BSG, Autozuschuss

B 8 SO 4/ 26 R: BSG prüft Autozuschuss für Studierende mit Schwerbehinderung

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 02:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Das Bundessozialgericht soll klären, welcher Sozialleistungsträger Mobilitätshilfen für Studierende mit Schwerbehinderung finanziert.

Bundessozialgericht prüft Zuständigkeit für Autozuschüsse im Studium
Leerer, sonnendurchfluteter Lernbereich in einer Universitätsbibliothek mit Blick auf einen grünen Campus. Illustration mit AI erstellt.

Das Bundessozialgericht befasst sich mit einer grundlegenden Rechtsfrage zur Finanzierung von Mobilitätshilfen für Studierende mit einer Schwerbehinderung. Im Fokus steht dabei die Klärung, welcher Sozialleistungsträger für die Kostenübernahme eines notwendigen Kraftfahrzeugs zuständig ist. Die Entscheidung könnte weitreichende Folgen für die Praxis der Eingliederungshilfe und die berufliche Rehabilitation haben.

Abgrenzung zwischen Bildung und Arbeitsleben

Im Kern des Verfahrens, das unter dem Aktenzeichen B 8 SO 4/26 R geführt wird, steht die rechtliche Einordnung eines Autozuschusses für ein Hochschulstudium. Die Richter müssen entscheiden, ob eine solche Leistung als Teilhabe an Bildung gemäß § 112 des Neunten Sozialgesetzbuches (SGB IX) oder als Teilhabe am Arbeitsleben nach § 49 SGB IX zu werten ist.

Diese Unterscheidung ist für die Praxis der Sozialleistungsträger von entscheidender Bedeutung. Während Leistungen zur Bildung häufig in die Zuständigkeit der Eingliederungshilfe fallen, werden Leistungen zur beruflichen Teilhabe oft von anderen Trägern, etwa der Rentenversicherung oder der Bundesagentur für Arbeit, finanziert.

Die Zuordnung definiert somit unmittelbar den verantwortlichen Kostenträger. Ein Urteil des Bundessozialgerichts steht derzeit noch aus; Berichten zufolge war bis Ende September 2026 noch kein Termin für eine mündliche Verhandlung veröffentlicht worden.

Unterschiedliche Rechtsprechung in den Vorinstanzen

Die Notwendigkeit einer höchstrichterlichen Klärung wird durch divergierende Entscheidungen der unteren Instanzen verdeutlicht. Verschiedene Gerichte legten in der Vergangenheit unterschiedliche Maßstäbe für die Einordnung von Studiengängen und den damit verbundenen Hilfsmitteln an.

Anzeige

Ob ein Autozuschuss für ein Studium als Teilhabe an Bildung oder als Teilhabe am Arbeitsleben gilt, entscheidet darüber, welcher Träger zahlen muss. Solange diese Frage offen ist, schieben sich die Ämter die Kosten gegenseitig zu – und das Verfahren stockt. Unser kostenloser Leitfaden zeigt Ihnen Schritt für Schritt, wie Sie den zuständigen Kostenträger bestimmen und den Antrag sauber aufsetzen. Leitfaden zur Kostenträger-Zuordnung jetzt anfordern

Am 13. Februar 2026 traf das Sozialgericht Nürnberg eine Entscheidung im Verfahren S 11 SO 7/25. Die Richter kamen zu dem Schluss, dass bei einem vorliegenden Bildungsschwerpunkt der Träger der Eingliederungshilfe für die Kosten des Fahrzeugs zuständig sei. Hier wurde das Studium primär als akademische Ausbildung und somit als Teil der Teilhabe an Bildung gewertet.

Demgegenüber steht eine Entscheidung des Landessozialgerichts Baden-Württemberg aus dem Jahr 2023. In diesem Fall ging es um ein praxisintegriertes duales Studium.

Aufgrund der engen Verzahnung von akademischer Ausbildung und betrieblicher Praxis ordnete das Gericht die Kfz-Hilfe der beruflichen Teilhabe zu. Diese unterschiedlichen Sichtweisen verdeutlichen die juristische Komplexität, wenn Bildungsgänge sowohl qualifizierende als auch berufsvorbereitende Elemente enthalten.

Bedeutung für die betroffenen Studierenden

Für Studierende mit Schwerbehinderung ist die Klärung der Zuständigkeit oft mit langwierigen Antragsverfahren verbunden. Wenn Unklarheit darüber besteht, welcher Träger für die Anschaffung oder den Umbau eines Fahrzeugs aufkommen muss, kann dies den Zugang zur Bildung verzögern. Das Bundessozialgericht muss nun klären, ob die Art des Studiums oder das übergeordnete Ziel der Qualifikation ausschlaggebend für die Zuweisung der Kosten ist.

Anzeige

Wenn unklar bleibt, welcher Träger für Anschaffung oder Umbau eines Fahrzeugs aufkommt, verzögert sich der Zugang zum Studium – oft über Monate. Mit einer strukturierten Antragstellung und den richtigen Nachweisen vermeiden Sie, dass Ihr Verfahren zwischen den Behörden hin- und hergeschoben wird. Die Checkliste führt Sie durch die Unterlagen, die Sie von Beginn an brauchen. Checkliste Antragstellung jetzt sichern

Die ausstehende Entscheidung wird voraussichtlich klare Kriterien dafür liefern, unter welchen Voraussetzungen ein Fahrzeug als Hilfsmittel für die Ausbildung oder bereits als Werkzeug für die spätere berufliche Eingliederung anzusehen ist. Experten im Sozialrecht verfolgen das Verfahren B 8 SO 4/26 R daher als richtungsweisend für die künftige Handhabung von Mobilitätshilfen im akademischen Sektor.

Disclaimer...

de | wirtschaft | 70195868 |