Bad Dürrheim: Zwei Stellplätze für Wohnungen ab 100 Quadratmetern geplant
Veröffentlicht am: 24.09.2026 um 20:44 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Der Gemeinderat von Bad Dürrheim hat die Weichen für eine Neuregelung des ruhenden Verkehrs im Stadtgebiet gestellt. Mit dem Entwurf einer neuen Stellplatz-Verordnung reagiert das Gremium auf den steigenden Bedarf an Parkflächen im öffentlichen Raum und legt künftig strengere Maßstäbe für Neubauvorhaben fest.
Insbesondere für größere Wohneinheiten ab einer Fläche von 100 Quadratmetern sieht die geplante Satzung vor, dass Bauherren künftig bis zu zwei Stellplätze nachweisen müssen.
Die Neuregelung zielt darauf ab, die Parksituation in der Kurstadt sowie in den angrenzenden Teilorten nachhaltig zu ordnen. Nach den aktuellen Plänen des Gemeinderats soll eine einheitliche Stellplatzsatzung für Bad Dürrheim und insgesamt sechs Teilorte gelten. Damit wird eine rechtliche Grundlage geschaffen, die über die bisherigen Anforderungen hinausgeht und eine klare Staffelung je nach Wohnungsgröße vorsieht.
Gestaffelte Anforderungen nach Wohnfläche
Das Herzstück der Verordnung bildet ein dreistufiges Modell, das sich an der Quadratmeterzahl der jeweiligen Wohneinheiten orientiert. Für kleine Wohnungen mit einer Fläche von unter 50 Quadratmetern ist demnach weiterhin die Bereitstellung von einem Stellplatz je Einheit vorgesehen.
Eine deutliche Verschärfung tritt jedoch bereits bei mittelgroßen Immobilien in Kraft: Ab einer Wohnfläche von 50 Quadratmetern fordert die Satzung 1,5 Stellplätze pro Wohneinheit.
Besonders weitreichende Auswirkungen hat die Regelung für großzügig geschnittene Immobilien. Ab einer Fläche von 100 Quadratmetern müssen künftig zwei Stellplätze pro Wohnung auf dem Privatgrundstück realisiert werden. Eine entscheidende Besonderheit der neuen Vorschrift betrifft die Berechnung der Stellplatzanzahl.
Entstehen bei der Kalkulation für ein Bauprojekt Bruchteile von Stellplätzen, sieht die Verordnung vor, dass diese grundsätzlich aufgerundet werden müssen. Dies könnte in der Praxis dazu führen, dass Bauträger bereits bei kleineren Wohnanlagen zusätzliche Parkflächen einplanen müssen, als dies bei einer rein rechnerischen Betrachtung ohne Rundungsvorgabe der Fall wäre.
Der Entwurf der neuen Stellplatzsatzung staffelt die Pflicht nach Wohnfläche: unter 50 qm ein Stellplatz, ab 50 qm 1,5 und ab 100 qm zwei — Bruchteile werden aufgerundet. Wer jetzt plant, sollte die eigene Kalkulation vorher prüfen. Kostenlosen Leitfaden zur Stellplatzberechnung anfordern
Rechtliche Grundlage und geografische Reichweite
Der Gemeinderat stützt sich bei der Ausarbeitung der Satzung auf die gesetzlichen Rahmenbedingungen des Landes Baden-Württemberg. Als rechtliche Basis dienen hierbei der § 37 sowie der § 74 Abs. 2 Nr. 2 der Landesbauordnung (LBO). Diese Paragraphen räumen den Kommunen das Recht ein, eigenständige Regelungen über die Anzahl, Beschaffenheit und Lage von Stellplätzen für Kraftfahrzeuge sowie Abstellplätzen für Fahrräder zu treffen.
Die Geltung der neuen Verordnung ist nicht nur auf das Kernstadtgebiet von Bad Dürrheim beschränkt. Sie soll einheitlich für das gesamte Stadtgebiet inklusive der sechs Teilorte Anwendung finden, um eine Zersplitterung der baurechtlichen Anforderungen im Stadtkreis zu vermeiden.
Verfahrensstand und weitere Schritte
Obwohl der Gemeinderat den Entwurf der einheitlichen Stellplatzsatzung bereits in einer Sitzung Mitte September gebilligt hat, ist das Verfahren noch nicht vollständig abgeschlossen. Der Beschluss markiert einen wichtigen Meilenstein im Gesetzgebungsprozess auf kommunaler Ebene, stellt jedoch noch nicht das endgültige Inkrafttreten der Verordnung dar.
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Bevor die Satzung rechtskräftig werden kann, steht die gesetzlich vorgeschriebene Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung noch aus. In diesem Prozessschritt haben sowohl Bürger als auch Träger öffentlicher Belange die Möglichkeit, Stellungnahmen zu den geplanten Regelungen abzugeben.
Erst nach Auswertung dieser Rückmeldungen und einer finalen Abstimmung im Gemeinderat wird die Verordnung endgültig beschlossen und kann für künftige Bauanträge in Bad Dürrheim und seinen Teilorten bindend werden. Bauherren und Architekten müssen sich jedoch bereits jetzt darauf einstellen, dass die Anforderungen an die Parkplatzflächen auf privatem Grund künftig deutlich steigen werden.
