Asbest-Altlasten, Millionen

Asbest-Altlasten: 35 Millionen Tonnen gefährden Arbeitsschutz

Veröffentlicht am: 07.08.2026 um 11:11 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Verbände kritisieren geplante Deregulierung: Lücken bei Dokumentation könnten die Anerkennung von Berufskrankheiten gefährden und den Arbeitsschutz schwächen.

Asbest-Sanierungswelle: Warnung vor Lockerung der Arbeitsschutzregeln
Ein Bauarbeiter in Schutzkleidung inspiziert asbesthaltige Baumaterialien auf einer Baustelle. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Der Bundesverband der Asbestose-Selbsthilfegruppen hat vor den Folgen geplanter Bürokratieabbau-Maßnahmen gewarnt. Die Deregulierung könnte den betrieblichen Arbeitsschutz schwächen und die Anerkennung von Berufskrankheiten erschweren. Dabei bleibt Asbest trotz Jahrzehnte altem Verwendungsverbot ein akutes Problem.

35 Millionen Tonnen Altlasten in deutschen Gebäuden

Die Dimension ist erheblich: Rund 35 Millionen Tonnen asbesthaltige Baustoffe sind bundesweit verbaut. Schätzungen zufolge müssen etwa 20 Millionen Gebäude saniert werden. Die gesundheitlichen Folgen sind gravierend – seit 1990 registrierte man über 40.000 Todesfälle durch Asbestkontakt.

Jährlich sterben rund 1.600 Menschen an den Spätfolgen, etwa 3.600 Fälle werden pro Jahr als Berufskrankheit anerkannt. Experten erwarten, dass die Abrissarbeiten mit Asbest-Beteiligung 2028 einen vorläufigen Höhepunkt erreichen. Die Prävention am Arbeitsplatz sei angesichts dieser Sanierungswelle entscheidend, warnen Gesundheitsexperten.

Dokumentation als Beweismittel in Gefahr

Ein zentraler Kritikpunkt: die mögliche Reduzierung von Dokumentationspflichten. Der SPD-Bundestagsabgeordnete Rottwilm betont, dass eine lückenlose Dokumentation für die spätere Anerkennung von Berufskrankheiten unerlässlich sei. Zwischen Asbestexposition und Krankheitsausbruch liegen oft Jahrzehnte – betriebliche Aufzeichnungen dienen dann als wichtiges Beweismittel. Ein Abbau dieser Pflichten könnte die Rechtsposition Erkrankter gegenüber Unfallversicherungsträgern schwächen.

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Woolworth ruft Spielzeuge wegen Asbest zurück

Wie aktuell die Gefahr ist, zeigen jüngste Vorfälle im Handel: Am 6. August rief Woolworth bundesweit mehrere Spielzeuge zurück. Betroffen sind „Stretchy Sand“ in verschiedenen Duftrichtungen, die „Stretchmaus“ und der „Stretchy Soldat“ – wegen nachgewiesener Asbestverunreinigung. Die Produkte stammen aus chinesischer Produktion, erste Warnhinweise kamen aus Australien und Neuseeland.

Trend zur Vereinfachung bereits sichtbar

Konkrete Änderungen gibt es schon: Seit dem 1. Juni gilt eine überarbeitete Unfallverhütungsvorschrift für Zahnarztpraxen. Die Grenze für vereinfachte sicherheitstechnische Betreuung stieg von 10 auf 20 Beschäftigte. Zudem darf bis zu ein Drittel der Betreuung digital erfolgen – sofern zuvor ein persönliches Kennenlernen stattfand. Bestehende Verträge haben Übergangsfrist bis 31. Mai 2027.

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Das Baugewerbe und Handwerksorganisationen fordern grundsätzlich Entlastungen – etwa bei der EU-Entwaldungsverordnung oder durch schnellere Vergabeverfahren. Gesundheitsexperten mahnen dagegen zur Vorsicht. Die Balance zwischen Bürokratieabbau und Schutz vor lebensgefährlichen Gefahrstoffen bleibt ein kontroverses Thema.

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