Basisrente, Steuervorteil

Basisrente: Steuervorteil bis 23.522 Euro für Jahrgänge 1975–1980

11.06.2026 - 22:03:32 | boerse-global.de

Die Rürup-Rente bietet durch volle Absetzbarkeit hohe Steuervorteile, doch das Altersvorsorgedepot ab 2027 wird zur ernsthaften Konkurrenz.

Basisrente im Fokus: Steuervorteile und neue Konkurrenz ab 2027
Basisrente - Hände einer älteren Person halten ein Tablet mit Finanzdiagrammen, im Hintergrund verschwommene Euro-Banknoten und Münzen. 11.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Seit 2023 sind Altersvorsorgeaufwendungen vollständig steuerlich absetzbar. Das verändert die Kalkulation für die Rentabilität und die spätere Steuerlast in der Auszahlungsphase.

Steuervorteile clever nutzen

Die Attraktivität der Basisrente hängt maßgeblich davon ab, wie Versicherte ihre Steuerrückerstattungen behandeln. Wer die jährlichen Rückzahlungen konsequent reinvestiert, erreicht nach rund zwölf Jahren eine Förderquote von knapp 64 Prozent. Experten raten, diese Rückflüsse systematisch für die Optimierung der Gesamtrendite zu nutzen.

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Doch ein Nachteil bleibt: die eingeschränkte Vererbbarkeit. Anders als private Rentenversicherungen oder Fondsanlagen unterliegt die Basisrente strengen gesetzlichen Vorgaben. Das Kapital lässt sich im Todesfall nur begrenzt übertragen.

Weniger Steuerlast bei Rentenbeginn

Für Versicherte, die bald in die Auszahlungsphase eintreten, ist die Entwicklung des Besteuerungsanteils entscheidend. Der steuerpflichtige Anteil der Rente steigt langsamer als ursprünglich geplant. Statt jährlich um einen Prozentpunkt erhöht er sich nur noch um 0,5 Prozent. Die Vollversteuerung für Neurenten verschiebt sich damit vom Jahr 2040 auf 2058.

Davon profitieren besonders die Jahrgänge 1975 bis 1980. Bei Spitzenverdienern kann der Steuervorteil über die gesamte Rentenzeit bis zu 23.522 Euro betragen. Wer 2026 in den Ruhestand geht, versteuert 84 Prozent der Rente – 16 Prozent bleiben lebenslang steuerfrei.

Eine Herausforderung droht Beziehern kleinerer Renten. Die geplante Erhöhung um 4,24 Prozent im Juli 2026 könnte Rentner erstmals in die Steuerpflicht bringen, deren Bezüge bisher knapp unter dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro lagen. Jede Rentenerhöhung nach dem Renteneintritt ist voll steuerpflichtig – die Belastung wächst damit stetig.

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Neue Konkurrenz ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 bekommt die Basisrente Konkurrenz: das Altersvorsorgedepot. Das Produkt aus dem Altersvorsorgereformgesetz (AVRG) richtet sich explizit an die rund vier Millionen Selbstständigen in Deutschland. Während die Basisrente oft auf Rentenversicherungsverträgen basiert, erlaubt das neue Depot eine volle Aktienquote ohne Beitragsgarantien. Die Renditechancen liegen bei sechs bis acht Prozent pro Jahr.

Niels Nauhauser von der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg rechnet damit, dass besonders Gutverdiener von den neuen Angeboten profitieren. Das Altersvorsorgedepot bietet eine Grundzulage von bis zu 540 Euro bei einem Eigenbeitrag von 1.800 Euro. Zudem sind Umschichtungen in der Ansparphase steuerfrei.

Politische Unsicherheit bleibt

Die Rahmenbedingungen für die private und gesetzliche Vorsorge stehen weiter unter politischem Vorbehalt. Beim Reformgipfel im Kanzleramt am 10. Juni 2026 wurden noch keine Beschlüsse gefasst. Verbindliche Eckpunkte zu Rente und Steuern erwartet der Koalitionsausschuss am 1. Juli 2026.

Zusätzlich steigen die Nebenkosten für Rentner ab Januar 2027. Die Zuzahlungen für Medikamente in der gesetzlichen Krankenversicherung erhöhen sich deutlich: Die Spanne liegt dann zwischen 7,50 und 15 Euro – ein Plus von 50 Prozent. Auch der Zuschuss für Zahnersatz sinkt um zehn Prozentpunkte. Das schmälert die verfügbaren Netto-Auszahlungen aus Vorsorgemodellen wie der Basisrente.

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