlichen Gestaltungsmöglichkeiten bei Investitionen prüfen. Dieser kostenlose Report zeigt, wie Sie mit dem Investitionsabzugsbetrag Ihre Steuerlast sofort senken und finanzielle Mittel freisetzen können. Wie clevere Unternehmer mit dem IAB Steuern sparen und gleichzeitig investieren
Sonderregelungen für ökologisch wirtschaftende Betriebe
Aufgrund der prekären Futtersituation hat der Freistaat die Dürre zudem als Katastrophenfall im Sinne des EU-Ökorechts anerkannt. Diese Einstufung ermöglicht es Bio-Betrieben, Ausnahmeregelungen bei der Futterbeschaffung in Anspruch zu nehmen. Wenn ökologisch produziertes Futter am Markt nicht verfügbar ist, dürfen diese Betriebe vorübergehend konventionelles Raufutter wie Heu oder Silage zukaufen.
Diese bayernweite Regelung erlaubt den Zukauf für einen Zeitraum von bis zu 12 Monaten. Um die Ausnahmegenehmigung zu erhalten, müssen die betroffenen Betriebe einen entsprechenden Antrag bei der Bayerischen Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL) stellen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Tierversorgung auch bei ausbleibenden betriebseigenen Ernten gewährleistet bleibt, ohne den Status als Bio-Betrieb zu gefährden.
Langfristige Forderungen an den Bund
Über die akuten Hilfsmaßnahmen hinaus thematisierten der Finanzminister und der BBV-Präsident bei ihrem Treffen am 7. August 2026 notwendige strukturelle Änderungen im Steuerrecht. Albert Füracker und Günther Felßner forderten von der Bundesregierung die Einführung einer langfristigen steuerlichen Risikoausgleichsrücklage. Ein solches Instrument soll es Landwirten ermöglichen, in wirtschaftlich guten Jahren steuerfreie Rücklagen zu bilden, um Krisenzeiten wie Dürreperioden besser abfedern zu können.
Neben staatlichen Hilfsmaßnahmen bieten auch klassische Bilanzierungswerkzeuge wie Rückstellungen effektive Wege zur Steueroptimierung. Erfahren Sie in diesem Praxis-Report, wie Sie gesetzliche Spielräume voll ausschöpfen und das Risiko bei Betriebsprüfungen minimieren. Jetzt kostenlos herunterladen: Der Praxis-Report mit Checkliste für ungewisse Verbindlichkeiten
Zudem sprachen sich beide Vertreter für eine Entfristung der sogenannten Tarifglättung auf Bundesebene aus. Dieses Verfahren erlaubt es landwirtschaftlichen Betrieben, ihre Einkünfte über mehrere Jahre steuerlich zu mitteln, um die starken jährlichen Schwankungen bei Erträgen und Preisen auszugleichen. Ziel dieser Initiativen ist es, die Krisenfestigkeit der bayerischen Landwirtschaft angesichts zunehmender Wetterextreme und volatiler Märkte dauerhaft zu erhöhen.
