BauCode, NRW

BauCode NRW ab 1. September: 90% weniger Vorschriften, 20% Kostenersparnis

Veröffentlicht am: 31.08.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Neue Fachbücher, digitale Behördenprojekte und KI-Anwendungen prägen die Justizmodernisierung, während steigende Fallzahlen Gerichte zusätzlich fordern.

Digitalisierung der Justiz: Neue Bücher, Projekte und KI-Lösungen
Stapel juristischer Fachbücher auf einem Schreibtisch vor einem unscharfen Hintergrund moderner Gerichtsarchitektur. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Im August und September 2026 erfährt die Debatte um die Digitalisierung der Ziviljustiz und die moderne Streitbeilegung einen deutlichen Schub durch eine Reihe gewichtiger Fachpublikationen.

Mehrere Verlage bringen in diesen Wochen Werke auf den Markt, die sich intensiv mit dem digitalen Zugang zum Recht und den prozessualen Rahmenbedingungen befassen. Gleichzeitig zeigen Entwicklungen in der Gerichtspraxis und internationale Pilotprojekte die drängende Relevanz technischer Lösungen auf.

Umfangreiche Literaturwelle zur Justizmodernisierung

Der Nomos-Verlag veröffentlicht im August 2026 im Rahmen der Reihe „Streitbeilegung und Streitvermeidung im Zivilrecht“ des Munich Center for Dispute Resolution das Werk „Digitaler Zugang zur Ziviljustiz“.

Das Buch mit der ISBN 978-3-7560-4347-7 umfasst etwa 320 Seiten und wird zu einem Preis von circa 132 CHF angeboten. Parallel dazu erscheint in derselben Reihe als Band 33 die Untersuchung „Strategische Verhinderung von Präjudizien“. Das rund 370 Seiten starke Werk (ISBN 978-3-7560-4302-6) kostet etwa 127 CHF.

Einen rechtsvergleichenden Ansatz verfolgt der Tagungsband „La justice civile: Etat des lieux et prospective“, der ebenfalls im August erscheint. In der ersten Auflage vergleichen die Autoren auf 296 Seiten die Ziviljustizsysteme in Deutschland und Frankreich. Die Publikation ist als Open Access sowie in gedruckter Form für 127.00 CHF erhältlich.

Für die juristische Praxis von besonderer Bedeutung ist die für den 30. September 2026 angekündigte 18. Auflage des ZPO-Kommentars von Prütting und Gehrlein. Das 4000 Seiten umfassende Standardwerk für 168 CHF berücksichtigt Gesetzgebungsstände bis Juli 2026. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf den Regelungen zu Online-Verfahren in der Zivilgerichtsbarkeit, deren stufenweises Inkrafttreten für Dezember 2025 sowie Januar 2026 und Januar 2036 vorgesehen ist.

Praktische Hürden und steigende Fallzahlen in der Sozialgerichtsbarkeit

Während die Theorie den Rahmen steckt, steht die Praxis vor massiven Herausforderungen. Das Hamburger Sozialgericht meldete für das erste Halbjahr 2026 einen Anstieg der Verfahrenszahlen auf 7.040 Fälle, was einem Zuwachs von 1.900 Verfahren gegenüber dem Vorjahreszeitraum (5.172 Fälle) entspricht.

Besonders deutlich fiel das Plus bei den Eilverfahren mit 70 Prozent aus. Gerichtspräsident Kuhl-Dominik wies in diesem Zusammenhang auf ein neues Problem hin: Durch Künstliche Intelligenz (KI) erstellte Schriftsätze enthielten vermehrt erfundene Urteile, was die Prüfung durch das Gericht erschwere und die Verfahrensdauer unnötig verlängere.

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Dass die Digitalisierung auch die Personalpolitik erreicht, zeigt die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA). Die Organisation sucht derzeit für ihren Standort in Berlin einen Referenten als Juristen für Digitalisierung und KI in Vollzeit.

Verwaltungsreformen und internationale Digitalisierungsschritte

Auch abseits der Gerichtssäle schreitet die Digitalisierung voran. In Nordrhein-Westfalen tritt am 1. September 2026 der „BauCode NRW“ in Kraft. Die Reform streicht 90 Prozent der bisherigen DIN-Vorschriften und etabliert digitale Bauanträge als Standard. Durch den Wegfall der doppelten Gebäudeeinmessung sollen die Kosten um 20 Prozent sinken. Zudem sieht die Neuregelung eine Genehmigungsfiktion bei Fristüberschreitungen vor.

In Mannheim startete am 29. August 2026 das Pilotprojekt „G24 – Gemeinsam Schneller Gründen“. Über ein digitales Portal sollen Einzelunternehmer eine Firmengründung innerhalb von 24 Stunden abschließen können. Das Projekt ist Teil einer bundesweiten Initiative mit insgesamt zehn Pilotkommunen.

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International setzt die Türkei auf digitale Justiz-Services. Zum 1. September 2026 startet die Hotline „Alo Adalet 135“ in Ankara Bat?, ?zmir und Kayseri. Der Dienst richtet sich an Beteiligte von Klageverfahren, die länger als fünf Jahre dauern, sowie an Ermittlungsverfahren mit einer Dauer von über drei Jahren. Das System nutzt KI-gestützte Sprachassistenten und informiert per SMS.

Technologische Lösungen für den Rechts- und Versicherungsmarkt

Ergänzt wird das Angebot durch spezialisierte Softwarelösungen. Das Unternehmen LOCAL PRO stellte am 30. August 2026 eine White-Label-App für Kfz-Gutachter vor. Die Software ermöglicht eine digitale Schadenaufnahme inklusive einer ersten KI-Einschätzung und die Generierung rechtssicherer Mandate. Das SaaS-Modell wird ab 99 Euro pro Monat angeboten.

Begleitet werden diese Marktentwicklungen durch aktuelle Kommentierungen zum Wettbewerbsrecht. Am 31. August 2026 erscheint die 4. Auflage des UWG-Kommentars (Heymanns, 3184 Seiten, 287.00 CHF), die unter anderem die EU-Richtlinie 2024/825 zur Stärkung der Verbraucher für den ökologischen Wandel (EmpCo) sowie das Geschäftsgeheimnisgesetz einbezieht.

Zudem analysiert Mert Kilic in seiner im August erschienenen Untersuchung „Der algorithmische Handel“ (Mohr Siebeck, ca. 523 Seiten, ca. 138 CHF) die Regulierung hochfrequenter Handelssysteme im Vergleich zwischen Deutschland und den USA.

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