Attestpflicht, Tag

Attestpflicht ab Tag 1: Arbeitsministerin stoppt geplante Verschärfung

Veröffentlicht am: 29.08.2026 um 13:01 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Arbeitsministerin Bas stellt die geplante Attestpflicht infrage, während Rekordkosten, zusätzliche Arztkontakte und neue Urteile die Debatte prägen.

Attestpflicht ab dem ersten Tag: Bas fordert politische Kehrtwende
Ein aufgeräumter Schreibtisch mit einem zugeklappten Laptop und Dokumenten in einem modernen Büro bei natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

In der Debatte um die Verschärfung von Krankmeldungen zeichnet sich eine politische Kehrtwende ab. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) äußerte am 28. August 2026 deutliche Zweifel an der geplanten Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag. Die Ministerin rückte von der geplanten Neuregelung ab und warnte vor unbeabsichtigten Folgen für die Dauer der Arbeitsunfähigkeit.

Sorge vor Verlängerung kurzer Krankheitsphasen

Arbeitsministerin Bärbel Bas begründete ihre Skepsis damit, dass die Verpflichtung zum Arztbesuch bereits bei geringfügigen Beschwerden dazu führen könne, dass sich kurze Ausfälle unnötig verlängern. Es bestehe die Sorge, dass leichte Infekte, die normalerweise nach ein oder zwei Tagen abgeklungen wären, durch den notwendigen Praxisbesuch zu einer Krankschreibung für eine komplette Woche führen könnten.

Vor diesem Hintergrund forderte die Ministerin die Union zu neuen Gesprächen auf, um einen Verzicht auf die Attestpflicht ab dem ersten Tag zu erwirken. Als Verhandlungsgrundlage nannte Bas ein Gesamtpaket, das unter anderem 95 Ausnahmeregelungen, eine Termingarantie bei Ärzten sowie Maßnahmen zur Schlaganfallvorsorge umfasse.

Zudem plane sie spezifische Ausnahmen für Unternehmen, die einer Tarifbindung unterliegen. Innerhalb der SPD-Fraktion war die Zustimmung zu der Verschärfung laut Berichten vom 28. August 2026 ohnehin nur widerwillig erfolgt; die Abgeordneten hielten die Regelung inhaltlich für verfehlt.

Wirtschaftliche Belastung durch Lohnfortzahlungen erreicht Rekordniveau

Die Diskussion findet vor dem Hintergrund massiv gestiegener Kosten für die Arbeitgeber statt. Einer aktuellen Studie des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) zufolge zahlten Unternehmen im Jahr 2025 eine Rekordsumme von 85,6 Milliarden Euro für die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.

Bereits im Vorjahr 2024 beliefen sich diese Kosten auf 81,2 Milliarden Euro, wovon 72,5 Milliarden Euro auf Bruttoentgelte und 13,1 Milliarden Euro auf Sozialversicherungsbeiträge entfielen.

Das IW führt diesen Anstieg auf das Zusammenspiel von höheren Löhnen, einer gestiegenen Beschäftigungsquote und einem allgemein höheren Krankenstand zurück. Dennoch zeigten sich die Experten des Instituts skeptisch gegenüber einer Attestpflicht ab dem ersten Tag. Sie verwiesen auf den damit verbundenen Verwaltungsaufwand und die mögliche Belastung des Vertrauensverhältnisses zwischen Arbeitgebern und Beschäftigten.

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Auswirkungen auf das Gesundheitssystem und Mitarbeiterverhalten

Auch die Ärzteschaft warnt vor den praktischen Konsequenzen einer Gesetzesänderung. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) rechnet bei einer Attestpflicht ab dem ersten Tag mit etwa 30 Millionen zusätzlichen Arztkontakten pro Jahr. Dies würde die bereits belasteten Praxen erheblich unter Druck setzen.

Eine Umfrage von VdK und YouGov, die im Juli 2026 unter 2.341 Beschäftigten durchgeführt wurde, unterstreicht die Skepsis der Arbeitnehmer. Demnach gaben 60 Prozent der Befragten an, ihr Verhalten bei einer strengeren Attestpflicht nicht zu ändern. Allerdings erklärten 21 Prozent, dass sie sich im Falle einer notwendigen Praxisvorstellung vorsorglich länger krankschreiben lassen würden.

Lediglich 14 Prozent der Teilnehmer würden trotz Krankheit eher zur Arbeit gehen. Die Umfrage verdeutlicht zudem, dass 73 Prozent der Beschäftigten sich nur bei tatsächlicher Erkrankung krankmelden, während nur 3 Prozent dies bei völliger Gesundheit täten.

Rechtliche Risiken bei Krankschreibungen

Parallel zur politischen Debatte konkretisiert die Rechtsprechung die Anforderungen an ordnungsgemäße Krankmeldungen. Das Landesarbeitsgericht (LAG) Hamm entschied in einem aktuellen Verfahren, dass eine Online-Krankschreibung ohne persönlichen Arztkontakt eine fristlose Kündigung rechtfertigen kann.

In dem Fall hatte ein Arbeitnehmer den Arbeitgeber getäuscht und Entgeltfortzahlung für fünf Tage erschlichen, was das Gericht ohne vorherige Abmahnung als Kündigungsgrund anerkannte.

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Im Gegensatz dazu bestätigte das LAG Düsseldorf den Schutz einer Krankschreibung, die unmittelbar nach einer Kündigung erfolgt, sofern diese medizinisch begründbar ist. Ein Elektriker erhielt in diesem Zusammenhang eine Lohnfortzahlung von rund 1.400 Euro für zwei Wochen, nachdem der behandelnde Arzt die Diagnose vor Gericht rechtfertigen konnte.

Eine Umfrage der Plattform Indeed unter Entscheidern und Arbeitnehmern ergab zudem, dass 50 Prozent der Führungskräfte eine Lockerung des Kündigungsschutzes ablehnen und über zwei Drittel diesen Schutz als klaren Standortvorteil betrachten.

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