Batterieverordnung: Digitale Produktpässe ab Februar 2027 Pflicht
Veröffentlicht: 14.07.2026 um 18:56 Uhr, Redaktion boerse-global.de
Während Verbraucher künftig Akkus in vielen Geräten selbst tauschen können sollen, gibt es Ausnahmen für Kleinstgeräte.
Digitale Produktpässe für Batterien ab 2027
Am 18. Februar 2027 tritt die EU-Batterieverordnung in Kraft. Sie verlangt von Herstellern, dass Batterien in Endgeräten entnehmbar und austauschbar sind. Ein Digitaler Produktpass (DPP) soll dann Informationen zu Herkunft, Materialien und Recyclingmöglichkeiten bereitstellen.
Die EU-Kommission hat nun einen delegierten Rechtsakt vorgelegt, der Ausnahmen definiert. Smartwatches, Fitness-Tracker, elektrisches Spielzeug und explosionsgeschützte Geräte (ATEX) dürfen weiterhin fest verbaute Akkus enthalten. Für Smartphones und Tablets gilt vorrangig die Ökodesign-Verordnung mit eigenen Reparaturanforderungen.
Der Digitale Produktpass soll künftig auf weitere Branchen ausgeweitet werden. Im Arbeitsplan 2025 bis 2030 sind Stahl, Aluminium, Textilien, Möbel und Reifen priorisiert. Für Textilien wird ein Rechtsakt in der zweiten Jahreshälfte 2027 erwartet.
Neue Regeln für den Güterverkehr
Seit dem 1. Juli unterliegen Kleintransporter zwischen 2,5 und 3,5 Tonnen im internationalen Güterverkehr der Fahrtenschreiberpflicht. Erste Kontrollen auf deutschen Autobahnen bestätigen die Umsetzung – Verstöße werden mit Bußgeldern geahndet.
Seit dem 7. Juli gilt zudem die Pflicht zur Ausstattung von Lkw und Bussen mit neuen Sicherheitssystemen. Die General Safety Regulation (GSR) schreibt unter anderem Notbremsassistenten und Ereignisdatenspeicher (Blackbox) vor. Parallel dazu haben die Niederlande und Belgien ihre Mautsysteme auf kilometerbasierte beziehungsweise CO?-abhängige Modelle umgestellt.
Industrie warnt vor CO?-Zielen
Ab Februar 2027 müssen Hersteller Batterien mit einem Digitalen Produktpass ausstatten – Ausnahmen für Smartwatches & Co. sind eng definiert. Wer jetzt die DPP-Checkliste und den Ausnahmen-Guide kennt, vermeidet teure Fehler. Jetzt kostenlosen Compliance-Report anfordern
Daimler Truck CEO Karin Rådström schlägt Alarm. Die EU fordert eine CO?-Reduktion von 43 Prozent bis 2030 im Vergleich zu 2019. Um das zu erreichen, müssten 2030 rund 35 Prozent der Neuzulassungen emissionsfrei sein – 2025 lag der Anteil bei lediglich zwei Prozent.
Bei Verfehlung der Quoten drohen Strafzahlungen von 120 Millionen Euro pro Prozentpunkt. Rådström nennt die mangelnde Infrastruktur und fehlende Kostenparität zu konventionellen Antrieben als größte Hindernisse. Sie fordert eine Überprüfung der Regulierungen.
Traton übertrifft Erwartungen
Trotz des regulatorischen Drucks meldet der Lkw-Hersteller Traton für das zweite Quartal 2026 ein bereinigtes operatives Ergebnis von 957 Millionen Euro – über den Erwartungen. Die Rendite stieg auf 8,1 Prozent. Der Gesamtabsatz wuchs um vier Prozent auf rund 82.900 Fahrzeuge.
Die US-Tochter International Motors verzeichnete dagegen einen Absatzrückgang von acht Prozent. Positiv: Die Auslieferungen von Elektrofahrzeugen stiegen um 67 Prozent auf 1.050 Einheiten – allerdings auf niedrigem Niveau.
Fluggastrechte reformiert
Die EU droht bei Verfehlung der CO2-Ziele mit Strafzahlungen von 120 Millionen Euro pro Prozentpunkt – und die Infrastruktur hinkt hinterher. Dieser Report zeigt, wie Sie Ihre CO2-Compliance-Roadmap bis 2030 aufsetzen. CO2-Compliance-Roadmap jetzt sichern
Der Rat der EU hat am 13. Juli überarbeitete Fluggastrechte gebilligt. Bei Verspätungen ab drei Stunden gibt es künftig Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro, abhängig von der Distanz. Airlines müssen Ansprüche innerhalb von 30 Tagen bearbeiten.
Klarstellungen: Handgepäck muss im Ticketpreis enthalten sein. Der Ausschluss von Fluggästen für den Rückflug bei Nichtantritt des Hinflugs (No-Show) ist untersagt. Die neuen Regeln treten zwölf Monate und 20 Tage nach Veröffentlichung in Kraft.
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