Baugesetzbuch-Reform: Planungsverfahren auf zwei Jahre begrenzt
28.05.2026 - 05:30:51 | boerse-global.deZiel ist es, Planungs- und Genehmigungsverfahren drastisch zu verkürzen und den angeschlagenen Wohnungsbau wieder anzukurbeln. Bauministerin Verena Hubertz stellte den Entwurf vor, der Anfang 2027 in Kraft treten soll.
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Planungsverfahren auf zwei Jahre begrenzt
Ein Kernstück der Reform ist die Beschleunigung der Bauleitplanung. Künftig sollen Gemeinden ihre Planungsverfahren innerhalb von zwei Jahren abschließen müssen – ein radikaler Schritt angesichts der bisher üblichen Dauer von fünf bis fünfzehn Jahren. Um dies zu ermöglichen, wird die Schwelle für verpflichtende Umweltprüfungen von 20.000 auf 30.000 Quadratmeter angehoben.
Die Novelle führt zudem den Rechtsbegriff des „überragenden öffentlichen Interesses" für Wohnungsbau in angespannten Märkten ein. Diese Einstufung erlaubt es, Wohnprojekte gegenüber Belangen wie Denkmalschutz oder bestimmten Umweltauflagen zu priorisieren. Auch die Digitalisierung und Transparenz der Verfahren soll vorangetrieben werden, um administrative Engpässe zu beseitigen.
Dramatische Lage am Wohnungsmarkt
Der Gesetzesvorstoß folgt auf eine Phase der Stagnation in der Baubranche. 2025 wurden nur 206.600 Wohnungen fertiggestellt – ein Rückgang von 18 Prozent im Vergleich zum Vorjahr und der niedrigste Stand seit 2012. Das Regierungsziel von 400.000 neuen Einheiten pro Jahr bleibt damit in weiter Ferne.
Die Prognosen für 2026 sind noch düsterer: Die Fertigstellungen könnten auf unter 200.000 Einheiten fallen. Zwar legten die Baugenehmigungen in den vergangenen Monaten um 11,5 Prozent zu, doch der Rückstau ist enorm. Derzeit liegen 760.700 genehmigte, aber nicht fertiggestellte Wohnungen vor, davon mehr als 300.000 im Bau. Hubertz sprach von den Folgen mehrerer Krisenjahre mit hohen Zinsen, steigenden Baukosten und komplexen Regularien.
300 Millionen Euro für Umwandlung von Gewerbeimmobilien
Flankierend zu den rechtlichen Änderungen startet die Regierung im Juli 2026 ein neues Förderprogramm namens „Gewerbe zu Wohnen". Es soll Anreize schaffen, leerstehende Büros, Läden und Arztpraxen in Wohnraum umzuwandeln.
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Pro wohneinheit sind Zuschüsse von bis zu 30.000 Euro möglich – das entspricht 30 Prozent der förderfähigen Kosten, gedeckelt auf 100.000 Euro. Insgesamt stehen 2026 dafür 300 Millionen Euro bereit. Voraussetzung ist der Energieeffizienzstandard EH 85 EE. Antragsberechtigt sind sowohl professionelle Investoren als auch Selbstnutzer. Die Abwicklung übernimmt die KfW. Zum Vergleich: Im sozialen Wohnungsbau wurden 2024 bereits 61.887 Einheiten neu gefördert – ein Plus von 51 Prozent innerhalb von zwei Jahren.
Städte erhalten schärfere Instrumente gegen Spekulation
Die Reform stärkt die Handlungsfähigkeit der Kommunen gegen Verwahrlosung und Spekulation. Sie erhalten erweiterte Vorkaufsrechte und die Möglichkeit, Instandsetzungsgebote für verwahrloste Grundstücke zu erlassen. Als letztes Mittel soll bei schwerwiegenden Missständen sogar eine Enteignung möglich sein.
Die Reaktionen auf den Kabinettsbeschluss fallen gemischt aus. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund begrüßte die Reform grundsätzlich, kritisierte jedoch die strikte Zwei-Jahres-Frist als schwer umsetzbar. Der Deutsche Mieterbund lobte die erweiterten Vorkaufsrechte. Die Bauindustrie hingegen fordert weitere Deregulierung, etwa die Einführung des „Typ-E-Standards" für einfaches und kostengünstiges Bauen – ein Vorhaben, das die Regierung für Sommer 2026 angekündigt hat.
Kritik kommt auch von der Rohstoffindustrie MIRO. Der Verband warnt, die Reform lasse die Versorgung mit Sand, Kies und Gestein außen vor. Auch die Sicherung von Rohstoffabbaustätten müsse als überragendes öffentliches Interesse eingestuft werden, um Engpässe bei steigender Bautätigkeit zu vermeiden. Vertreter der Linken bezweifeln indes, ob die neuen Maßnahmen tatsächlich bezahlbaren Wohnraum schaffen – der Fokus auf Geschwindigkeit könne zulasten von Umweltstandards und Bürgerbeteiligung gehen.
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