Bamberger Osten: Falsche Stadtwerke-Mitarbeiter wollen in Wohnungen
Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 00:33 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Stadtwerke Bamberg warnen vor Personen, die sich unberechtigt als Mitarbeiter des kommunalen Versorgers ausgeben und versuchen, sich Zutritt zu Wohnimmobilien zu verschaffen.
Wie das Nachrichtenportal infranken.de am 27. September 2026 berichtete, richtet sich der aktuelle Hinweis des Unternehmens insbesondere gegen Drückerkolonnen, die im Bamberger Osten unterwegs sind. Die Akteure geben vor, Informationen zu bestehenden Stromverträgen einholen zu wollen, zielen tatsächlich jedoch auf den Verkauf von Strom- und Internetverträgen ab.
Bereits Anfang September hatten Männer versucht, sich unter einem Vorwand Zutritt zu Wohnungen zu verschaffen. Vor diesem Hintergrund weist der Energieversorger auf die genauen Merkmale des regulären Dienstbetriebs hin. Zwar lesen echte Mitarbeiter der Stadtwerke Bamberg derzeit im Stadtgebiet tatsächlich Stromzähler ab, sie unterscheiden sich jedoch deutlich von den unbefugten Werbern.
Merkmale des regulären Versorgerpersonals
Nach Angaben des Unternehmens können sich legitime Mitarbeiter stets mit einem Dienstausweis legitimieren. Zudem verlangen sie an der Wohnungstür grundsätzlich weder eine Unterschrift noch fordern sie Kundinnen und Kunden zu einem Wechsel ihres Tarifs auf. Das bloße Ablesen der Zählerstände sei ein rein technischer Vorgang, der mit keinen vertraglichen Abschlüssen verknüpft werde.
Der aktuelle Fall im Bamberger Osten zeigt, wie Drückerkolonnen an der Wohnungstür vorgehen: Sie geben sich als Versorger-Mitarbeiter aus, verlangen eine Unterschrift oder wollen einen Tarifwechsel — echte Mitarbeiter tun das nicht. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in drei Schritten, wie Sie echte von falschen Mitarbeitern unterscheiden, was Sie bei einem verdächtigen Besuch sofort tun sollten und wie Sie einen bereits unterschriebenen Haustürvertrag innerhalb der 14-Tage-Frist widerrufen. Kostenlosen Leitfaden jetzt anfordern
Sollten Betroffene dennoch an der Haustür einen Vertrag unterschrieben haben, weisen die Stadtwerke auf die geltenden Verbraucherschutzbestimmungen hin. Haustürverträge unterliegen in der Regel einem 14-tägigen Widerrufsrecht ab Vertragsschluss, sodass abgeschlossene Vereinbarungen innerhalb dieser Frist rückgängig gemacht werden können.
Zur Überprüfung verdächtiger Situationen oder bei Unsicherheiten verweisen die Stadtwerke Bamberg auf ihren Kundenservice. Betroffene Anwohnerinnen und Anwohner können sich unter der zentralen Rufnummer 0951 77-0 direkt mit dem Unternehmen in Verbindung setzen, um nachzufragen, ob tatsächlich autorisiertes Personal im jeweiligen Wohngebiet unterwegs ist.
