Bäckerhandwerk, Verband

Bäckerhandwerk: Verband fordert acht Stunden Arbeit an Sonn- und Feiertagen

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 02:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Zentralverband fordert eine gesetzliche Ausnahme für bis zu acht Arbeitsstunden an Sonn- und Feiertagen ab Januar 2027.
Leere, professionelle Backstube mit bemehlten Edelstahltischen und einem großen Ofen im morgendlichen Licht. Illustration mit AI erstellt.

Das deutsche Bäckerhandwerk dringt auf eine grundlegende Reform der Arbeitszeitregeln an Sonn- und Feiertagen. Die Mitgliederversammlung des Zentralverbands des Deutschen Bäckerhandwerks hat eine Resolution einstimmig verabschiedet, in der die Aufnahme der Branche in den Ausnahmekatalog des Arbeitszeitgesetzes verlangt wird.

Konkret fordert der Verband die Einbindung in Paragraph 10 Absatz 1 des Gesetzes mit Wirkung zum 1. Januar 2027, um Beschäftigten und Betrieben ein rechtssicheres Arbeiten von bis zu acht Stunden an Sonn- und Feiertagen zu ermöglichen. Diese Neuregelung solle zudem ohne zusätzliche branchenspezifische Einschränkungen in Kraft treten.

Bisheriges Drei-Stunden-Fenster überfordert die Betriebspraxis

Hintergrund der Initiative ist die aktuelle gesetzliche Lage, die der Verband als unzureichend für moderne Handwerksbetriebe einstuft. Derzeit ist die Sonn- und Feiertagsarbeit in Bäckereien sowie Konditoreien streng reglementiert: Vorgesehen ist lediglich ein Zeitfenster von bis zu drei Stunden, das ausschließlich für die Herstellung und die Auslieferung jener Backwaren genutzt werden darf, die noch am selben Tag über die Ladentheke gehen.

Anzeige

Wer sich mit den rechtlichen Rahmenbedingungen von Sonn- und Feiertagsarbeit befasst, sollte auch die steuerlichen Aspekte der Vergütung im Blick behalten. Diese Gratis-Checkliste hilft Personalverantwortlichen dabei, in wenigen Minuten festzustellen, ob ihre Zuschläge lohnsteuerfrei sind. Jetzt kostenloses E-Book mit Checklisten herunterladen

Nach Auffassung des Zentralverbands reicht dieser enge Zeitrahmen für die Erfordernisse handwerklicher Verfahren längst nicht mehr aus. Das Drei-Stunden-Fenster sei zu knapp bemessen, um wesentliche Arbeitsschritte wie die Vorbereitung von Teigen, die Führung von Sauerteig sowie Vorarbeiten für die Produktion des folgenden Tages ordnungsgemäß und gesetzeskonform abzuwickeln. In der Praxis führe dies wiederkehrend zu organisatorischen Konflikten und Rechtsunsicherheiten im Betriebsalltag.

Verband verweist auf Vereinbarungen im Koalitionsvertrag

Zur Begründung seiner Forderung beruft sich der Zentralverband des Deutschen Bäckerhandwerks auf den Koalitionsvertrag von Union und SPD. Die dort festgehaltenen Vereinbarungen müssten nun unverzüglich und ohne ergänzende Vorgaben für einzelne Gewerbe umgesetzt werden.

Verbandspräsident Roland Ermer verwies in diesem Zusammenhang auf das zuständige Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Bundesarbeitsminister Alexander Schweitzer müsse nun konkrete Ergebnisse vorlegen, da bislang noch kein Referentenentwurf zur Umsetzung der entsprechenden Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag existiere.

Anzeige

Die Debatte um Arbeitszeiten betrifft nicht nur Ausnahmeregelungen, sondern auch die grundlegende Pflicht zur Dokumentation aller geleisteten Stunden. Erfahren Sie in diesem kostenlosen Leitfaden, wie Sie die gesetzliche Arbeitszeiterfassung im Betrieb rechtssicher und unkompliziert umsetzen. Kostenloses E-Book inklusive Mustervorlagen sichern

Ermer betonte dazu, dass Bäckermeister und ihre Angestellten ihrem eigentlichen Handwerk nachgehen und Brot backen wollten, statt sich an Sonn- und Feiertagen kontinuierlich mit unklaren juristischen Grenzfragen auseinandersetzen zu müssen.

Mit dem Stichtag zum 1. Januar 2027 setzt das Handwerk der Bundespolitik nun eine klare Zielmarke, um die Vereinbarkeit von traditionellen Produktionsweisen mit dem Arbeitszeitrecht gesetzlich abzusichern.

Disclaimer...
de | wirtschaft | 70345300 |