Arbeitszeitgesetz, Wegfall

Arbeitszeitgesetz: Wirtschaft fordert Wegfall der Tages-Höchstarbeitszeit

Veröffentlicht am: 19.08.2026 um 19:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Wirtschaftsverbände aus Sachsen verlangen ein flexibleres Arbeitszeitmodell mit Wochenlimit statt Tagesgrenze. Die Bundesregierung plant bereits eine entsprechende Gesetzesreform.

Sächsische Wirtschaft fordert Abschaffung der täglichen Höchstarbeitszeit
Ein Mitarbeiter in einem modernen, hellen Büro an einem höhenverstellbaren Schreibtisch bei der Arbeit. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Die sächsische Wirtschaft drängt auf eine grundlegende Reform des Arbeitszeitgesetzes. Wie die Industrie- und Handelskammer (IHK) Chemnitz und die Vereinigung der Sächsischen Wirtschaft am 19. August 2026 mitteilten, fordern die Verbände den Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit.

An deren Stelle solle eine maximale Wochenarbeitszeit treten, um den Betrieben eine flexiblere Gestaltung der Abläufe zu ermöglichen. Aktuell sieht der Gesetzgeber eine tägliche Arbeitszeit von acht Stunden vor, die nur unter bestimmten Bedingungen auf maximal zehn Stunden ausgeweitet werden darf, sofern ein entsprechender Ausgleich erfolgt und eine Ruhezeit von elf Stunden eingehalten wird.

Regionale Initiative und wirtschaftliche Rahmenbedingungen

Bereits seit Mai verfolgt die IHK Chemnitz die Kampagne „Arbeit ermöglichen“, um auf die Notwendigkeit flexiblerer Arbeitszeitmodelle aufmerksam zu machen. Im Rahmen dieser Initiative plant die Kammer bis zum Oktober Gespräche mit Bundestagsabgeordneten, um ihre Forderungen in den politischen Prozess einzubringen.

IHK-Vizepräsident Kroll verwies in diesem Zusammenhang auf die hohen Belastungen für Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Er erläuterte am Beispiel einer Gehaltserhöhung, dass eine Steigerung des Bruttolohns von 5000 auf 7000 Euro den Arbeitgeber effektiv 3000 Euro koste, während beim Mitarbeiter lediglich 1000 Euro netto zusätzlich ankämen.

Unterstützung für eine gesetzliche Wochenarbeitszeit kam Mitte August auch vom Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA Rheinland-Pfalz. Auf einer Delegiertenversammlung am 12. August betonte Verbandspräsident Gereon Haumann, dass die Betriebe verlässliche politische Rahmenbedingungen benötigten. Neben der Flexibilisierung der Arbeitszeit forderte der Verband zudem den Erhalt von Minijobs.

Bundespolitische Pläne und gesetzliche Neuregelungen

Auf Bundesebene zeichnen sich bereits Veränderungen ab. Die Koalition plant ein Gesetz, das die tägliche Höchstarbeitszeit durch ein wöchentliches Modell ersetzt. Bundeskanzler Merz erklärte am 19. August 2026, dass er den entsprechenden Gesetzentwurf von Arbeitsministerin Bas für den kommenden Herbst erwarte.

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Ein bereits am 18. Juni 2026 vorgelegter Referentenentwurf sieht vor, dass Tarifparteien künftig eine wöchentliche statt einer täglichen Begrenzung vereinbaren können. Dabei soll im Durchschnitt eines Jahres eine maximale Arbeitszeit von 48 Stunden pro Woche gelten. Während einzelne Tage über zehn Stunden hinausgehen könnten, solle die Ruhezeit in solchen Fällen auf 13 Stunden begrenzt werden.

Kritik an diesem Entwurf kam unter anderem von CDU-Generalsekretär Linnemann. Arbeitgeberpräsident Dulger wiederum bezeichnete das aktuelle Arbeitszeitgesetz als ein Relikt aus der Ära des Fernschreibers, mahnte jedoch gleichzeitig zur Vorsicht, da das Unfallrisiko ab der neunten Arbeitsstunde exponentiell ansteige.

Warnungen vor Gesundheitsrisiken und Unfallgefahren

Gewerkschaften und Mediziner betrachten die Pläne zur Flexibilisierung mit Sepsis. Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) warnte am 19. August 2026 explizit vor einem deutlich höheren Unfallrisiko bei Arbeitszeiten ab zwölf Stunden. Auch Mediziner wiesen auf potenzielle Gesundheitsrisiken hin, die mit einer Ausweitung der täglichen Arbeitsdauer einhergehen könnten.

Zudem scheinen die Forderungen der Wirtschaftsverbände nicht vollständig mit den Wünschen der Arbeitnehmer zu korrespondieren. Daten der Plattform kununu zufolge wünschen sich 53 % der Beschäftigten in Deutschland kürzere Arbeitszeiten, während lediglich 7 % an einer Verlängerung interessiert sind.

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Elektronische Zeiterfassung und Übergangsfristen

Parallel zur Flexibilisierung plant die Bundesregierung die Einführung einer verpflichtenden elektronischen Arbeitszeiterfassung. Hierbei sollen laut Referentenentwurf gestaffelte Übergangsfristen gelten: Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten erhalten zwei Jahre Zeit für die Umsetzung, bei weniger als 50 Mitarbeitern verlängert sich diese Frist auf fünf Jahre.

Kleinstbetriebe mit weniger als zehn Beschäftigten sollen dauerhaft von der Pflicht zur elektronischen Erfassung ausgenommen bleiben. Die allgemeine Ruhezeit von elf Stunden soll im Kern bestehen bleiben, wobei jedoch Abweichungen in spezifischen Modellen möglich sein sollen.

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