Attestpflicht, Krankheitstag

Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: Koalition lässt Zeitplan offen

Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 03:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Koalition hält an der politischen Vereinbarung fest; ein Zeitplan fehlt, und Ärzteschaft sowie SPD äußern Bedenken.

Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: Umsetzung bleibt offen
Ein heller, leerer Wartebereich in einer modernen Arztpraxis mit Holzstühlen und einfallendem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Diskussion über die Einführung einer Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag sorgt in der Bundespolitik und im Gesundheitswesen für anhaltende Kontroversen. Im Rahmen umfassenderer Reformpläne hatten sich Union und SPD bei Beratungen in Neuhardenberg und Münster auf eine entsprechende Regelung verständigt.

Der seit Anfang Juli 2026 verfolgte Plan sieht vor, dass Beschäftigte bereits am ersten Fehltag eine ärztliche Bescheinigung vorlegen müssen, während zugleich die telefonische Krankschreibung abgeschafft werden soll. Bislang existieren diese Vereinbarungen jedoch lediglich auf politischer Ebene, parlamentarische Beschlüsse stehen weiterhin aus.

Politische Reibungen und offener Zeitplan

Innerhalb der Koalition aus CDU, CSU und SPD traten bei diesem Thema deutliche Differenzen zutage. Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) stellte die Neuregelung Ende August 2026 öffentlich infrage und ordnete die Zustimmung ihrer Partei als Zugeständnis ein, um von der Union geforderte Karenztage sowie Kürzungen bei der Lohnfortzahlung abzuwenden.

Zudem äußerte Bas die Sorge, dass der Zwang zum sofortigen Arztbesuch bei leichten Infekten dazu führen könnte, dass Mediziner vorsorglich Krankschreibungen für eine ganze Woche ausstellen. SPD-Fraktionschef Matthias Miersch verteidigte Bas im Format Berlin direkt gegen Kritik aus den Reihen der Union und verwies darauf, dass komplexe Vorhaben in den kommenden Wochen vorangebracht würden.

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Aus der Union kamen Mahnungen zur Vertragstreue. Der Bundesvorsitzende der Jungen Union, Johannes Winkel, forderte interne Beratungen ein, sollten Anpassungen an bereits beschlossenen Maßnahmen erforderlich werden.

Die Bundesregierung stellte ihrerseits klar, dass die Vereinbarung zur Attestpflicht weiterhin Gültigkeit besitze, wenngleich arbeitsvertragliche, betriebliche oder tarifliche Abweichungen möglich blieben.

Aus dem Bundesgesundheitsministerium hieß es bereits im August, dass noch kein Zeitplan für die Umsetzung existiere. Ein Inkrafttreten zum 1. Januar 2027 ist durch die Koalition bislang weder bestätigt noch angekündigt worden.

Warnungen der Ärzteschaft und strukturelle Rahmenbedingungen

Auf deutlichen Widerstand stößt das Vorhaben bei Medizinern. Ärztekammer-Präsident Klaus Reinhardt warnte vor den praktischen Konsequenzen einer solchen Pflicht. Nach seiner Einschätzung drohen überfüllte Wartezimmer, ein erheblicher Zuwachs an bürokratischem Aufwand sowie ein enormer Zeitverlust für die Praxen.

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Hintergrund der Debatte ist das Bestreben, den Krankenstand zu senken, der im Jahr 2025 bei durchschnittlich rund 19 Tagen pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer lag. Im Meldeverfahren hatte es bereits 2022 eine strukturelle Neuerung gegeben, als von der papiergebundenen Bescheinigung auf die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung umgestellt wurde.

Unabhängig von gesetzlichen Fristen stellt sich für Arbeitnehmende im Krankheitsfall oft die Frage nach der tatsächlichen Arbeitsfähigkeit. Utz Niklas Walter, Leiter des Instituts für Betriebliche Gesundheitsberatung (IFBG), empfiehlt hierbei drei Kriterien zur Orientierung: das Risiko einer Ansteckung von Kollegen, eine erhöhte Fehlerwahrscheinlichkeit bei der Aufgabenerledigung sowie die Gefahr, eine Erkrankung durch verfrühtes Arbeiten zu verschleppen. Ob diese Eigenverantwortung künftig durch strengere Nachweispflichten ersetzt wird, bleibt bis zu einer gesetzlichen Klärung offen.

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