Ausgleichsabgabe: Betriebe zahlen bis 815 Euro monatlich seit März
Veröffentlicht am: 22.07.2026 um 07:49 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Ausgleichsabgabe für Unternehmen ohne inklusive Arbeitsplätze ist im Frühjahr deutlich gestiegen. Betriebe mit mindestens 20 Arbeitsplätzen, die ihre gesetzliche Beschäftigungspflicht von fünf Prozent nicht erfüllen, zahlen seit März 2026 höhere Sätze. Für Firmen ohne einen einzigen schwerbehinderten Beschäftigten liegen die Kosten bei 815 Euro monatlich pro unbesetztem Pflichtplatz.
Die gestaffelten Sätze treffen Unternehmen unterschiedlich hart. Liegt die Beschäftigungsquote zwischen drei und fünf Prozent, werden 155 Euro pro Monat fällig. Bei Quoten unter zwei Prozent sind es 405 Euro. Die Meldung der Beschäftigungszahlen an die Agentur für Arbeit erfolgte turnusgemäß bis Ende März.
Schleswig-Holstein setzt auf Ausbildungsprämien
Das Bundesland stellt fünf Millionen Euro einmalig sowie jährlich 1,5 Millionen Euro bis 2027 bereit. Unternehmen erhalten für jeden neuen Ausbildungsplatz in Inklusionsbetrieben eine Prämie von bis zu 10.000 Euro. Wer die Auszubildenden nach Abschluss in ein unbefristetes Arbeitsverhältnis übernimmt, bekommt eine weitere Zahlung in gleicher Höhe.
Bereits 146 Teilnehmer haben das Projekt seit dem Start durchlaufen. Die Finanzierung stammt aus Mitteln der Ausgleichsabgabe. Auf Bundesebene wurden Anfang Juli bei den 13. Inklusionstagen in Berlin herausragende Initiativen mit dem Bundesteilhabepreis ausgezeichnet – darunter ein Projekt für Schauspielausbildung und ein Mentoring-Programm für Start-ups.
Beratung und Begleitung werden ausgebaut
Die gestaffelten Sätze der Ausgleichsabgabe treffen Unternehmen unterschiedlich hart – bei einer Quote unter 2 % werden 405 Euro fällig, bei 0 % sogar 815 Euro monatlich pro unbesetztem Pflichtplatz. Wer jetzt seine Inklusionsquote optimiert, kann diese Kosten drastisch senken. Unser kostenloser Report zeigt Ihnen die konkreten Schritte. Jetzt Report zur Ausgleichsabgabe anfordern
Der Firmenservice der Deutschen Rentenversicherung bietet Betrieben kostenlose Beratung vor Ort an. Schwerpunkte sind das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) und das Betriebliche Gesundheitsmanagement (BGM). Ziel ist es, die Arbeitsfähigkeit von Beschäftigten dauerhaft zu erhalten und vorzeitiges Ausscheiden zu verhindern.
Die Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege (BGW) sucht derzeit Fachkräfte fürs Reha-Management. Die Bewerbungsfrist endet Ende Juli. Die Aufgaben umfassen die Prüfung und Bewilligung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach SGB IX. In Landkreisen wie Biberach unterstützen zudem Verfahrenslotsen junge Menschen mit Behinderungen bis zum 27. Lebensjahr bei der Beantragung von Eingliederungshilfe.
Job-to-Job-Erprobung soll Wechsel erleichtern
Ein neuer Gesetzentwurf zur Modernisierung der Arbeitsförderung sieht Probearbeitsphasen vor. Beschäftigte sollen für bis zu vier Wochen – in Ausnahmefällen bis zu sechs Wochen – bei einem neuen Arbeitgeber auf Probe arbeiten können. Während dieser Zeit bleibt das bestehende Arbeitsverhältnis inklusive Kündigungsschutz bestehen. Der aktuelle Arbeitgeber zahlt weiter das Entgelt, die Maßnahme muss bei der Bundesagentur für Arbeit beantragt werden.
Schleswig-Holstein stellt fünf Millionen Euro für Inklusionsbetriebe bereit – pro neuem Ausbildungsplatz gibt es bis zu 10.000 Euro Prämie. Nutzen auch Sie diese Förderung, um Ihre Beschäftigungspflicht zu erfüllen und Strafzahlungen zu vermeiden. Unser Report listet alle aktuellen Förderprogramme auf. Förderprogramme jetzt sichern
Parallel dazu steht der Mindestlohn in Werkstätten vor Gericht. Ein Kläger fordert die Anpassung der Vergütung auf das Niveau des allgemeinen Mindestlohns von 13,90 Euro pro Stunde. Das Urteil könnte als Präzedenzfall für die gesamte Branche wirken.
Die Alterssicherungskommission hat im Juni zudem Empfehlungen für ein höheres Renteneintrittsalter ab 2031 vorgelegt. Das Gesetzgebungsverfahren soll bis Ende 2026 abgeschlossen sein. Bis dahin gelten für den Übergang von Krankengeld über Arbeitslosengeld zur Erwerbsminderungsrente die bisherigen Vorschriften.
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