BAG-Urteil: Fehler bei Massenentlassungen lassen sich nicht heilen
27.06.2026 - 19:09:20 | boerse-global.de
Neue Leitfäden helfen Gremien, den richtigen Schulungsbedarf zu erkennen.
Fachwissen oder Verhaltenstraining?
Bildungsexperten haben heute detaillierte Kriterien veröffentlicht, die Betriebsräten die Auswahl zwischen Fach- und Kommunikationsschulungen erleichtern sollen.
Fachschulungen vermitteln Regeln, Gesetze und Werkzeuge. Kommunikationstrainings dagegen fokussieren auf Gesprächsführung und Konfliktfähigkeit. Die Unterscheidung ist entscheidend – denn der Schulungsanspruch variiert je nach Aufgabenstellung.
Zur systematischen Entscheidung empfehlen die Experten Instrumente wie den BARO-TRANSFER-CHECK oder BARO-DECIDE. Sie sollen sicherstellen, dass die Weiterbildung exakt auf den Gremienbedarf zugeschnitten ist.
Die richtige Wahl des Anbieters
Neben den Inhalten steht die Anbieterwahl im Fokus. Eine Analyse zeigt: Standortgebundene Institute unterscheiden sich grundlegend von reinen Inhouse-Anbietern.
Entscheidend ist die Nachhaltigkeit des Wissenstransfers in den betrieblichen Alltag. Wer hier falsch wählt, verschenkt wertvolle Ressourcen.
Wirtschaftsausschuss: Spezialwissen gefragt
Besonders wichtig ist die Qualifizierung für den Wirtschaftsausschuss. Eine kostenlose Online-Veranstaltung Anfang Oktober soll helfen, die Organisation und Kommunikation mit Unternehmern zu verbessern.
Die Arbeit im Wirtschaftsausschuss erfordert nicht nur Schulungen, sondern auch die richtigen strategischen Werkzeuge für die tägliche Praxis. Dieser Gratis-Guide bietet Ihnen 25 gezielte Fragen und Mustervorlagen, um die Geschäftsleitung effektiv zur Transparenz zu zwingen. So nutzen erfahrene Betriebsräte den Wirtschaftsausschuss als echtes Kontrollwerkzeug
Die rechtlichen Voraussetzungen für die Mitgliedschaft wurden kürzlich präzisiert. Neben der Betriebszugehörigkeit zählt vor allem die fachliche und persönliche Eignung. Der Kreis der Berechtigten ist weit: Von Azubis über duale Studenten bis zu Teilzeitkräften. Ausgenommen sind leitende Angestellte und die Geschäftsführung.
BAG-Urteil: Fehler bei Massenentlassungen teuer
Das Bundesarbeitsgericht entschied am 1. April: Kündigungen sind unwirksam, wenn die Massenentlassungsanzeige fehlerhaft ist oder das Konsultationsverfahren nicht ordnungsgemäß ablief. Ein solcher Fehler lässt sich durch eine spätere Anzeige nicht heilen.
Rentenreform: Betriebsräte müssen mitreden
Politische Entwicklungen fordern die Arbeitnehmervertreter zusätzlich heraus. Die Rentenkommission legte am 23. Juni einen Reformvorschlag mit 33 Empfehlungen vor. Unter anderem soll das Renteneintrittsalter an die Lebenserwartung gekoppelt werden, eine verpflichtende kapitalgedeckte Zusatzrente ist geplant.
Wirtschaftsvertreter wie DIHK-Präsident Adrian begrüßen die Vorschläge. DGB-Chefin Fahimi übt scharfe Kritik.
VW: Mitbestimmung unter Beschuss?
Bei Volkswagen verschärft sich der Ton. IG Metall und Betriebsrat wehrten sich gestern gemeinsam gegen Berichte über mögliche Angriffe auf das VW-Gesetz und die Mitbestimmungsstrukturen. Die Arbeitnehmervertreter kündigten an: „Wir werden entsprechende Pläne mit allen Mitteln verhindern."
Angesichts zunehmender Herausforderungen für die Mitbestimmung ist die rechtssichere Durchsetzung der eigenen Kompetenzen für Betriebsräte wichtiger denn je. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Ratgeber, wie Sie Ihre stärksten Rechte nach § 87 BetrVG gezielt nutzen und Ihre Verhandlungsposition im Betrieb festigen. Das Herzstück der Betriebsratsarbeit: So nutzen Sie § 87 BetrVG wirklich aus
Psychische Gesundheit: Neue Aufgabe für Betriebsräte
Über klassische Aufgaben hinaus rückt die psychische Gesundheit in den Fokus. Gestern fand ein Workshop für Ausbildungsverantwortliche statt – Thema: Prävention und Hilfsangebote bei psychischen Belastungen von Azubis.
Für Schüler mit Lernbeeinträchtigungen gibt es zudem theoriereduzierte Fachpraktikerausbildungen. Sie sollen die Inklusion am Arbeitsmarkt fördern.
