Aufhebungsverträge: 95% erhalten mehr ohne Speed-Prämie
07.06.2026 - 15:11:40 | boerse-global.de
Doch genau das ist meist ein Fehler.
Unternehmen setzen bei Aufhebungsverträgen zunehmend auf sogenannte Speed- oder Turbo-Prämien. Die Idee: Wer den Vertrag innerhalb weniger Tage unterschreibt, kassiert eine Extra-Zahlung. Doch Fachanwälte für Arbeitsrecht warnen: Die schnelle Unterschrift ist selten die beste Wahl.
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95 Prozent bekommen mehr
Die Zahlen sprechen eine klare Sprache. In rund 95 Prozent der Fälle erzielen Arbeitnehmer mit anwaltlicher Hilfe deutlich höhere Abfindungen – selbst wenn sie auf die Speed-Prämie verzichten. Der Rat der Experten ist eindeutig: Aufhebungsverträge niemals sofort unterschreiben.
Eine juristische Prüfung lohnt sich nicht nur beim Geld. Auch Zeugnisformulierungen, Freistellungen oder Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld lassen sich so besser absichern.
CureVac baut zwei Drittel ab
Der Druck auf Beschäftigte wächst besonders bei großen Umstrukturierungen. Aktuelles Beispiel: CureVac in Tübingen. Nach der Übernahme durch BioNTech fallen bis Ende 2026 rund zwei Drittel der Jobs weg. Der Betrieb wird zum 31. Dezember komplett eingestellt.
In solchen Situationen sind vergleichbare Jobs in der Region rar. Der Anreiz, eine schnelle Ausstiegsprämie zu nehmen, ist enorm. Doch Arbeitnehmervertreter betonen: Auch hier bleibt eine sorgfältige Prüfung entscheidend.
VW muss Jubiläumsprämien zahlen
Dass sich genaue Prüfung lohnt, zeigt ein aktuelles Urteil. Das Landesarbeitsgericht Niedersachsen verpflichtete VW am 5. Juni 2026 zur vollen Auszahlung von Jubiläumsprämien nach alter Regelung. Ein neuer Tarifvertrag mit deutlich gekürzten Prämien durfte nicht rückwirkend auf Beschäftigte angewandt werden, deren Jubiläum auf den 1. Januar 2025 fiel.
Auch andere Urteile zeigen: Im Kündigungsschutzprozess zählt jedes Detail. Das Landesarbeitsgericht Köln entschied Mitte Januar: Eine bewusste Lüge im Prozess kann einen eigenständigen Kündigungsgrund darstellen. Und das Arbeitsgericht Offenbach bestätigte die Kündigung einer Führungskraft, die interne Regeln bei Whistleblower-Meldungen missachtet hatte.
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Neue Regeln für Minijobs und Bürgergeld
Ab 1. Juli 2026 gibt es zudem Änderungen im Sozialrecht. Minijobber können ihre Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig rückgängig machen. Die Entscheidung gilt für die Zukunft und kann nicht revidiert werden. Die Geringfügigkeitsgrenze liegt 2026 bei 603 Euro.
Gleichzeitig verschärfen sich die Regeln beim Bürgergeld. Einigt sich das Jobcenter nicht mit dem Bezieher auf einen Kooperationsplan, entfällt das Schlichtungsverfahren. Stattdessen kann das Amt per Verwaltungsakt verbindliche Pflichten zur Arbeitsaufnahme oder zu Integrationskursen erlassen.
Die Botschaft für Arbeitnehmer bleibt: Wer vor einer Unterschrift juristischen Rat einholt, fährt meist besser.
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