Attestpflicht, Tag

Attestpflicht ab Tag eins: Bärbel Bas fordert neue Gespräche mit der Union

Veröffentlicht am: 28.09.2026 um 20:30 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Bas sieht Risiken für Arztpraxen und Beschäftigte; ein Gesetzentwurf und ein verbindlicher Einführungstermin fehlen bislang.

Bärbel Bas fordert neue Prüfung der Attestpflicht ab Krankheitstag eins
Symbolbild: ergonomischer Bürostuhl am Stehschreibtisch Illustration mit AI erstellt.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat die Union aufgefordert, die geplante gesetzliche Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag erneut zu überprüfen. Laut einem Bericht vom 28. September 2026 warnte die Ministerin vor zusätzlicher Bürokratie, überlasteten Arztpraxen und längeren Krankschreibungen bei leichten Infekten.

Zudem kritisierte Bas die Vielzahl der bisher vorgesehenen Ausnahmeregelungen. Solange weitere damit verknüpfte Reformen im Gesundheitsbereich ausstehen, werde das Bundesministerium für Arbeit und Soziales vorerst keinen konkreten Umsetzungsvorschlag vorlegen.

Koalitionsvereinbarung ohne Gesetzentwurf

Die Einführung einer verpflichtenden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AU) ab Tag eins hatten CDU, CSU und SPD Anfang Juli 2026 im Koalitionskompromiss vereinbart. Die SPD hatte der Regelung Berichten zufolge jedoch nur widerwillig zugestimmt. Ende August bestätigte die Bundesregierung, dass ein Gesetzesvorschlag erarbeitet werde. Bislang liegen allerdings weder ein ausgearbeiteter Gesetzentwurf noch ein verbindlicher Starttermin vor.

Regierungssprecher Stefan Kornelius stellte klar, dass die Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag zwar greifen müsse, das Dokument der Praxis jedoch nicht zwingend unmittelbar an diesem Tag beim Arbeitgeber vorgelegt werden müsse. Zudem könnten künftig Ausnahmen über Tarifverträge, Betriebsvereinbarungen oder Arbeitsverträge geregelt werden.

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Widerstand von Ärzten und Gewerkschaften

Gegen das Vorhaben formiert sich breiter Protest. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung warnt vor bis zu 30 Millionen zusätzlichen Praxisbesuchen pro Jahr, sollte die Neuregelung unverändert umgesetzt werden.

Auch die Gewerkschaften stellen sich gegen den Plan. Am 26. September 2026 kritisierte der ver.di-Vorsitzende Frank Werneke in Frankfurt die Reformpläne der Bundesregierung. Er wandte sich dabei gegen die Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag, eine mögliche Aufweichung des Achtstundentags sowie die Ausweitung sachgrundloser Befristungen.

Ebenfalls am 26. September 2026 folgten bundesweit rund 175.000 Menschen dem Aufruf des DGB und seiner Mitgliedsgewerkschaften zu Protesten in 15 Großstädten; in Nürnberg zählte die Polizei 20.000 Demonstrierende.

Rechtslage und statistische Hintergründe

Aktuell müssen Beschäftigte eine ärztliche Feststellung der Arbeitsunfähigkeit grundsätzlich erst vorlegen, wenn die Erkrankung länger als drei Kalendertage dauert – und zwar spätestens am darauffolgenden Arbeitstag. Arbeitgeber besitzen jedoch bereits nach geltendem Recht die Befugnis, ein Attest schon ab dem ersten Tag einzufordern.

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Die telefonische Krankschreibung, die seit dem 7. Dezember 2023 unter engen Voraussetzungen bei leichten Beschwerden für bis zu fünf Tage möglich ist, bleibt vorerst ebenso wie Krankschreibungen per Videosprechstunde bestehen.

Hintergrund der politischen Debatte sind gestiegene Fehlzeiten und Kontrollbedenken. Daten der Techniker Krankenkasse zeigen, dass Beschäftigte in Deutschland von Januar bis November 2025 im Schnitt rund 18,6 Tage krankgemeldet waren – gegenüber etwa 13 Tagen im Gesamtjahr 2021. Laut einer YouGov-Umfrage aus dem Vorjahr fehlte mehr als jeder Vierte schon einmal mit unwahren Angaben.

Eine Untersuchung der Pronova BKK ergab zudem, dass sich 60 Prozent der Befragten bereits arbeitsunfähig meldeten, obwohl sie sich gesund fühlten; 7 Prozent gaben dies als häufige Praxis an.

Statistiken der AOK Nordost zeichnen ein differenziertes Bild: Demnach entfällt rechnerisch nur ein Tag Arbeitsausfall ohne Attest auf neun Tage mit ärztlicher Bescheinigung. Zudem machen Langzeiterkrankungen von mehr als sechs Wochen rund 40 Prozent aller Ausfalltage aus.

Arbeitgeber können bei unzureichenden Nachweisen die Entgeltfortzahlung verweigern oder bei begründetem Verdacht den Medizinischen Dienst einschalten.

Dass Regelverstöße arbeitsrechtliche Konsequenzen haben, verdeutlichte ein Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm: Das Gericht bestätigte die fristlose Kündigung eines Angestellten, der im August 2024 eine reine Online-Krankschreibung ohne jeden ärztlichen Kontakt eingereicht hatte, und stufte dies als schwerwiegenden Vertrauensbruch ein.

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