Auftragsvergabe, Qualitätskriterien

Auftragsvergabe: EU bindet 2,6-Billionen-Investitionen an Qualitätskriterien

Veröffentlicht am: 09.09.2026 um 19:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Kommission will EU-Aufträge stärker an Nachhaltigkeit, sozialen Standards und europäischer Herkunft ausrichten; bis zu 50 Prozent könnten betroffen sein.

EU plant neue Vergaberegeln mit Fokus auf Qualität und Herkunft
Eine weitläufige Baustelle für öffentliche Infrastruktur mit Beton- und Stahlstrukturen unter freiem Himmel. Illustration mit AI erstellt.

Die Europäische Kommission hat am Mittwoch einen Gesetzesvorschlag zur umfassenden Reform der öffentlichen Auftragsvergabe vorgelegt. Ziel der Initiative ist es, staatliche Investitionen stärker an Qualitätskriterien wie Nachhaltigkeit, soziale Standards und die Herkunft von Produkten zu binden. Damit soll die strategische Autonomie der Union gestärkt und die heimische Wirtschaft gegenüber Wettbewerbern aus Drittstaaten geschützt werden.

Strategische Nutzung von Billionen-Investitionen

Die öffentliche Hand in der Europäischen Union verfügt über eine enorme Marktmacht. Jährlich geben Behörden in den Mitgliedstaaten rund 2,6 Billionen Euro für Bauleistungen, Waren und Dienstleistungen aus. Diese Summe entspricht etwa 15 Prozent der gesamten Wirtschaftsleistung der EU. Mit der geplanten Reform soll dieser Kapitalfluss gezielter gesteuert werden.

Der Vorschlag sieht vor, dass künftig bis zu 30 Prozent der Vergabeentscheidungen an spezifische Qualitätskriterien geknüpft werden können. Dazu zählen neben Umwelt- und Klimaschutzaspekten auch soziale Belange sowie das Label „Made in EU“. Bei besonders arbeitsintensiven Aufträgen soll dieser Anteil sogar auf 50 Prozent steigen. Als Vorbild für diese Neuausrichtung dient unter anderem Norwegen.

Reaktion auf Handelsdefizite und globale Konkurrenz

Hintergrund der Reformpläne ist auch die wachsende wirtschaftliche Diskrepanz im Welthandel. Nach Angaben der Kommission beläuft sich das Handelsdefizit mit China derzeit auf etwa 1 Milliarde Euro pro Tag. Die Neuregelung sieht vor, dass Behörden künftig europäische Anbieter bevorzugen dürfen, wenngleich eine strikte Verpflichtung hierzu nicht eingeführt wird.

Gleichzeitig erhalten die Mitgliedstaaten die Möglichkeit, Anbieter aus Ländern ohne gegenseitigen Marktzugang – wie beispielsweise China – von Ausschreibungen auszuschließen. Partnerländer wie die USA und Großbritannien sollen hingegen den europäischen Anbietern gleichgestellt bleiben. Zur Vereinfachung der Prozesse ist zudem der Aufbau eines digitalen Marktplatzes geplant.

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Die EU will öffentliche Aufträge künftig stärker an Qualität und 'Made in EU' koppeln – bis zu 30 Prozent der Vergabeentscheidungen könnten betroffen sein. Wer jetzt die neuen Kriterien versteht, sichert sich einen entscheidenden Vorsprung bei Ausschreibungen. Jetzt kostenlosen Vergabe-Report anfordern

Politische Unterstützung und soziale Kriterien

Die SPÖ-Europaabgeordneten Grossmann und Regner begrüßten den Vorstoß der Kommission. Sie betonten, dass die Stärkung von „Made in Europe“ und die Verankerung sozialer und ökologischer Kriterien essenziell seien, um Arbeitsplätze und Wertschöpfung innerhalb der Union zu sichern. Die Abgeordneten forderten, diese Aspekte konsequent umzusetzen, um den Abfluss öffentlicher Mittel in Regionen mit niedrigeren Standards zu verhindern.

Ausnahmen und spezifische Regelungen

Trotz des Fokus auf die europäische Produktion sieht die EU-Politik in dringenden Fällen Ausnahmen vor. Ein aktuelles Beispiel ist die Unterstützung der Ukraine.

Die EU-Staaten gestatteten zuletzt, dass Mittel aus einem 90 Milliarden Euro schweren EU-Darlehensprogramm auch für den Kauf von US-Patriot-Abfangraketen genutzt werden dürfen. Damit wurde die übliche „Buy European“-Regel, die eine Quote von 65 Prozent für Produkte aus der EU, der Ukraine oder Norwegen vorsieht, vorübergehend ausgesetzt. Von den verfügbaren Mitteln wurden bereits 8,4 Milliarden Euro ausgezahlt, eine weitere Tranche von 3,2 Milliarden Euro steht unmittelbar bevor.

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Flankiert wird die Reform der Vergabe durch weitere Maßnahmen im Bereich der Corporate Compliance. So erließ die Kommission jüngst eine Verordnung, die den Einsatz bestimmter chemischer Verbindungen (C9-C21-PFCAs) ab dem 16. Dezember 2026 weitgehend verbietet.

Zudem wird im Bereich der Umweltverantwortung derzeit über die Beteiligung der Pharma- und Kosmetikindustrie an den Kosten der Abwasserreinigung verhandelt, wobei laut Empfehlungen der Generalanwaltschaft des Europäischen Gerichtshofs noch rechtliche Detailfragen zur Herstellerverantwortung geklärt werden müssen.

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