Attestpflicht, Krankheitstag

Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag: Bärbel Bas stellt Zustimmung infrage

Veröffentlicht am: 04.10.2026 um 03:06 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Die Union knüpft ihre Zustimmung zur Steuerreform an Gesetzentwürfe für Arbeits- und Rentenänderungen; Steinmeier vermittelt.

Bas stellt Attestpflicht infrage – Koalitionsstreit um Reformen spitzt sich zu
Ein minimalistischer, heller Innenraum eines modernen Regierungsgebäudes mit großen Glasfronten und klaren architektonischen Linien. Illustration mit AI erstellt.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat die im Reformfahrplan der Regierungskoalition vereinbarte Attestpflicht ab dem ersten Krankheitstag öffentlich infrage gestellt. Die entsprechende Regelung war zuvor im Rahmen gemeinsamer Beratungen von Union und SPD in Neuhardenberg und Münster verabredet worden.

Ende August 2026 erklärte Bas laut Berichten von Handelsblatt und Funke Mediengruppe, ihre Partei habe der Pflicht zur Krankschreibung ab dem ersten Krankheitstag im Gegenzug nur zähneknirschend zugestimmt. Inhaltlich halte man den Schritt weiterhin für falsch.

Die Ministerin begründete ihre Skepsis mit der Befürchtung, dass Arbeitnehmer bereits bei leichten Infekten direkt am ersten Fehltag eine Arztpraxis aufsuchen müssten, was in der Praxis häufig Krankschreibungen für eine volle Woche nach sich ziehen könne.

Die geplante Nachweispflicht ist Teil eines größeren Maßnahmenpakets, das unter anderem eine ärztliche Termingarantie sowie Verbesserungen bei der Schlaganfallvorsorge vorsieht.

Streit über arbeitsmarktpolitische Gesamtvereinbarungen

Ob die Union an der Einführung der Attestpflicht ab dem ersten Tag festhält, galt nach den Äußerungen der Ministerin zunächst als offen. Die Differenzen reihen sich jedoch in eine grundlegendere Auseinandersetzung über die Umsetzung vereinbarter Arbeitsmarkt- und Sozialreformen ein.

Hintergrund ist eine Koalitionsvereinbarung von Anfang Juli: Die SPD hatte Zugeständnisse im Arbeitsrecht zugesagt, während die Union im Gegenzug eine höhere Besteuerung von Spitzeneinkommen akzeptierte.

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Anfang Oktober verschärfte die Unionsfraktion den Druck auf das Bundesarbeitsministerium deutlich. Abgeordnete von CDU und CSU drohten damit, der geplanten Einkommensteuerreform von Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) im Bundestag die Zustimmung zu verweigern, solange Bas keine Gesetzentwürfe für die verabredeten Reformen im Arbeits- und Rentenbereich vorlegt.

Das Kanzleramt hatte parallel das von Klingbeil geplante Modell einer Zuckersteuer gestoppt, nachdem die SPD zuvor das Pflegegesetz von Bundesgesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) blockiert hatte.

Konkrete Forderungen und Vermittlung des Bundespräsidenten

Die Union pocht auf substanzielle Änderungen am Arbeitsmarkt. Zu den Kernforderungen zählen eine Ausweitung der Höchstdauer für sachgrundlose Befristungen auf bis zu vier statt der bisher geltenden zwei Jahre sowie eine Lockerung des Kündigungsschutzes für Spitzenverdiener ab einem Bruttojahreseinkommen von 177.000 Euro. Zudem verlangt die Fraktion die Abschaffung der abschlagsfreien Frührente nach 45 Beitragsjahren und fordert flexiblere Wochenarbeitszeiten.

CDU-Generalsekretärin Franziska Hoppermann betonte, die Vorlage entsprechender Gesetzentwürfe aus dem Arbeitsministerium sei nun zwingend erforderlich, da die Neuregelungen bei Steuern, Arbeit und Rente als untrennbare Paketlösung vereinbart worden seien. Bas war über den Sommer mehrfach zur Ausarbeitung aufgefordert worden.

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Angesichts der zunehmenden Spannungen und aus Sorge um den Fortbestand der Regierung schaltete sich Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier persönlich ein und führte vertrauliche Gespräche mit Finanzminister Klingbeil und Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU). Eine Klärung der Streitpunkte wird für den Koalitionsausschuss am 7. Oktober erwartet, unmittelbar vor der für den 8. Oktober angesetzten ersten Lesung der Steuerreform im Bundestag.

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