Auslandszahlungen, Freigrenze

Auslandszahlungen: Freigrenze steigt auf 100.000 Euro

04.06.2026 - 22:39:57 | boerse-global.de

Der Referentenentwurf zum Jahressteuergesetz 2026 bringt Änderungen bei Lohnsteuer, Organschaft und E-Rechnung. Auch die Aktivrente wird konkretisiert.

Jahressteuergesetz 2026: Neue Fristen und E-Rechnungspflicht
Auslandszahlungen - Eine Hand hält ein Smartphone mit einer Banking-App, die eine hohe Transaktion anzeigt, vor internationalen Skylines. 04.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Er bringt umfassende Anpassungen im deutschen Steuerrecht – von der Lohnsteuer-Korrektur bis zur E-Rechnungspflicht.

Unternehmer sollen künftig mehr Zeit für Korrekturen bei der Lohnsteuer bekommen. Die Frist verlängert sich bis Ende Februar des jeweiligen Folgejahres. Bei Immobilien plant die Regierung eine gesetzliche Regelung zur Kaufpreisaufteilung, die sich am Verhältnis der Verkehrswerte orientiert.

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Bürokratieentlastung bei Auslandszahlungen

Deutlich weniger Aufwand verspricht der Entwurf bei Zahlungen ins Ausland. Die Freigrenze für den Steuerabzug steigt von 10.000 auf 100.000 Euro. Auch die Steuerzinsen werden neu geregelt: Ab dem 1. Januar 2027 sind 0,3 Prozent pro Monat (3,6 Prozent pro Jahr) vorgesehen.

Das Gesetz hat das parlamentarische Verfahren allerdings noch nicht durchlaufen. Es ist also noch nicht beschlossen.

Organschaft: Neue Regeln ab 2029

Ein zentraler Punkt ist die Umstellung auf eine Erklärungsorganschaft bei der Umsatzsteuer. Die Rechtsfolgen einer Organschaft sollen künftig erst durch eine explizite Erklärung des Organträgers gelten. Diese Neuregelung tritt am 1. Januar 2029 in Kraft – Erklärungen sind bereits ab Juli 2028 möglich.

Bestehende Organschaften brauchen eine neue Erklärung, um ihren Status zu behalten. Erstmals können auch Personengesellschaften als Organgesellschaften auftreten. Bei fehlerhaften Annahmen sieht der Entwurf Rückabwicklungsmöglichkeiten vor – solange dem Fiskus kein Steuerausfall entsteht.

E-Rechnungspflicht rückt näher

Unabhängig vom Jahressteuergesetz werden die Fristen für die B2B-E-Rechnungspflicht konkreter. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Handelsunternehmen mit mehr als 800.000 Euro Vorjahresumsatz auf Formate wie XRechnung oder ZUGFeRD umstellen. Ein Jahr später gilt die Pflicht für alle Unternehmen. Einfache PDF-Dateien reichen dann nicht mehr.

Die Realität sieht anders aus: Nur 37 Prozent der Unternehmen kennen die Anforderungen vollständig. Technische Hürden gelten als größtes Hindernis.

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Vorsteuerabzug: EuGH-Urteil verbessert Liquidität

Ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 11. Februar 2026 bringt Entlastung. Der Vorsteuerabzug ist bereits im Monat der Leistungserbringung zulässig – sofern die Rechnung vor der Steuererklärung vorliegt. Bisher scheiterte das oft an formalen Hürden. Experten erwarten beschleunigte Cashflows und geringere Sanktionsrisiken bei Betriebsprüfungen.

Einkommensteuer-Reform in der Diskussion

Die schwarz-rote Koalition berät über eine Einkommensteuerreform zum 1. Januar 2027. Ziel: Entlastung kleiner und mittlerer Einkommen durch Anhebung des Grundfreibetrags und Glättung des Mittelstandsbauchs. Die Union schlägt vor, den Spitzensteuersatz erst ab 85.000 Euro greifen zu lassen. Eine Entscheidung über das Volumen von rund 30 Milliarden Euro wird bis Mitte Juli 2026 erwartet.

Zusätzlichen Druck macht die OECD. Sie empfiehlt Deutschland eine stärkere Besteuerung von Kapital und Vermögen. Konkret geht es um die Einschränkung von Steuervergünstigungen für Betriebsvermögen bei der Erbschaftsteuer. Auch das Bundesverfassungsgericht wird für 2026 richtungsweisende Entscheidungen erwartet.

Aktivrente: Steuerfreier Zuverdienst für Rentner

Für berufstätige Rentner hat das Bundesfinanzministerium Details zur neuen Aktivrente veröffentlicht. Nichtselbstständig beschäftigte Rentner können bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei dazuverdienen. Ab 2027 soll diese Befreiung direkt in der Lohnsteuerbescheinigung auftauchen.

EU plant Steuer-Omnibus

Auf europäischer Ebene kündigt sich Bewegung an. Die EU-Kommission will am 24. Juni 2026 ein „Steuer-Omnibus“-Paket vorlegen. Ziel ist die Vereinfachung von Richtlinien zur Quellensteuer, zu Zinsen und Lizenzgebühren. Die Kommission verspricht sich davon jährlich rund 7 Milliarden Euro weniger Bürokratiekosten für Unternehmen. Voraussetzung: Alle 27 Mitgliedstaaten müssen zustimmen.

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