Bas-Reform: Befristungen sollen sich auf 48 Monate verdoppeln
Veröffentlicht am: 17.08.2026 um 01:02 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen der geplanten Arbeitsmarkt- und Sozialreformen der Bundesregierung zeichnet sich ein deutlicher Interessenkonflikt zwischen den Sozialpartnern ab. Im Zentrum der Debatte steht die sogenannte Bas-Reform, welche eine signifikante Ausweitung der Möglichkeiten zur sachgrundlosen Befristung vorsieht.
Während Industrievertreter die Pläne als notwendigen Schritt zur Flexibilisierung bewerten, warnen Arbeitnehmervertreter vor einer weiteren Prekarisierung von Beschäftigungsverhältnissen.
Ausweitung der sachgrundlosen Befristung auf 48 Monate
Die Pläne der Bundesregierung sehen vor, den maximalen Zeitraum für eine sachgrundlose Befristung von bislang 24 auf 48 Monate zu verdoppeln. Diese Regelung soll für Einstellungen gelten, die bis zum 31.12.2030 vorgenommen werden. Dabei ist vorgesehen, dass eine Verlängerung innerhalb dieses Rahmens bis zu sechs-mal möglich sein soll. Zudem soll die bisherige Vorbeschäftigungssperre entfallen.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) lehnt dieses Vorhaben entschieden ab. Im Gegensatz dazu signalisierte die Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) Unterstützung für das Vorhaben.
Hintergrund der Diskussion sind auch statistische Daten aus dem Jahr 2025. Zu diesem Zeitpunkt verfügten in Deutschland rund 2,2 Mio. Menschen über einen befristeten Arbeitsvertrag. Dies entsprach einem Anteil von 6 % an den Kernerwerbstätigen im Alter zwischen 15 und 64 Jahren.
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Druck auf das Bundesarbeitsministerium bei Sozialreformen
Flankierend zur Debatte über das Befristungsrecht fordern Vertreter der Union von Bundesarbeitsministerin Bas die Vorlage konkreter Konzepte für umfassendere Sozialreformen. Marc Biadacz (CDU) mahnte an, dass das Ministerium zeitnah verwertbare Reformvorschläge präsentieren müsse. In der Arbeitsgruppe der Union wird derzeit an einem Konzept gearbeitet, das jedoch erst im Herbst vorgestellt werden soll.
Bestandteil der Forderungen sind unter anderem neue Hinzuverdienstregeln und Pauschalen, die nach Vorstellungen der CSU-Politiker Ludwig Aumer und Thomas Düber zum 1.1.2027 in Kraft treten sollen.
Ein Teil der Bürgergeld-Reform, der die Grundsicherung und Sanktionen betrifft, ist bereits seit dem 1.7.2026 wirksam. Andere Vorhaben, wie die Anpassung der Regelsätze für Geflüchtete aus der Ukraine von 563 Euro auf 455 Euro, sind derzeit Gegenstand parlamentarischer Beratungen.
Maßnahmen gegen Sozialleistungsmissbrauch und Bürokratieabbau
Ein weiterer Schwerpunkt der aktuellen politischen Auseinandersetzung ist die Bekämpfung von Leistungsmissbrauch. Kommunalvertreter aus dem Ruhrgebiet, darunter die Oberbürgermeister Erik Rehbein (Hagen) und Bernd Henze (Gelsenkirchen), forderten vom Bund entschlossenere Maßnahmen.
Die Bundesagentur für Arbeit hat im Juli mit dem Aufbau eines zentralen Kompetenzzentrums für Leistungsmissbrauch sowie fünf regionaler Außenstellen begonnen. Ein angekündigter Aktionsplan der Bundesregierung verzögerte sich zuletzt, wobei datenschutzrechtliche Hürden als Grund angeführt wurden.
Steffen Kampeter, Hauptgeschäftsführer der BDA, drängt auf eine zeitnahe Umsetzung des Aktionsplans bis September. Er sprach sich zudem gegen die geltende Karenzzeit bei Wohnkosten aus, die seit dem 1.7.2026 auf das 1,5-fache der ortsüblichen Miete gedeckelt ist.
Laut Kampeter schaffe dieser Deckel unnötige Bürokratie. Im Jahr 2025 beliefen sich die Wohnkosten im Bereich der sozialen Sicherung auf 17,69 Mrd. Euro, was fast 38 % aller Zahlungsansprüche ausmachte.
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Empfehlungen zur Zukunft von Minijobs und Altersvorsorge
Neben den kurzfristigen Reformplänen liegen Empfehlungen der Rentenkommission vor, die eine grundlegende Umgestaltung geringfügiger Beschäftigung vorschlagen. Die Kommission empfiehlt die Abschaffung des Sonderstatus für Minijobs, deren Obergrenze aktuell bei 603 Euro liegt.
Während in Bundesländern wie Brandenburg etwa 124.000 Minijobber betroffen wären, regt sich politischer Widerstand in der SPD und CDU Brandenburgs. Als möglicher Kompromiss wird die Einführung eines Fixbeitrags zur Rentenversicherung diskutiert.
Gleichzeitig wird innerhalb der schwarz-roten Koalition über das Ende der abschlagsfreien Rente mit 63 debattiert. Dieses Vorhaben stößt an der Basis der SPD auf erheblichen Widerstand, was Beobachter als politische Herausforderung für die Parteiführung werten. Überdies wird in politischen Kreisen diskutiert, inwiefern Manuela Schwesig von den aktuellen personellen und inhaltlichen Verschiebungen innerhalb der Koalition profitieren könnte.
