BAG-Entscheidung: Annahmeverzugslohn bei unwirksamer Kündigung geschützt
Veröffentlicht am: 08.08.2026 um 21:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Eine neue Zusammenstellung der Rechtsprechung zu den Tarifverträgen des öffentlichen Dienstes (TVöD) und der Länder (TV-L) bietet Personalabteilungen eine aktuelle Orientierungshilfe. Die Übersicht fasst wesentliche gerichtliche Entscheidungen zusammen, die für die Anwendung der tariflichen Regelungen in der Praxis von Bedeutung sind. Ein Schwerpunkt liegt dabei auf der Absicherung von Vergütungsansprüchen bei fehlerhaften Kündigungsprozessen.
Grundsatzentscheidung zum Annahmeverzugslohn
Ein zentraler Bestandteil der aktuellen rechtlichen Bewertung für den öffentlichen Sektor ist ein Beschluss des Bundesarbeitsgerichts (BAG). Das Gericht befasste sich im Januar 2026 mit der Frage, inwieweit Ansprüche auf Annahmeverzugslohn vertraglich eingeschränkt werden können (Az. 5 AZR 4/25).
Die Richter stellten klar, dass der Anspruch auf Annahmeverzugslohn im Falle einer unwirksamen Kündigung nicht bereits im Vorfeld ausgeschlossen werden darf. Wenn eine Kündigung gerichtlich für unwirksam erklärt wird, gerät der Arbeitgeber grundsätzlich in Annahmeverzug, da er die Arbeitsleistung des Beschäftigten nicht wie vertraglich vorgesehen angenommen hat. Das BAG entschied, dass Vereinbarungen, die diesen finanziellen Schutz für Arbeitnehmer vorab aushebeln, rechtlich keinen Bestand haben.
Wer sich mit der Gestaltung von Beschäftigungsverhältnissen befasst, sollte die rechtlichen Rahmenbedingungen genau kennen. Dieser kostenlose PDF-Download liefert 19 sofort einsetzbare Muster-Formulierungen und hilft Ihnen dabei, rechtssichere Arbeitsverträge auf dem neuesten Stand zu erstellen. 19 Muster-Formulierungen für Arbeitsverträge kostenlos sichern
Bedeutung für die Personalerpraxis
Für Personaler im Bereich TVöD und TV-L bedeutet diese Rechtsprechung eine erhöhte Sensibilität bei der Gestaltung von Aufhebungsverträgen oder speziellen Klauseln in Arbeitsverträgen. Da der Annahmeverzugslohn eine wesentliche finanzielle Folge unwirksamer Entlassungen darstellt, unterstreicht die Entscheidung das Risiko für öffentliche Arbeitgeber bei Rechtsstreitigkeiten um die Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
Die veröffentlichte Übersicht dient dazu, solche Risiken frühzeitig erkennbar zu machen. Sie bündelt die Argumentationslinien der Gerichte und zeigt auf, welche tariflichen Ausgestaltungen einer rechtlichen Überprüfung standhalten. Insbesondere bei der Abwicklung von Kündigungsverfahren im Geltungsbereich des TVöD und TV-L müssen Verantwortliche sicherstellen, dass bestehende Ansprüche auf Vergütung nicht durch unzulässige Vorab-Ausschlüsse gefährdet werden.
Einvernehmliche Lösungen erfordern rechtliche Präzision, um spätere finanzielle Nachforderungen oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. In diesem kostenlosen E-Book erfahren Sie, wie Sie rechtssichere Aufhebungsverträge aufsetzen und welche Musterformulierungen Sie dabei unterstützen. Kostenloses E-Book mit Mustern für Aufhebungsverträge herunterladen
Hintergrund der Rechtssprechungsübersicht
Die regelmäßige Aufarbeitung der Urteilslandschaft ist für den öffentlichen Dienst essenziell, da die Tarifverträge TVöD und TV-L komplexe Anforderungen an die rechtssichere Personalführung stellen. Neben dem Annahmeverzugslohn thematisiert die aktuelle Zusammenstellung weitere Detailfragen der Tarifanwendung, die in den vergangenen Monaten Gegenstand gerichtlicher Auseinandersetzungen waren. Damit erhalten Personalverantwortliche ein Werkzeug, um die eigene Vertragspraxis an die laufende Fortentwicklung der Rechtsprechung anzupassen.
