BAG-Urteil März 2026: Rechtswahlklauseln müssen transparent sein
Veröffentlicht am: 25.08.2026 um 00:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Industrie- und Handelskammer (IHK) Dresden veranstaltet am 25. August 2026 einen Fach-Workshop, der sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Entsendung von Mitarbeitenden nach Frankreich und Belgien befasst. Die Veranstaltung findet am Standort von njumii am Lagerplatz 8 in Dresden statt.
Ziel des Angebots ist es, sächsische Unternehmen bei der Bewältigung der administrativen und juristischen Hürden zu unterstützen, die mit dem grenzüberschreitenden Personaleinsatz in diesen EU-Mitgliedstaaten verbunden sind.
Fokus auf Meldepflichten und soziale Sicherung
Die Entsendung von Personal in das europäische Ausland unterliegt strengen regulatorischen Vorgaben, deren Missachtung erhebliche finanzielle und rechtliche Risiken für Arbeitgeber nach sich ziehen kann. Im Rahmen des Workshops werden zentrale Themenbereiche wie die länderspezifischen Meldepflichten sowie die Einhaltung lokaler Mindestlohnregelungen detailliert erörtert.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der korrekten Handhabung der Sozialversicherung, um Doppelversicherungen zu vermeiden und den Versicherungsschutz der Angestellten während ihres Auslandseinsatzes lückenlos zu gewährleisten.
Das Informationsangebot der Kammer ist für die teilnehmenden Betriebe kostenfrei. Die Relevanz des Themas spiegelte sich bereits im Vorfeld in der Nachfrage wider; die Anmeldefrist für die heutige Veranstaltung in Dresden endete bereits am 18. August 2026.
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Erweiterung des Informationsangebots in Sachsen
Das Thema der grenzüberschreitenden Dienstleistungserbringung wird in den kommenden Tagen auch an anderen Standorten in Sachsen aufgegriffen. Am 26. und 27. August 2026 folgen weitere Termine in Chemnitz und Leipzig.
Bei diesen Veranstaltungen wird der geografische Fokus über Frankreich hinaus zusätzlich auf die Besonderheiten bei der Entsendung nach Luxemburg ausgeweitet. Damit reagiert die Kammerorganisation auf den anhaltenden Bedarf an Fachwissen für Einsätze in den wirtschaftlich eng verflochtenen Nachbarregionen.
Rechtliche Fallstricke durch aktuelle Rechtsprechung
Die Notwendigkeit einer präzisen Vorbereitung von Auslandseinsätzen wird durch die aktuelle Rechtsprechung auf Bundesebene unterstrichen. Im Frühjahr befasste sich das Bundesarbeitsgericht (BAG) mit den Anforderungen an Arbeitsverträge im internationalen Kontext.
In einem Urteil vom 19. März 2026 (2 AZR 53/25) stellten die Richter fest, dass formularmäßige Rechtswahlklauseln, die pauschal auf „deutsches Recht“ verweisen, als intransparent einzustufen sind, sofern sie nicht explizit auf zwingende Schutzbestimmungen des objektiv anwendbaren Rechts hinweisen.
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Im zugrunde liegenden Fall ging es um einen Arbeitnehmer, der von seinem Homeoffice in den Niederlanden aus tätig war. Da der Vertrag die notwendigen Hinweise auf die zwingenden niederländischen Schutzvorschriften vermissen ließ, erwiesen sich Kündigungen nach niederländischem Recht als unwirksam.
Juristen raten Arbeitgebern daher dringend dazu, bestehende Vertragsklauseln bei grenzüberschreitenden Arbeitsverhältnissen zu überprüfen und gegebenenfalls anzupassen, um die Transparenzanforderungen des BAG zu erfüllen.
Die Workshops der IHK bieten in diesem Zusammenhang eine wichtige Orientierungshilfe, um die Compliance-Anforderungen sowohl bei kurzfristigen Entsendungen als auch bei dauerhaften grenzüberschreitenden Beschäftigungsverhältnissen sicherzustellen.
Unternehmen stehen vor der Herausforderung, nicht nur die administrativen Prozesse im Zielland zu beherrschen, sondern auch die vertragliche Basis im Einklang mit der aktuellen höchstrichterlichen Rechtsprechung zu gestalten.
