Arbeitszeitgesetz: SPD-Basis warnt vor 78-Stunden-Wochen und 13-Stunden-Tagen
Veröffentlicht am: 06.10.2026 um 10:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Im Rahmen der Debatte über eine Reform des Arbeitszeitgesetzes rückt das Ausmaß geleisteter Mehrarbeit in den Fokus: Für das Jahr 2024 wurden 1,2 Milliarden Überstunden verzeichnet, was rechnerisch mehr als 750.000 Vollzeitstellen entspricht.
Bemerkenswert ist dabei, dass 53,6 % dieser Stunden unbezahlt blieben. Vor diesem Hintergrund formiert sich deutlicher Widerstand gegen Pläne, die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit zugunsten einer wöchentlichen Obergrenze aufzuweichen.
Vier Basisorganisationen der SPD – die SPD Frauen, die Arbeitsgemeinschaft für Arbeit, die Jusos sowie die AG 60plus – drängen in einem siebenseitigen Positionspapier darauf, eine solche Flexibilisierung ausschließlich über Tarifverträge zu ermöglichen.
SPD-Basis fordert strikten Tarifvorbehalt und Schutzregeln
Die Arbeitsgemeinschaften der SPD warnen in ihrem Papier vor gravierenden Folgen einer Aufweichung bestehender Standards. Eine Abschaffung des Acht-Stunden-Tages könne rein rechnerisch zu Wochenarbeitszeiten von bis zu 78 Stunden führen, verteilt auf bis zu 13 Stunden täglich an sechs Tagen. Branchen mit einem erhöhten Risiko für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung müssten daher von Ausnahmeregelungen gänzlich ausgeschlossen werden.
Zudem fordern die Basisgruppen eine durchschnittliche Wochenarbeitszeit von höchstens 40 Stunden, gesetzliche Mindestzuschläge bereits ab der ersten geleisteten Überstunde sowie eine ausnahmslose elektronische Arbeitszeiterfassung.
Arbeitszeiten dürften nicht einseitig durch Arbeitgeber festgelegt werden, sondern müssten einvernehmlich vereinbart werden. Begleitend wirbt das Positionspapier für weitere Modellprojekte zur Einführung einer Vier-Tage-Woche.
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Positionen der Bundesregierung und der Wirtschaft
Die geplante Reform des Arbeitszeitrechts ist bislang nicht beschlossen; der politische Streit über einen Tarifvorbehalt und branchenspezische Ausnahmen dauert an. Union und SPD hatten im Koalitionsvertrag auf Seite 18 eine wöchentliche Höchstarbeitszeit vereinbart.
Die Bundesregierung stellte klar, dass das Ziel des Vorhabens eine flexiblere Verteilung der Arbeitszeit sei und nicht eine Erhöhung des Gesamtarbeitsvolumens. Die bestehenden Schutzstandards sollten weiterhin gewährleistet bleiben.
Auf Seiten der Wirtschaft und der Union stößt ein genereller Tarifzwang auf Widerspruch. CDU-Mittelstandschefin Gitta Connemann fordert mehr Flexibilität auch ohne Bindung an Tarifverträge, wie Wirtschaftsverbände und Vertreter der Union dies bereits zuvor betont hatten.
Vorgesehene Neuregelungen und bestehende Rechtslage
Nach dem aktuellen Modell der geplanten Reform sollen Tarifparteien sowie unter bestimmten Voraussetzungen auch Betriebsräte die Möglichkeit erhalten, eine wöchentliche statt einer täglichen Höchstarbeitszeit festzulegen.
Längere Arbeitstage wären dadurch punktuell möglich, jedoch weder automatisch vorgeschrieben noch gesetzlich abschließend vorgegeben. Bei Einhaltung einer elfstündigen Mindestruhezeit wären Schichten von bis zu 13 Stunden denkbar, womit sich etwa eine 39-Stunden-Woche auf drei Tage verteilen ließe.
Der Gesetzentwurf sieht zudem vor, Beginn, Ende und Gesamtdauer der Arbeitszeit grundsätzlich elektronisch zu erfassen, wobei Übergangsfristen von bis zu fünf Jahren im Gespräch sind. Modelle der Vertrauensarbeitszeit sollen fortgeführt werden können, sofern Betriebe Verstöße gegen Ruhezeiten erkennen können.
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Gegenwärtig gilt nach dem Arbeitszeitgesetz grundsätzlich eine Grenze von maximal acht Stunden pro Tag, was bei sechs Werktagen einer 48-Stunden-Woche entspricht. Ausnahmsweise darf die Arbeitszeit auf bis zu zehn Stunden täglich ausgedehnt werden, wenn der Durchschnitt innerhalb von sechs Monaten acht Stunden nicht überschreitet; die Ruhezeit beträgt verbindlich elf Stunden.
Nach Einschätzung von Fachanwälten für Arbeitsrecht dürfen Arbeitgeber die Pausenzeiten im Rahmen ihres Weisungsrechts bestimmen, wobei Betriebsräte ein Mitbestimmungsrecht haben. Nach den gesetzlichen Vorschriften sind bei einer Arbeitszeit von sechs bis neun Stunden mindestens 30 Minuten Pause einzuhalten, bei mehr als neun Stunden 45 Minuten, gestaffelt in Abschnitte von mindestens 15 Minuten.
