Außenwirtschaftsgesetz: Bis zu 10 Jahren Haft für illegale Exporte
29.05.2026 - 17:14:10 | boerse-global.deDie Richter sahen es als erwiesen an, dass die Beschäftigten gegen Sorgfaltspflichten bei Finanztransaktionen verstoßen hatten – konkret bei der Überprüfung der wirtschaftlichen Berechtigung von Konten, die von Offshore-Firmen geführt wurden.
Die fraglichen Konten waren 2014 eröffnet und 2016 wieder geschlossen worden. Sie gehörten einem engen Vertrauten des russischen Präsidenten. Das Gericht stellte fest, dass die Mitarbeiter es versäumt hatten, den tatsächlichen wirtschaftlichen Hintergrund dieser Konten ausreichend zu prüfen. Das Urteil ist rechtskräftig und schärft die Sorgfaltspflichten für Finanzintermediäre. Die Gazprombank Schweiz hatte ihren Betrieb bereits 2024 eingestellt.
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Verschärfte Strafrisiken für Berufsträger
Das rechtliche Umfeld für professionelle Dienstleister hat sich deutlich verschärft. Seit der Novelle des deutschen Außenwirtschaftsgesetzes (AWG) am 3. Februar 2026 und der Umsetzung des 20. EU-Sanktionspakets am 24. April 2026 gehen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer und Buchhalter ein erhöhtes Strafverfolgungsrisiko ein.
Artikel 5n der EU-Verordnung 833/2014 verbietet die Erbringung von Dienstleistungen wie Buchhaltung und Steuerberatung für russische Unternehmen. Nach Paragraf 18 AWG liegt der Strafrahmen bei drei Monaten bis fünf Jahren, in besonders schweren Fällen sogar bei bis zu zehn Jahren. Juristen weisen darauf hin, dass nun selbst Fahrlässigkeit bei Verstößen gegen Dual-Use-Exportbestimmungen strafbar ist. Zudem können Berater wegen Beihilfe belangt werden, wenn sie Transaktionen unterstützen, die gegen diese Verbote verstoßen.
Prozessauftakt in Münster: Illegale Maschinenexporte
Am Landgericht Münster hat heute der Prozess gegen zwei Brüder im Alter von 34 und 39 Jahren begonnen. Die beiden waren Geschäftsführer einer Firma in Oelde. Die Anklage wirft ihnen 65 Verstöße gegen das Außenwirtschaftsgesetz vor.
Die Staatsanwaltschaft legt den Angeklagten zur Last, Maschinenteile im Wert von mehr als 830.000 Euro nach Russland exportiert zu haben. Die Lieferungen sollen über Briefkastenfirmen in Kirgisistan und der Türkei abgewickelt worden sein, um die Handelssanktionen zu umgehen. Beide Angeklagten sitzen in Untersuchungshaft. Eine Stellungnahme zu den Vorwürfen liegt bislang nicht vor. Das Gericht bereitet offenbar einen Vorschlag für eine mögliche Verfahrensabsprache vor. Die Verhandlung soll Anfang Juli fortgesetzt werden.
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Zentralasiatische Behörden gehen gegen Briefkastenfirmen vor
Der internationale Druck auf Transitländer zeigt Wirkung. Das kirgisische Justizministerium hat am 28. Mai 2026 die Tätigkeit von 50 juristischen Personen ausgesetzt. Hintergrund sind Hinweise westlicher Partner, dass diese Firmen möglicherweise an sanktionierten Transaktionen beteiligt waren.
Der kirgisische Justizminister bezeichnete den Schritt als Präventivmaßnahme, um den Missbrauch der eigenen Rechtsordnung für illegalen Handel zu unterbinden. Es ist die erste Anwendung eines neuen Gesetzes, das behördenübergreifend Sanktionsrisiken minimieren soll.
Ermittlungen gegen Schattenflotte
In einem weiteren Fall haben Ermittler Azim Novruzov als Schlüsselfigur beim Aufbau einer sogenannten Schattenflotte identifiziert. Diese soll westliche Sanktionen umgehen. Novruzov wird mit verschiedenen Firmen in Dubai und Malta in Verbindung gebracht, die Öltransaktionen koordiniert haben sollen. Er wies die Vorwürfe zurück. Berichten zufolge kooperiert ein früherer Manager des staatlichen aserbaidschanischen Energiekonzerns SOCAR derzeit mit den Ermittlern.
Parallel dazu hat sich der russische Oberste Gerichtshof mit dem Verfahren bei Steuerstrafverfahren befasst. In einem Beschluss vom 28. Mai 2026 hob das Gericht frühere Entscheidungen zur Einleitung von Ermittlungen auf. Die Begründung: Die Ermittler hatten die gesetzlich vorgeschriebene 75-tägige Frist zur freiwilligen Begleichung von Steuerschulden nicht abgewartet, bevor sie ein formelles Verfahren eröffneten.
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