B2B-E-Rechnung, Spanien

B2B-E-Rechnung: Spanien plant gestaffelte Pflicht ab 2027 und 2028

Veröffentlicht am: 01.10.2026 um 04:18 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Spanien plant gestaffelte B2B-Vorgaben ab 2027; in Griechenland gelten erweiterte Pflichten, während Verbände Aufschub fordern.

E-Rechnung in Spanien und Griechenland: Fristen und Pflichten im Überblick
Ein minimalistischer, heller Büroinnenraum mit geometrischen Schatten und Blick auf eine mediterrane Landschaft. Illustration mit AI erstellt.

Die Digitalisierung steuerlicher Abrechnungsprozesse schreitet in Südeuropa mit verbindlichen Vorgaben voran. Während in Spanien die Weichen für die technischen Standards der künftigen Plattform gestellt werden, traten in Griechenland weiterführende Vorschriften für den Geschäftsverkehr in Kraft.

Beide Länder verfolgen das Ziel, Mehrwertsteuerlücken zu schließen und Unternehmensprozesse zu modernisieren, sehen sich jedoch mit administrativen Fristen und technischen Herausforderungen konfrontiert.

Spaniens Stufenplan für die B2B-E-Rechnung

In Spanien peilen die Behörden das Inkrafttreten der Ministerialverordnung an, die technische Vorgaben für die staatliche Rechnungsplattform SPFE regeln soll. Das genaue Datum ist noch nicht endgültig festgelegt, da die offizielle Verordnung noch aussteht.

Die spanische Steuerbehörde AEAT hatte den Verordnungsentwurf bei einer Sitzung am 10. September 2026 aktualisiert. Auch eine Initiative aus dem spanischen Senat, welche die B2B-E-Rechnung mit den Systemen VERI*FACTU und SII zusammenführen soll, ändert nach aktuellem Stand nichts an den erwarteten Fristen.

Sobald die Verordnung wirksam wird, greift eine gestaffelte Pflicht für inländische Unternehmen. Die Verpflichtung zur Ausstellung elektronischer B2B-Rechnungen soll ab dem 1. Oktober 2027 zunächst für Betriebe mit einem Jahresumsatz von über 8 Mio. € gelten. Für alle übrigen Unternehmen sowie Selbstständige ist der Beginn für den 1. Oktober 2028 vorgesehen.

Ausweitung der Pflichten in Griechenland

In Griechenland erfasst die verpflichtende B2B-E-Rechnung alle übrigen reglementierten Unternehmen unabhängig von deren Umsatz. Diese zweite und letzte Umsetzungsphase umfasst nach Artikel 1 des Gesetzes 4308/2014 erfasste Unternehmen, die Rechnungen im Geschäftsverkehr ausstellen.

Anzeige

Die Digitalisierung der Rechnungsstellung ist auch für deutsche Unternehmen ein zentrales Thema, um rechtssicher und effizient zu arbeiten. Dieser kostenlose Experten-Ratgeber erklärt Schritt für Schritt, welche Formate und Archivierungsregeln bei der E-Rechnung wirklich zählen. E-Rechnung richtig einführen: So machen Sie Ihr Unternehmen ab sofort unangreifbar

Verpflichtet sind ebenso öffentliche Stellen, welche die griechischen Rechnungslegungsstandards (ELP) anwenden. Ausgenommen bleiben hingegen unter anderem Kommunen, kommunale Hafenfonds und bestimmte öffentliche Einrichtungen ohne ELP-Standard.

Die Regelung betrifft den inländischen Großhandel, bestimmte Geschäfte mit Unternehmen in Drittstaaten außerhalb der Europäischen Union sowie ausgewählte B2G-Aktivitäten wie Ausgaben bis zu 2.500 €. Zur Abwicklung können Unternehmen zugelassene Dienstleister oder die kostenlosen AADE-Tools wie timologio und myDATAapp nutzen, wobei die Daten an die Plattform myDATA gemeldet werden.

Anzeige

Wer im internationalen Geschäftsverkehr tätig ist, muss zudem die komplexen Regeln des Reverse-Charge-Verfahrens beherrschen, um steuerliche Nachteile zu vermeiden. Ein kostenloser Steuer-Report enthüllt die häufigsten Missverständnisse und zeigt, wie Sie EU-Rechnungen von Anfang an korrekt ausstellen. Reverse-Charge-Verfahren: Diese Fehler kosten Unternehmer bares Geld beim Finanzamt

Für betroffene Akteure besteht eine Übergangszeit bis zum 31. Dezember 2026, sofern zuvor eine entsprechende Erklärung fristgerecht abgegeben und ein Starttermin benannt wird. Wer bisherige Verfahren vorerst weiter nutzen möchte, muss diese Erklärung bis zum 12. Oktober 2026 vorlegen.

Bedenken der Verbände wegen Fristen und Sanktionen

Gegen den engen Zeitplan formiert sich in Griechenland Widerstand aus Wirtschaft und Beratung. Der Handelsverband ESEE forderte eine Verschiebung der Pflicht zur E-Rechnung um sechs Monate bis zum 1. April 2027. Zur Begründung verwies der Verband auf hohe Belastungen für kleine und mittlere Unternehmen, da Schulungen und Systemanpassungen noch nicht abgeschlossen seien.

Auch für die für den 12. Oktober 2026 vorgesehene Phase B des digitalen Versanddokuments verlangt ESEE sechs Monate Aufschub sowie einen sanktionsfreien Pilotbetrieb bis Juni 2027.

Ähnlich argumentiert die Wirtschaftsprüferkammer OEE, die eine Verlegung der zweiten Phase auf den 1. Januar 2027 verlangt. Die Organisation begründete ihren Vorstoß damit, dass die Version 2.0.2 von myDATA erst am 10. September 2026 freigegeben worden sei und Anpassungen an timologio Verzögerungen bei der Belegzusammenfassung nach sich zögen.

Zugleich verlangt der Steuerberaterverband POFEE eine Überprüfung der Sanktionen nach Gesetz 5104/2024. Nach Artikel 57 Absatz 13 drohen bei Warenbewegungen ohne Begleitdokument Strafen von 5.000 € bei einfacher und 10.000 € bei doppelter Buchführung je Prüfung.

Für nicht ausgestellte Belege sieht Artikel 57 Absatz 6 Bußgelder in Höhe von 50 % der geschuldeten Steuer vor, mindestens jedoch 250 € bei einfacher beziehungsweise 500 € bei doppelter Buchführung.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70207302 |