Attestpflicht ab Tag eins: Bundesregierung prüft strengere Regeln bei Krankheit
Veröffentlicht am: 28.10.2026 um 08:09 Uhr | Redaktion boerse-global.deDie Bundesregierung prüft eine Verschärfung der Nachweispflichten bei krankheitsbedingten Ausfällen, um den anhaltend hohen Krankenstand zu senken. Vorgesehen ist eine Verpflichtung, bereits ab dem ersten Krankheitstag ein ärztliches Attest vorzulegen. Das Vorhaben ist Teil breiterer Abstimmungen zur Reduzierung von Fehlzeiten in den Betrieben, die Umsetzung gilt derzeit jedoch als unsicher.
Geltende Rechtslage und geplante Neuerungen
Bislang regelt Paragraph 5 des Entgeltfortzahlungsgesetzes, dass Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein ärztliches Attest erst vorlegen müssen, wenn die Arbeitsunfähigkeit länger als drei Kalendertage dauert. Arbeitgeber haben allerdings schon nach geltendem Recht die Möglichkeit, eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung bereits früher zu verlangen.
Mit der geplanten Neuregelung soll zudem die telefonische Krankschreibung entfallen, die bisher bei leichten Atemwegserkrankungen für bis zu fünf Tage genutzt werden kann.
Gemäß Paragraph 4 Absatz 5 und 5a der Arbeitsunfähigkeits-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses ist diese Option für bis zu fünf Kalendertage zulässig, sofern die betroffene Person in der jeweiligen Praxis bekannt ist und keine schweren Symptome aufweist; ein Rechtsanspruch hierauf besteht nicht.
Obwohl der Koalitionsausschuss die Abschaffung dieser Regelung Anfang Juli 2026 beschlossen hatte, ist sie mit Stand vom 22. Oktober 2026 weiterhin in Kraft. Ein entsprechender Gesetzentwurf liegt bislang nicht vor, und ein Termin für das Auslaufen ist offen.
Widerspruch aus der Ärzteschaft
Aus den Reihen der Mediziner formiert sich deutlicher Widerstand gegen die Initiative. Ärztinnen und Ärzte warnen vor überfüllten Praxen und einem erheblichen bürokratischen Mehraufwand, sollte eine generelle Attestpflicht ab dem ersten Tag eingeführt werden.
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Auch die Kassenärztliche Bundesvereinigung äußert sich skeptisch zu den Regierungsplänen. Nach ihrer Einschätzung gibt es keine Belege dafür, dass eine frühere Nachweispflicht den Krankenstand tatsächlich wirksam verringern kann.
Steigender Krankenstand und milliardenschwere Kosten
Hintergrund der Diskussion sind stark gestiegene Ausfallzeiten in der Wirtschaft. Im Jahr 2024 lag der Krankenstand bei 14,8 Arbeitstagen je Beschäftigtem, während er im Jahr 2021 noch 11,2 Tage betragen hatte.
Laut dem Fehlzeiten-Report des Wissenschaftlichen Instituts der AOK ist der Anstieg vor allem auf längere Ausfälle zurückzuführen. So betrug die durchschnittliche Falldauer im Jahr 2025 bei psychischen Erkrankungen 28,5 Tage, während sie bei Atemwegserkrankungen bei 5,7 Tagen lag.
Die finanzielle Belastung für die Arbeitgeber ist erheblich: Die Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall belief sich im Jahr 2025 auf insgesamt 85,6 Milliarden Euro. Diese Summe setzte sich aus 72,5 Milliarden Euro an Bruttoentgelten sowie 13,1 Milliarden Euro an Sozialversicherungsbeiträgen zusammen.
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Verhandlungen zwischen den Ministerien stocken
Auf Regierungsebene gerät das Vorhaben ins Stocken. Das Bundesarbeitsministerium verknüpft die Prüfung der Attestpflicht mit Themen aus dem Bundesgesundheitsministerium, darunter neben der Abschaffung der telefonischen Krankschreibung auch Vorhaben wie eine Termingarantie bei Fachärzten und Maßnahmen zur Infarktvorsorge.
Die ministerielle Prüfung ist noch nicht abgeschlossen. Aufgrund der offenen Streitpunkte und Verzögerungen gilt ein formeller Beschluss im laufenden Jahr 2026 als unwahrscheinlich; Beobachter schließen auch ein vollständiges Scheitern der Neuregelung nicht aus.
