AU-Pflicht, Tag

AU-Pflicht ab Tag eins: Koalition plant neue Regeln, doch Bas bremst

Veröffentlicht am: 29.09.2026 um 23:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Koalition hat sich grundsätzlich auf frühere Atteste verständigt; ein Gesetzentwurf fehlt, und Arbeitsministerin Bas verlangt eine erneute Prüfung.

Krankschreibung ab Tag eins: Koalition streitet über geplante Attestpflicht
Ein leerer, minimalistischer Behandlungsraum in einer Arztpraxis mit einem Stuhl und hellem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Pläne der Regierungskoalition zur Verschärfung der Krankschreibungsregeln sorgen für erhebliche Spannungen zwischen den Regierungsparteien. Anfang Juli 2026 hatten sich CDU, CSU und SPD grundsätzlich darauf verständigt, eine Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) bereits ab dem ersten Krankheitstag gesetzlich vorzuschreiben.

Ziel des Vorhabens ist es, Fehlzeiten in den Betrieben zu verringern, da Bundeskanzler Friedrich Merz in langen Abwesenheiten einen Wettbewerbsnachteil für die Wirtschaft sieht. Bislang liegt jedoch weder ein Gesetzentwurf noch ein verbindlicher Starttermin vor, weshalb bis zu einer formalen Umsetzung die bisherigen Vorgaben weitergelten.

Ministerium bremst Vorstoß der Union aus

Zuletzt geriet das Vorhaben ins Stocken. Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas forderte die Union auf, die geplante Attestpflicht ab dem ersten Tag noch einmal zu überdenken. Sie äußerte Zweifel an der Sinnhaftigkeit des Vorhabens und warnte vor überfüllten Arztpraxen sowie längeren Krankschreibungen als Folge der Neuregelung. Zudem kritisierte Bas geplante Ausnahmen für tarifgebundene Betriebe. Ihr Ministerium legt vorerst keinen Umsetzungsvorschlag vor.

Die SPD hatte den Plänen in den Koalitionsverhandlungen nur zähneknirschend zugestimmt, während sie Karenztage sowie Kürzungen bei der Lohnfortzahlung strikt ablehnte.

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Nach den bisherigen Überlegungen soll die Pflicht zwar ab dem ersten Tag gelten, das Attest muss laut Regierungssprecher Stefan Kornelius jedoch nicht zwingend schon am ersten Tag beim Arbeitgeber vorliegen. Zudem sollen Abweichungen per Tarifvertrag, Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag weiterhin zulässig sein.

Das Vorhaben ist Teil eines größeren Kompromisspakets, das unter anderem eine Termingarantie bei Ärzten und eine Schlaganfallvorsorge umfasst und mit Initiativen von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann verknüpft ist. Die Bundesregierung erhofft sich durch das Gesamtpaket Einsparungen bei den gesetzlichen Krankenkassen von rund 100 Millionen Euro.

Kritik aus Praxen und Änderungen im System

Gleichzeitig soll mit der Reform die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden, während Videosprechstunden erhalten bleiben. Seit dem 1. Juli 2026 ist die Videosprechstunde in Apotheken eine Kassenleistung nach Paragraph 129 Absatz 5h SGB V, wofür die elektronische Gesundheitskarte sowie eine schriftliche Vereinbarung nötig sind. Die Fallpauschale liegt vom 1. Juli 2026 bis zum 30. Juni 2027 bei 30,00 Euro und sinkt schrittweise auf 21,50 Euro ab dem 1. Juli 2029.

Mediziner äußern jedoch deutliche Vorbehalte gegen die Pläne. Der Hausarzt Ralf Theunert aus Wittenberg bewertete den Wegfall der telefonischen Krankschreibung, das Attest ab dem ersten Tag sowie Karenztage kritisch und forderte stattdessen mehr Prävention.

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Gerade im Herbst nähmen Infektionen stark zu, was die Akutsprechstunden zusätzlich belaste. Markus Blumenthal-Beier, Chef des Hausärzteverbands, warnte vor anonymen Videosprechstunden sowie Apotheken als Primärversorgern und verwies auf ein erhöhtes Missbrauchspotenzial reiner Business-Angebote.

Aktuelle Rechtslage und hohe Fehlzeiten

Bis zu einer Gesetzesänderung bleibt die gesetzliche Regelung nach Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes maßgeblich: Demnach ist eine Bescheinigung erst bei einer Erkrankungsdauer von mehr als drei Kalendertagen fällig, wenngleich Arbeitgeber die Vorlage schon heute ab Tag eins verlangen dürfen.

Nach den Richtlinien des Gemeinsamen Bundesausschusses dürfen Ärzte bei telefonischem Kontakt maximal fünf Tage bescheinigen, per Videosprechstunde bei unbekannten Versicherten höchstens drei und bei bekannten Patienten bis zu sieben Tage.

Bei Zweifeln an einer Erkrankung kann der Medizinische Dienst eingeschaltet werden; Detekteien sind nur bei konkretem Anfangsverdacht und unter Wahrung des Datenschutzes zulässig.

Dass Gefälligkeitsbescheinigungen ohne Arztkontakt unzulässig sind, unterstrich das Landesarbeitsgericht Hamm: Es bestätigte die fristlose Kündigung eines IT-Beraters, der ein kostenpflichtiges Attest über einen Online-Fragebogen ohne jeglichen Arztkontakt bezogen hatte. Das Gericht sah darin einen schweren Vertrauensbruch, stellte aber klar, dass eine digitale Feststellung per Videosprechstunde oder Telefon nicht grundsätzlich verboten ist.

Hintergrund der politischen Debatte sind die Fehltage: Beschäftigte der Techniker Krankenkasse fehlten von Januar bis November 2025 im Schnitt 18,6 Tage, während es 2021 im Gesamtjahr rund 13 Tage waren. Bei AOK-Versicherten lag der Schnitt 2025 bei 23,3 Tagen, wobei 71 Prozent der Fälle Kurzzeiterkrankungen bis zu sieben Tagen betrafen.

Bei der DAK waren im ersten Halbjahr 2026 bundesweit täglich 53 von 1.000 Beschäftigten krankgemeldet. Bundesgesundheitsminister Linnemann kündigte zudem an, dass die Sonderregelung von 15 Kinderkrankentagen nicht über 2026 hinaus verlängert wird.

Ab dem 1. Januar 2027 gilt wieder das Vor-Corona-Niveau von 10 Tagen je Elternteil und Kind beziehungsweise 20 Tagen für Alleinerziehende. Zum 1. August 2026 lag der allgemeine Krankenstand bei 4,69 Prozent, nach 6,01 Prozent im Vorjahr.

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