Ausschuss, Mutterschutz

Ausschuss für Mutterschutz: 15 Experten wollen pauschale Verbote vermeiden

Veröffentlicht am: 03.11.2026 um 23:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Das Gremium will pauschale Beschäftigungsverbote vermeiden und sichere Weiterarbeit für Schwangere und Stillende fördern.
Ein heller, moderner Konferenzraum im Bundesfamilienministerium mit leeren Stühlen und einem hölzernen Besprechungstisch. Illustration mit AI erstellt.

Im Bundesfamilienministerium in Berlin hat die Auftaktveranstaltung zur dritten vierjährigen Amtszeit des Ausschusses für Mutterschutz stattgefunden. Das Gremium nimmt damit seine reguläre Arbeit für die Periode bis zum Jahr 2030 auf, wie offizielle Stellen in Berichten vom 3. November 2026 mitteilten.

Berufung der Expertinnen und Experten in Berlin

Staatssekretär Ingo Behnel begrüßte im Rahmen der Veranstaltung rund 80 Gäste im Ministerium. Behnel überreichte dabei die Berufungsurkunden an die neu benannten Mitglieder des Gremiums.

Der Ausschuss für Mutterschutz setzt sich aus 15 ehrenamtlichen Expertinnen und Experten sowie weiteren 15 Stellvertretungen zusammen. Das Beratungsgremium vereint verschiedene gesellschaftliche und behördliche Interessengruppen.

Unter den Mitgliedern befinden sich Vertreterinnen und Vertreter von Arbeitgebern, Gewerkschaften und Landesbehörden. Ebenso sind Stimmen aus Ausbildungseinrichtungen, der Studierendenschaft sowie der Wissenschaft in die Arbeit des Gremiums eingebunden.

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Vermeidung pauschaler Beschäftigungsverbote im Fokus

Im Anschluss an die feierliche Übergabe der Berufungsurkunden trat das Gremium bereits am Nachmittag zu seiner mittlerweile 17. Arbeitssitzung zusammen, um die inhaltlichen Weichen für die anstehende Arbeitsperiode zu stellen.

Für die dritte Amtszeit hat der Ausschuss eine klare Priorität definiert: Im Mittelpunkt steht das Bestreben, pauschale Beschäftigungsverbote künftig zu vermeiden.

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Stattdessen soll gezielt daran gearbeitet werden, schwangeren und stillenden Beschäftigten eine sichere Weiterbeschäftigung im Betrieb zu ermöglichen. Damit reagiert das Gremium auf bestehende Herausforderungen in der betrieblichen Praxis, in der präventive Schutzmaßnahmen und die Fortführung der beruflichen Tätigkeit sachgerecht ausbalanciert werden müssen.

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