BASA-IV, Gefährdungen

BASA-IV: KI analysiert ab sofort Gefährdungen zur psychischen Belastung

07.06.2026 - 22:51:52 | boerse-global.de

Neue KI-Funktion im BASA-IV-Verfahren wertet offene Antworten aus. Psychische Belastungen am Arbeitsplatz rücken stärker in den Fokus des Risikomanagements.

ACOMERA erweitert BASA-IV: KI analysiert Freitextfelder
BASA-IV - Ein stilisiertes, leuchtendes KI-Gehirn, das sich mit abstrakten Datenpunkten und Diagrammen verbindet, vor einem unscharfen modernen Büro. 07.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Damit reagieren Anbieter auf die wachsende Bedeutung psychischer Gesundheit im betrieblichen Risikomanagement.

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Automatisierte Analyse für Gefährdungsbeurteilungen

Das Unternehmen ACOMERA hat das BASA-IV-Verfahren erweitert. Statt nur geschlossener Fragen können Beschäftigte nun drei offene Fragen beantworten – zu betrieblichen Ressourcen, spezifischen Belastungen und Verbesserungsideen.

Die Auswertung übernimmt eine KI-gestützte Themenextraktion. Das System erstellt automatisch Häufigkeitstabellen und Zusammenfassungen der Antworten. Methodisch orientiert sich das Verfahren an der qualitativen Inhaltsanalyse nach Mayring.

Vor der KI-Analyse werden die Daten anonymisiert. Das stellt die Einhaltung der DSGVO und des EU AI Acts sicher.

Psychische Erkrankungen treiben den Handlungsdruck

Der Ausbau der Analyseinstrumente kommt nicht von ungefähr. Die Fehlzeiten steigen deutlich: Laut Fehlzeiten-Report 2024 der AOK verzeichneten die Krankenkassen zwischen 2014 und 2024 einen Anstieg psychisch bedingter Fehltage um 47 Prozent.

Ein Eurobarometer aus 2023 zeigt die Belastung in Europas Arbeitswelt: Die Hälfte der Arbeitnehmer leidet unter Zeitdruck, 37 Prozent klagen über Müdigkeit.

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Auch die EU priorisiert das Thema. Für das EU4Health-Kampagnenprogramm stellt sie 1,23 Milliarden Euro bereit. 2026 startet ein spezifisches Programm der Europäischen Agentur für Sicherheit und Gesundheitsschutz am Arbeitsplatz (EU-OSHA) zu psychosozialen Risiken. Die Kampagne „Gesunde Arbeitsplätze“ läuft von 2026 bis 2028.

Verschärfte Richtlinien fürs betriebliche Risikomanagement

Die BAuA-Richtlinien 2026 konkretisieren die Anforderungen an Arbeitgeber. Sie legen einen verstärkten Fokus auf die psychische Risikobewertung nach DIN EN ISO 10075-1. Neben psychischen Faktoren rücken auch Hitzestress-Management und Updates zum Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) in den Fokus.

International zeigt sich ein ähnlicher Trend. In Brasilien gilt seit dem 26. Mai 2026 eine Neuregelung (Portaria MTE 1.419/2024). Unternehmen müssen psychosoziale Risiken wie Überlastung, Belästigung und Leistungsdruck zwingend in ihr Risikomanagement aufnehmen. Verstöße können Bußgelder oder Betriebsstilllegungen nach sich ziehen.

Digitale Präventionsangebote als Ergänzung

Neben der Analyse am Arbeitsplatz gewinnen digitale Lösungen für Arbeitnehmer an Bedeutung. Seit August 2021 bezuschussen gesetzliche Krankenkassen in Deutschland zertifizierte Anti-Stress-Apps als Präventionsmaßnahme. Die Zentrale Prüfstelle Prävention (ZPP) hat entsprechende Kurse zertifiziert, deren Kosten die Kassen übernehmen.

Die Apps helfen bei Panikattacken oder Schlafstörungen – als Prävention, nicht als Ersatz für eine Psychotherapie.

Auch in der gesetzlichen Verwaltung stehen Änderungen an. Ab Juli 2026 tritt eine Neuregelung im SGB II in Kraft. Jobcenter-Mitarbeiter können dann bei Verdacht auf psychische Erkrankungen von Bürgergeld-Beziehern Untersuchungen durch den Ärztlichen Dienst der Bundesagentur für Arbeit einleiten. Parallel dazu wird die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) weiter genutzt – sie ist seit dem 1. Januar 2023 für Arbeitgeber verpflichtend.

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