Artikel 15: Merz will Enteignungen großer Wohnungsbestände bundesweit verbieten
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 21:14 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Bundeskanzler Friedrich Merz will die Vergesellschaftung großer privater Wohnungsbestände über Artikel 15 des Grundgesetzes bundesweit per Gesetz ausschließen.
Hintergrund des Vorhabens sind die politischen Entwicklungen in Berlin, wo die Linke nach ihrem Wahlsieg im September 2026 die Enteignung großer Wohnungsunternehmen anstrebt. Erste Gesetzentwürfe zur Verhinderung solcher Schritte werden derzeit innerhalb der Bundesregierung zwischen dem Innen- und dem Justizministerium abgestimmt.
Bereits Anfang Juli 2026 hatten Union und SPD vereinbart, über ein Bundesgesetz zu verhindern, dass die Länder auf Grundlage eigener Gesetze private Mietwohnungen verstaatlichen können. Allerdings bestehen juristische Bedenken: Bundesjustizministerin Stefanie Hubig merkte an, dass ein pauschales Verbot rechtlich nicht möglich sei.
Berliner Wahlergebnis facht Enteignungsdebatte neu an
Auslöser der aktuellen Debatte ist die Berliner Abgeordnetenhauswahl vom 20. September. Die Linke ging daraus mit 25,7 Prozent als stärkste Kraft hervor und führt derzeit Sondierungsgespräche mit der SPD und den Grünen. Nach den Plänen der Berliner Linken sollen rund 240.000 Wohnungen von Eigentümern mit mehr als 3.000 Wohneinheiten vergesellschaftet werden.
Die Partei stützt sich dabei auf einen Volksentscheid aus dem Jahr 2021, bei dem 57,6 Prozent der Teilnehmenden – über eine Million Wähler – für eine Vergesellschaftung gestimmt hatten. Bundesweit ist das Thema von großer Tragweite: Im Jahr 2022 lebten laut dem Statistischen Bundesamt rund 22,6 Millionen Haushalte in Deutschland zur Miete.
Gegen die Pläne gibt es deutliche Warnungen aus der Wirtschaft. Ulrike Hinrichs, Vorstandssprecherin des Bundesverbands Beteiligungskapital, mahnte, dass Kapital schnell abwandern könne, wenn solche Maßnahmen umgesetzt würden.
Wirtschaftsforscher warnen vor Milliardenschäden
Wirtschaftsinstitute sehen in der Vergesellschaftung keine Lösung für die Wohnungsnot. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW Köln) betonte, dass eine Vergesellschaftung privater Wohnungsunternehmen in Berlin weitreichende Konsequenzen über die Hauptstadt hinaus hätte, ohne den Markt zu entspannen.
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Das Institut beziffert die Entschädigungskosten auf 29 bis 39 Milliarden Euro, hinzu kämen Modernisierungskosten für 240.000 bis 260.000 Wohnungen. Zudem verweist das IW Köln auf das Berliner Haushaltsdefizit von 67 Milliarden Euro im Jahr 2024 sowie auf historische Parallelen: Bei der Verstaatlichung von 39 Großbanken in Frankreich Anfang der 1980er-Jahre seien die Zinsen zeitweise auf bis zu 18 Prozent gestiegen.
In Berlin stiegen die Angebotsmieten laut IW Köln seit 2017 von 10 Euro pro Quadratmeter auf zuletzt knapp 17 Euro pro Quadratmeter. Gleichzeitig nahmen die Nettokaltmieten seit 2014 um knapp 17 Prozent zu, während die Nettoeinkommen um 53 Prozent stiegen.
Im Jahr 2025 wurden in der Stadt gut 11.000 Wohnungen fertiggestellt, benötigt worden wären rund 32.200. Für die Jahre 2026 bis 2030 wird ein jährlicher Bedarf von etwa 25.500 Wohnungen prognostiziert; im Jahr 2024 deckten die Baugenehmigungen lediglich rund 30 Prozent des Bedarfs ab.
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Auch eine Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung (DIW) kommt zu dem Ergebnis, dass die Maßnahme kein Wohnungsproblem löse, sondern den Landeshaushalt über Gebühr belaste.
Je nach Berechnung lägen die Entschädigungen bei 8 bis 36 Milliarden Euro für bis zu 240.000 Einheiten. Das DIW stellte klar, dass durch die Enteignung keine einzige zusätzliche Wohnung entstehe und der Neubau voraussichtlich sinke, da private Unternehmen gut 40 Prozent der neuen Wohnungen bauten.
Bei einer Miete von 8 Euro pro Quadratmeter trage sich eine Entschädigung von maximal 13,5 Milliarden Euro; darüber hinaus müsste das Land jährlich dreistellige Millionenbeträge zuschießen. Das Institut regt stattdessen vereinfachte Baustandards, die Bebauung ausgewiesener Flächen und die Umwandlung von Büroräumen an.
Reaktionen an den Kapitalmärkten
Die politischen Diskussionen prägen auch die Börse. Die Berlin-Wahl setzte die Aktie von Vonovia unter Druck, die binnen eines Jahres gut ein Drittel an Wert verlor und ein Jahrestief von 16,61 Euro markierte.
Zuletzt notierte das Papier rund 0,5 Prozent höher bei 17,06 Euro, während die Aktie von Deutsche Wohnen um 0,9 Prozent auf 15,84 Euro stieg. Laut der DIW-Studie sehen sich Unternehmen wie Deutsche Wohnen vor allem politischen und regulatorischen Risiken gegenüber.
