Attestpflicht, Fehltag

Attestpflicht ab dem ersten Fehltag: Koalition prüft strengere Regeln

Veröffentlicht am: 17.10.2026 um 06:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Koalition erwägt frühere Atteste; Ärzte und Gewerkschaften warnen vor zusätzlicher Bürokratie und Infektionsrisiken.
Leere, moderne Industriehalle mit hellen Arbeitsplätzen und natürlichem Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

Die Bundeskoalition aus CDU, CSU und SPD berät über eine ärztliche Attestpflicht ab dem ersten Fehltag. Ziel der Überlegungen sei es, den Absentismus in der Wirtschaft zu senken und die Produktivität der Betriebe wieder zu steigern. Nach Berichten von Mitte Oktober liegt zu dem Vorhaben bislang allerdings noch keine endgültige Entscheidung vor.

Gesetzliche Neuregelung und bestehender Rahmen

Innerhalb der Regierungskoalition diskutieren Abgeordnete derzeit darüber, ob Arbeitnehmer künftig bereits ab dem ersten Tag ihrer Erkrankung eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung vorlegen müssen.

Bundeskanzler Friedrich Merz beabsichtigt, das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abzuschließen. Er begründete den Schritt mit Wettbewerbsnachteilen für deutsche Unternehmen infolge langer Fehlzeiten. Zudem wies Jens Spahn auf eine aus seiner Sicht im europäischen Vergleich überdurchschnittlich hohe Krankheitsquote hin.

Auf Regierungsebene zeigten sich Vizekanzler Lars Klingbeil und Arbeitsministerin Bärbel Bas grundsätzlich offen für praktikable Lösungen. Bas kündigte an, die Machbarkeit sowie die potenziellen Folgen einer solchen Regelung eingehend prüfen zu wollen.

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Geltendes Recht sieht eine Pflicht zur Vorlage der Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erst nach mehr als drei Kalendertagen vor, wobei eine telefonische Krankschreibung weiterhin möglich ist. Arbeitgeber dürfen den Nachweis im Einzelfall jedoch bereits früher verlangen. Seit 2023 übermitteln die Krankenkassen die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) direkt an die Betriebe.

Liegt kein Nachweis vor, können Arbeitgeber Entgeltfortzahlungen verweigern; arbeitsrechtlich drohen Sanktionen bis hin zur Kündigung. Bei konkreten Verdachtsmomenten können Betriebe ein Attest anzweifeln, den Medizinischen Dienst einschalten oder unter Wahrung des Datenschutzes eine Detektei hinzuziehen.

Widerspruch von Ärzten und Gewerkschaften

Gegen die Pläne regt sich im Gesundheitssektor und im öffentlichen Dienst deutlicher Widerstand. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte den Vorschlag scharf und bezeichnete ihn als völlig verfehlt. Der Hausärzteverband warnte vor drängenden Infektionsrisiken in überfüllten Wartezimmern. Verbandschef Markus Blumenthal-Beier bezeichnete die Beschlussüberlegungen als absolute Katastrophe.

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Auch der Beamtenbund dbb wies laut einem Bericht vom 15. Oktober 2026 sowohl eine Nachweispflicht ab dem ersten Krankheitstag als auch eine mögliche Abschaffung der telefonischen Krankschreibung zurück.

Der Verband verwies auf einen drohenden bürokratischen Mehraufwand, überlastete Praxen und Ansteckungsgefahren für Mitpatienten. Bayerns Gesundheitsministerin Judith Gerlach von der CSU betonte vor diesem Hintergrund, dass lediglich rund ein Prozent der Krankmeldungen auf telefonischem Weg erfolge.

Gestiegener Krankenstand und Umfrageergebnisse

Die Diskussion entzündet sich an gestiegenen Fehlzeiten in den vergangenen Jahren. Daten der Techniker Krankenkasse belegen, dass Beschäftigte in Deutschland von Januar bis November 2025 durchschnittlich an rund 18,6 Tagen arbeitsunfähig waren. Im Gesamtjahr 2021 lag dieser Wert noch bei rund 13 Tagen.

Auch Umfragen stehen im Fokus der Debatte. Laut einer Yougov-Erhebung aus dem Vorjahr gab mehr als jeder vierte Befragte an, schon einmal unter falschen Angaben bei der Arbeit gefehlt zu haben. Eine Studie der Pronova BKK ergab zudem, dass sich 60 Prozent der Beschäftigten schon einmal krankgemeldet hatten, obwohl sie sich arbeitsfähig fühlten; sieben Prozent taten dies nach eigenen Angaben häufig.

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