BAG verschärft Massenentlassungen: Fehlerhafte Anzeige macht Kündigungen unwirksam
30.06.2026 - 12:09:35 | boerse-global.de
Das Arbeitsgericht Berlin hat die fristlose Kündigung einer Abteilungsleiterin des Versorgungswerks der Zahnärztekammer Berlin (VZB) für unwirksam erklärt. Grund sind gleich mehrere formelle Mängel.
Die gesetzliche Zweiwochenfrist für fristlose Kündigungen wurde nicht eingehalten. Zudem war der Personalrat nicht ordnungsgemäß angehört worden. Die Managerin war zuvor wegen hoher Verluste durch riskante Anlagen in die Kritik geraten – dem VZB droht eine Versorgungslücke von über einer Milliarde Euro. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden. Bereits im Januar 2026 war der VZB-Direktor entlassen worden, gegen den die Generalstaatsanwaltschaft wegen Korruption ermittelt.
BAG verschärft Regeln für Massenentlassungen
Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat die Hürden für Massenentlassungen deutlich erhöht. In Urteilen vom Frühjahr 2026 stellten der Sechste und der Zweite Senat klar: Eine fehlerhafte oder verfrühte Massenentlassungsanzeige macht die Kündigung zwingend unwirksam.
Die Richter betonen eine strikte Reihenfolge: Erst muss das Konsultationsverfahren abgeschlossen sein, dann folgt die Anzeige bei der Arbeitsagentur – und erst danach darf die Kündigung ausgesprochen werden. Die neue Rechtsprechung stützt sich auf eine unionsrechtskonforme Auslegung und ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Herbst 2025.
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Warnsignale für Manager: Wann die Trennung droht
Führungskräfte sollten auf bestimmte Warnsignale achten, die eine schleichende Trennung einleiten. Dazu gehört die Beförderung zum Geschäftsführer – denn damit endet häufig der allgemeine Kündigungsschutz.
Auch die Etablierung einer Doppelspitze kann auf eine geplante Entmachtung hindeuten. Eine Versetzung ins Ausland, besonders bei Managern ab Mitte 50, wird oft genutzt, um langjährige Verträge elegant zu beenden. Experten raten betroffenen Führungskräften, bei Beförderungen den alten Vertrag ruhend zu stellen oder Sonderkündigungsschutzklauseln zu vereinbaren. Eine lückenlose Dokumentation von Anweisungen, die eine fachliche Entmachtung nahelegen, verbessert die Position bei Abfindungsverhandlungen.
Politik diskutiert: Kündigungsschutz für Topverdiener lockern?
Der CDU-Wirtschaftsrat fordert eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Gutverdiener. Der Vorschlag: Arbeitnehmer mit einem monatlichen Bruttoeinkommen über der Beitragsbemessungsgrenze (derzeit 8.450 Euro) sollen statt des gesetzlichen Kündigungsschutzes eine vertragliche Abfindungsregelung wählen können.
Ziel ist mehr Flexibilität auf dem Arbeitsmarkt und die Vermeidung langwieriger Kündigungsschutzprozesse in hohen Gehaltsklassen. Die Forderung wird im Rahmen aktueller Beratungen über wirtschaftspolitische Reformen diskutiert.
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Kündigungsreport 2026: Zahlen, Trends und stille Kündigungen
Der Kündigungsreport 2026 zeigt eine Zunahme von Entlassungen in den vergangenen zwei Jahren. Über ein Drittel der Fälle war betriebsbedingt. Auffällig: Die meisten Entlassungsgespräche dauern weniger als zehn Minuten und werden von den Betroffenen als rein formal wahrgenommen.
Die Zahl der Beschäftigten in Transfergesellschaften stieg von Ende 2024 bis Ende 2025 von 10.000 auf 15.000 Personen. Gleichzeitig gewinnt das Phänomen des "Quiet Quitting" unter Führungskräften an Bedeutung.
Ständige Transformationen, mangelnde Rückendeckung und ein empfundener Sinnverlust führen dazu, dass sich Manager emotional von ihren Aufgaben distanzieren. Ein sinkendes Engagement, das sich bereits seit 2020 abzeichnet, wird durch zunehmende Belastung und fehlende Autonomie verstärkt. Das kann langfristig die Resilienz und Leistungsfähigkeit der Führungsebene beeinträchtigen.
