BAföG-Reform: Wohnkostenpauschale auf 440 Euro ab 2027
Veröffentlicht am: 12.08.2026 um 22:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Bundeskabinett hat in seiner heutigen Sitzung unter der Leitung von Vizekanzler Klingbeil eine umfassende Reform des Bundesausbildungsförderungsgesetzes (BAföG) auf den Weg gebracht. Kern der Entscheidung ist eine stufenweise Anhebung der Bedarfssätze und Pauschalen, die ab dem Jahr 2027 wirksam werden soll. Damit reagiert die Bundesregierung auf den Anpassungsbedarf bei den studentischen Lebenshaltungskosten.
Stufenweise Erhöhung der Grundbedarfe und Wohnkosten
Die Reform sieht vor, dass die Wohnkostenpauschale zum Sommersemester 2027 von derzeit 380 Euro auf 440 Euro angehoben wird. Parallel dazu soll auch die Förderung für Schüler angepasst werden: Das Schüler-BAföG steigt ab dem Frühjahr 2027 von 666 Euro auf 713 Euro.
Für den BAföG-Grundbedarf, der aktuell bei 475 Euro liegt, ist eine Anhebung in zwei Schritten geplant. Zum Wintersemester 2027/28 wird der Betrag zunächst auf 503 Euro erhöht. In einem zweiten Schritt soll der Grundbedarf zum Sommersemester 2029 auf 563 Euro steigen. Mit dieser Maßnahme wird eine Angleichung an das Niveau der Grundsicherung angestrebt. Um die Leistungen langfristig abzusichern, sieht der Beschluss zudem vor, den Bedarf ab dem Jahr 2030 in einem zweijährigen Rhythmus zu überprüfen.
Bürokratieabbau und Digitalisierung des Antragsverfahrens
Das Kabinett hat die BAföG-Reform beschlossen: Die Wohnkostenpauschale steigt zum Sommersemester 2027 auf 440 Euro, der Grundbedarf bis 2029 auf 563 Euro. Doch die Pauschale bleibt hinter den tatsächlichen Mieten zurück – und der Antrag wird digital. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen in 3 Schritten, wie Sie Ihren Anspruch sichern und Ihre Mietkosten argumentieren. Jetzt kostenlosen BAföG-Leitfaden anfordern
Neben den finanziellen Anpassungen beinhaltet die Reform strukturelle Änderungen, die den Zugang zur Förderung erleichtern sollen. Ab dem Jahr 2028 werden die Freibeträge jährlich automatisiert um 1,5 Prozent erhöht. Eine wesentliche Entlastung für Studierende stellt zudem der Entfall des Leistungsnachweises ab dem fünften Semester dar.
Ein weiterer Schwerpunkt liegt auf der Modernisierung der Verwaltungsprozesse. Der BAföG-Antrag wird künftig ausschließlich in digitaler Form möglich sein, was die Verfahren beschleunigen soll. Insgesamt kalkuliert die Bundesregierung für die Umsetzung der Reform mit Kosten in Höhe von gut 1 Milliarde Euro.
Einordnung und Kritik der Branchenvertreter
Ab 2028 wird der BAföG-Antrag nur noch digital möglich – und der Leistungsnachweis entfällt. Wer jetzt die neuen Freibeträge und Bedarfssätze kennt, ist klar im Vorteil. Unser Leitfaden liefert die komplette Übersicht bis 2029 und eine Antrags-Checkliste für den digitalen Weg. BAföG-Übersicht jetzt sichern
Die Notwendigkeit der Reform wird durch die aktuelle Statistik untermauert. Im Jahr 2025 wurden bundesweit 570.000 BAföG-Empfänger registriert, was einem Rückgang von 7 Prozent gegenüber dem Vorjahr entspricht. Bundesbildungsministerin Bär bezeichnete die nun beschlossenen Maßnahmen als Erfüllung eines Aufstiegsversprechens. Auch auf Landesebene stießen die Pläne auf Zustimmung. So begrüßte die Wissenschaftsministerin von Mecklenburg-Vorpommern, Martin, die Reform und verwies darauf, dass Empfänger ab dem 1. April 2027 über spürbar mehr Geld verfügen werden.
Kritischere Töne kamen hingegen vom Deutschen Studierendenwerk. Generalsekretär Anbuhl lobte zwar die geplante Angleichung an die Grundsicherung sowie die automatische Dynamisierung der Freibeträge, warnte jedoch vor einem möglichen Mehraufwand bei der Umsetzung. Zudem merkte das Studierendenwerk an, dass die neue Wohnkostenpauschale von 440 Euro die Realität auf dem Wohnungsmarkt nur unzureichend abbilde. Angesichts einer Durchschnittsmiete von 512 Euro für ein Zimmer in einer Wohngemeinschaft bleibe der Betrag hinter den tatsächlichen Kosten zurück. Vonseiten der Linken wurde die Erhöhung ebenfalls als nicht ausreichend bewertet und als absolutes Minimum bezeichnet.
