Arbeitszeitreform: Deutschland plant radikalen Bruch mit der 8-Stunden-Regel
25.05.2026 - 05:30:14 | boerse-global.de
Ein Gesetzesentwurf soll bereits im Juni 2026 vorliegen. Kern der Reform: Die seit 1918 geltende tägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden soll durch eine flexible Wochenarbeitszeit ersetzt werden.
Flexibilisierung statt starrem Tageslimit
Unter dem neuen Modell wäre die tägliche Arbeitszeit nicht mehr auf acht Stunden begrenzt. Stattdessen würde eine wöchentliche Höchstarbeitszeit gelten. Kanzler Friedrich Merz unterstützt die Pläne, Arbeitsministerin Bärbel Bas soll den Entwurf im Juni vorlegen. Das Ziel: Unternehmen und Beschäftigte sollen die Arbeitszeit freier über die Woche verteilen können – einzelne Schichten von bis zu 13 Stunden wären möglich, solange der Wochendurchschnitt stimmt.
Die Hans-Böckler-Stiftung warnt jedoch vor extremen Auslegungen: Unter bestimmten Umständen könnte eine Arbeitswoche von bis zu 73,5 Stunden legal werden. Diese Zahl ist zum zentralen Streitpunkt geworden. Arbeitgeberpräsident Rainer Dulger versuchte am 23. Mai zu beruhigen. Die Reform solle Flexibilität ermöglichen, nicht Zwang. Die Angst vor verpflichtenden 13-Stunden-Schichten sei unbegründet.
Steffen Kampeter von der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) schlägt vor, sich an der EU-Obergrenze von 48 Wochenarbeitsstunden zu orientieren. Das würde Unternehmen mehr Spielraum geben, ohne die Beschäftigten schutzlos zu stellen.
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Politische Fronten verhärtet
Die Koalition ist tief gespalten. Die Union stellt sich auf die Seite der Arbeitgeber, die SPD bleibt bei den Gewerkschaften. Sachsens Ministerpräsident Michael Kretschmer (CDU) forderte am 23. Mai Maßnahmen zur Steigerung des Arbeitsvolumens. Sein Argument: Polnische Arbeitnehmer leisten rund 600 Stunden mehr pro Jahr als deutsche, Schweizer etwa 200 Stunden.
Kretschmer schlug zudem die Einführung von Karenztagen bei Krankmeldungen vor – nach polnischem Vorbild, wo es in den ersten Krankheitstagen keine Lohnfortzahlung gibt.
Die Gewerkschaften laufen Sturm. DGB-Chefin Yasmin Fahimi warnt vor einer einseitigen Belastung der Beschäftigten und dem systematischen Abbau von Schutzrechten. Sie hat bereits mit Protesten gedroht. Auch Ver.di-Chef Frank Werneke lehnt die Pläne ab – sie entsprächen nicht den Bedürfnissen moderner Arbeitnehmer.
Gesundheitliche Risiken im Fokus
Das Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Institut (WSI) und das Hugo Sinzheimer Institut (HSI) warnen: Wer regelmäßig mehr als zehn Stunden täglich arbeitet, riskiert Stress, Burnout und Herz-Kreislauf-Erkrankungen. Daten der Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) zeigen: Ab 40 Wochenarbeitsstunden steigen die Gesundheitsrisiken deutlich.
Die Meinungen der Beschäftigten sind gespalten. Eine forsa-Umfrage ergab: 59 Prozent befürworten die Umstellung auf eine Wochenhöchstarbeitszeit – sie wünschen sich mehr Flexibilität. Gleichzeitig fürchten 75 Prozent der Beschäftigten negative Folgen, wenn Arbeitstage regelmäßig zehn Stunden überschreiten.
Die Landwirtschaft zeigt, wie hoch die Belastung in manchen Branchen bereits heute ist. Laut Statistischem Bundesamt arbeiteten männliche Vollzeitkräfte in der Landwirtschaft 2018 durchschnittlich 49,9 Stunden pro Woche, Frauen 45,3 Stunden. Selbstständige in der Landwirtschaft kommen auf über 2.000 Stunden jährlich – rund 600 mehr als der nationale Durchschnitt.
Weitere Entwicklungen im Arbeitsrecht
Parallel zur Arbeitszeitdebatte präzisieren die Gerichte die Rechte der Beschäftigten. Das Landesarbeitsgericht Hamm entschied am 24. Mai (13 SLa 307/24): Nach einer unwirksamen Kündigung haben Arbeitnehmer Anspruch auf umfangreiche Nachzahlungen – darunter Annahmeverzugslohn, Weihnachtsgeld und Urlaubsgeld. Im konkreten Fall betrug das monatliche Bruttoentgelt 8.606,59 Euro. Der Bezug von Arbeitslosengeld hebt den Anspruch gegen den Arbeitgeber nicht auf.
Das Nachweisgesetz bleibt ein wichtiger Standard. Arbeitgeber müssen wesentliche Vertragsbedingungen schriftlich festhalten – auch wenn mündliche Verträge in Deutschland grundsätzlich gültig sind. Bei Verstößen drohen Bußgelder bis zu 2.000 Euro. Fehlt ein schriftlicher Vertrag, gelten gesetzliche Mindeststandards: 13,90 Euro Mindestlohn und mindestens 24 Urlaubstage.
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Ab dem 1. Januar 2027 tritt zudem die neue Regelung zur Teilkrankschreibung in Kraft. Kritiker bemängeln jedoch, dass diese nicht den gleichen Schutz für schwerbehinderte Menschen bietet wie das bisherige Hamburger Modell zur stufenweisen Wiedereingliederung.
Ausblick: Entscheidender Sommer
Die Vorlage des Gesetzesentwurfs im Juni 2026 wird zur Bewährungsprobe für die Koalition. Die Regierung muss einen Ausgleich finden zwischen dem Wunsch der Unternehmen nach Flexibilität und dem Schutz der Beschäftigten. Sollte der Entwurf tatsächlich auf eine reine Wochenhöchstarbeitszeit setzen, wird sich die Debatte auf die von Arbeitsministerin Bas angekündigten Schutzmechanismen verlagern.
Für Personalabteilungen und Juristen bedeutet der mögliche Abschied vom Acht-Stunden-Tag eine grundlegende Neuausrichtung: Zeiterfassungssysteme, betriebliches Gesundheitsmanagement und Tarifverträge müssten angepasst werden. Ob die Koalition diesen fundamentale Eingriff in das deutsche Sozialmodell ohne Zerreißprobe übersteht, wird sich in den kommenden Wochen zeigen.
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