Asylunterkünfte, Zürich

Asylunterkünfte in Zürich: AOZ zahlt 3600 Franken für drei Zimmer monatlich

Veröffentlicht am: 30.09.2026 um 22:05 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Ein AL-Vorstoss hinterfragt Bewilligungen und Vergabe; die AOZ zahlt monatlich 3.600 Franken für drei Zimmer.

Sugus-Häuser in Zürich: Baurecht und öffentliche Mietkosten im Fokus
Die markanten, terrassierten Wohngebäude der Sugus-Häuser in Zürich bei Tageslicht. Illustration mit AI erstellt.

In den markanten Sugus-Häusern unweit des Zürcher Hauptbahnhofs sind Wohnungen nachträglich mit Trennwänden unterteilt worden, um dort Asylsuchende unterzubringen. Dieser Vorgang beschäftigt nun die Kommunalpolitik und den Zürcher Stadtrat. Die Alternative Liste (AL) reichte dazu an einem Mittwoch einen parlamentarischen Vorstoss ein, der die baurechtliche Zulässigkeit sowie die Vergabepraxis der Unterkünfte hinterfragt.

Die AL verlangt Aufklärung darüber, ob für den Einbau der Trennwände eine baurechtliche Bewilligung sowie eine öffentliche Ausschreibung erforderlich gewesen wären und ob seitens der Eigentümerschaft oder der zwischengeschalteten Kurzzeitvermieter ein entsprechendes Baugesuch vorliegt. Die Sugus-Häuser sind von der Stadt Zürich planungsrechtlich als Arealüberbauung mit Nebenbestimmungen eingestuft.

Laut Berichten des Schweizer Radio und Fernsehens (SRF) entspricht mindestens eine Wohnung durch die eingezogenen Wände nicht mehr den geltenden gesetzlichen Vorgaben, da die Küche über kein eigenes Fenster mehr verfügt. Bei Verstössen gegen das Baurecht drohen Bussen von bis zu 50'000 Franken.

Hohe Kosten für die öffentliche Hand

Nach Angaben der Asylorganisation Zürich (AOZ) leben derzeit insgesamt fünf Personen aus dem Asylbereich in den Gebäuden. Zu möglichen weiteren fünf Mietparteien, die Sozialhilfe beziehen, machte die Organisation keine Angaben.

Bestätigt ist die Unterbringung von drei vorläufig aufgenommenen Männern aus Afghanistan und Äthiopien, die sich eine 4,5-Zimmer-Wohnung teilen. Jeder Bewohner belegt ein Einzelzimmer, während Küche und Bad gemeinschaftlich genutzt werden. Die Betroffenen hatten die Zimmer eigenständig gefunden und die Mietverträge anschliessend der AOZ vorgelegt.

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Der Zürcher Fall zeigt, wie schnell aus einer Wohnung mit nachträglichen Trennwänden ein baurechtliches und mietrechtliches Problem wird: Bussen bis 50'000 Franken stehen im Raum, und die Schlichtungsbehörde hat eine Massenkündigung bereits als missbräuchlich eingestuft. Wer als Vermieter oder Investor in der Schweiz umbaut, untervermietet oder Leerkündigungen ausspricht, sollte die Prüfschritte kennen, bevor ein Verfahren läuft. Kostenlosen Leitfaden für Vermieter anfordern

Für jedes dieser Zimmer entrichtet die AOZ den Maximalbetrag von 1200 Franken brutto pro Monat. Insgesamt fliessen somit monatlich 3600 Franken an Steuergeldern für die drei Zimmer der Wohnung – rund doppelt so viel wie vor der Kündigungswelle für die gesamte Einheit fällig war. Berichten zufolge erzielt eine Wohnung, die zuvor für 1800 Franken im Monat vermietet worden war, über die veränderten Mietverhältnisse nun bis zu 7000 Franken.

Die AOZ verteidigte die Übernahme der Zahlungen: Man könne aufgrund eines schwebenden Rechtsstreits keine pauschale Rücksicht auf die Eigentümerin nehmen. Zudem fehle die gesetzliche Grundlage, um bestimmte Vermieter strukturell auszuschliessen. Ein Ausschluss würde das ohnehin knappe Angebot an Wohnraum für Sozialhilfebeziehende zusätzlich verknappen.

Schwebendes Verfahren nach Massenkündigung

Eigentümerin der drei betroffenen Liegenschaften ist die Intuiva AG unter Leitung von Regina Bachmann. Die Vermietung wird operativ über eine Kurzzeitvermietungsfirma abgewickelt, die wiederum an einen Untermieter weitervermietet.

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Bei Kurzzeitvermietung über Zwischen- und Untermieter verliert der Eigentümer oft die Kontrolle darüber, wer am Ende einzieht und zu welchem Preis — im Zürcher Fall brachte eine zuvor für 1800 Franken vermietete Wohnung Berichten zufolge bis zu 7000 Franken, während die öffentliche Hand pro Zimmer den Maximalbetrag von 1200 Franken übernahm. Wer sein Portfolio über Dritte vermietet, braucht klare Vertragsklauseln und eine dokumentierte Kette. Mustervertrag Kurzzeitvermietung jetzt sichern

Bachmann, die sich gegenüber SRF nicht zu den aktuellen Vorwürfen äusserte, hatte Ende 2024 insgesamt 105 Parteien wegen einer geplanten Totalsanierung gekündigt. Die Schlichtungsbehörde Zürich erklärte diese Kündigungen in der Folge für missbräuchlich. Da das Mietgericht die Klage der Eigentümerin nicht behandelte, ist der Fall derzeit beim Zürcher Obergericht hängig.

Trotz des Rechtsstreits sind rund zwei Drittel der einstigen Mieterschaft inzwischen ausgezogen. Teile der freigewordenen Einheiten werden über Online-Plattformen wie Airbnb oder eben an Asylsuchende vermietet. Die Wohnanlage verdankt ihren Namen den bunten Fassadenelementen und wurde in den 1990er-Jahren vom Ende 2021 verstorbenen Bauunternehmer Leopold Bachmann errichtet, dessen Nachkommen die insgesamt neun Häuser erbten.

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