BaFin-Betrugsmasche, Gefälschte

BaFin-Betrugsmasche: Gefälschte Mietzuschüsse sollen Daten und Geld abgreifen

Veröffentlicht am: 19.10.2026 um 14:54 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Betrüger verlangen unter BaFin-Namen persönliche Daten und Vorauszahlungen; echte Behördenmails enden meist auf @bafin.de.
Moderne architektonische Fassade eines Behördengebäudes bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht warnt vor einer aktuellen Betrugsmasche, bei der Kriminelle den Namen der Behörde missbrauchen. Wie die Finanzaufsicht in einer Mitteilung vom 19.10.2026 bekannt gab, kursieren Angebote für ein angebliches Vorhaben mit dem Titel „Bafin Bundessonderförderprogramm, Klasse 4a, SEPA-Mietzahlungsverkehr“. Bei diesem vermeintlichen Programm handelt es sich nach Angaben der Behörde um eine reine Fälschung.

Die Aufsichtsbehörde stellte klar, dass sie generell keine eigenen Förderprogramme, Finanzierungsangebote oder Zuschüsse für den Wohnungsmarkt und den Mietzahlungsverkehr bereitstellt.

Kriminelle nutzen den frei erfundenen Programmnamen, um an sensible Informationen von Bürgern zu gelangen. Konkret fordern die Akteure im Namen des gefälschten Förderprogramms persönliche Daten, Bankverbindungen sowie in einigen Fällen auch finanzielle Vorauszahlungen ein.

Wachsamkeit bei betrügerischen E-Mails geboten

Gleichzeitig warnt die Behörde vor gefälschten E-Mails, die vorgeblich von der Finanzaufsicht stammen. In diesen betrügerischen Schreiben werden Privatpersonen sowie Unternehmen dazu aufgefordert, auf die Nachrichten zu reagieren, enthaltene Hyperlinks zu öffnen oder Dokumente zu unterschreiben.

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Die Finanzaufsicht stellt diesbezüglich klar, dass sie Privatpersonen grundsätzlich nicht unaufgefordert auf elektronischem Weg kontaktiert. Zudem beauftrage die Behörde zu diesem Zweck keinerlei externe Dritte.

Merkmale echter behördlicher Nachrichten

Um echte behördliche Kommunikation von Fälschungen zu unterscheiden, verweist die Aufsicht auf die Struktur ihrer Kommunikationskanäle. Demnach nutzt die Behörde ausschließlich elektronische Postadressen, die auf die Domain „@bafin.de“ enden.

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Als einzige Ausnahme von dieser Vorgabe nennt die Finanzaufsicht ihren offiziellen Newsletter, der über die Adresse „BafinWebDE@newsletter.gsb.bund.de“ übermittelt wird. Alle abweichenden Absenderadressen sollten daher Misstrauen wecken.

Verbrauchern wird geraten, bei entsprechenden Kontaktaufnahmen äußerst wachsam zu sein. Die Aufsichtsbehörde empfiehlt dringend, verdächtige Aufforderungen zu ignorieren, keine sensiblen Angaben preiszugeben und keine Zahlungen zu leisten. Betroffene sollten sich nicht auf Interaktionen mit den Absendern einlassen und stattdessen den Vorfall bei der Polizei oder der zuständigen Staatsanwaltschaft zur Anzeige bringen.

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