Arbeitszeitgesetz, Regierung

Arbeitszeitgesetz: Regierung plant 13-Stunden-Tage statt Acht-Stunden-Grenze

02.06.2026 - 22:39:29 | boerse-global.de

Bundesregierung plant Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag und führt die verpflichtende elektronische Zeiterfassung ein.

Arbeitszeitgesetz: Regierung plant 13-Stunden-Tage statt Acht-Stunden-Grenze - Bild: über boerse-global.de
Arbeitszeitgesetz: Regierung plant 13-Stunden-Tage statt Acht-Stunden-Grenze - Bild: über boerse-global.de

Kern der Reform: eine Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag.

Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas kündigte den Gesetzentwurf bereits Anfang Mai an. Im Juni soll er nun offiziell vorgelegt werden. Die geplante Neuregelung bringt zwei wesentliche Änderungen mit sich: die Einführung der verpflichtenden elektronischen Zeiterfassung und die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

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Flexiblere Arbeitszeiten – aber mit Grenzen

Bisher gilt in Deutschland: Maximal acht Stunden pro Tag, in Ausnahmefällen zehn. Künftig soll der Blick auf die Woche gehen. Die durchschnittliche Wochenarbeitszeit bleibt bei maximal 48 Stunden – doch an einzelnen Tagen wäre mehr Spielraum.

Theoretisch könnten Arbeitstage dann bis zu 13 Stunden dauern, sofern die vorgeschriebene Ruhezeit von elf Stunden eingehalten wird. Die EU-Richtlinien lassen diese Flexibilisierung zu.

Bundeskanzler Friedrich Merz hatte sich für diese Änderung starkgemacht. Das Ziel: mehr Arbeitsleistung ermöglichen. Die Reform ist Teil des Koalitionsvertrags zwischen CDU/CSU und SPD.

Bas stellte jedoch klar: Eine komplette Abschaffung des Acht-Stunden-Tages stehe nicht zur Debatte. Der Gesetzentwurf sei schlicht eine „notwendige Umsetzung" des Koalitionsvertrags.

Michael Hüther, Direktor des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW), sieht die Reform vor allem als Thema für Büro- und Dienstleistungsberufe. Für Industriearbeiter dürfte sich wenig ändern.

Digitale Zeiterfassung wird Pflicht

Ein weiterer Eckpfeiler: die verpflichtende elektronische Zeiterfassung. Das Bundesarbeitsgericht hatte bereits im September 2022 klargestellt, dass Arbeitgeber die Arbeitszeit ihrer Mitarbeiter erfassen müssen. Das neue Gesetz soll nun die konkreten digitalen Anforderungen definieren.

Bas betont: Elektronische Aufzeichnungen sollen Ausbeutung verhindern und die Einhaltung von Ruhezeiten sicherstellen. Doch nicht alle Branchen sind darauf vorbereitet.

Im Baugewerbe etwa sind auf abgelegenen Baustellen noch handschriftliche Stundenzettel üblich – oft fehlt schlicht das Mobilfunknetz für digitale Systeme. Branchenexperten fordern praktikable Übergangslösungen. Das Gesetz soll frühestens 2027 in Kraft treten.

Gesundheitliche Risiken und wirtschaftliche Bedenken

Die geplante Flexibilisierung stößt auf massive Kritik von Gewerkschaften und Arbeitswissenschaftlern.

Eine Studie des WSI der Hans-Böckler-Stiftung zeigt: Rund 75 Prozent der Beschäftigten befürchten negative Auswirkungen auf Gesundheit und Erholung, wenn Arbeitstage die Zehn-Stunden-Marke überschreiten. Bereits heute arbeiten zwölf Prozent der Beschäftigten regelmäßig länger als zehn Stunden. Eine DGB-Index-Umfrage ergab: 98 Prozent der Arbeitnehmer bevorzugen Arbeitstage unter zehn Stunden.

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Bernd Fitzenberger, Direktor des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung (IAB), warnt vor den Folgen: Längere Arbeitstage führten zu erhöhter Erschöpfung und sinkender Produktivität. Die täglichen Höchstgrenzen seien ein „wichtiger Gesundheitsschutz".

Zudem leide die Vereinbarkeit von Beruf und Familie, wenn Kitas ihre Öffnungszeiten nicht entsprechend anpassten. Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) verweist auf eine Studie, wonach das Unfallrisiko bei zwölfstündigen Schichten im Vergleich zur Acht-Stunden-Schicht doppelt so hoch ist.

Umsetzung und Kontrolle

Das Arbeitsministerium mahnt Arbeitgeber zur Eile: Die grundsätzliche Pflicht zur Zeiterfassung bestehe bereits seit dem BAG-Urteil von 2022. Bislang werden Bußgelder nur verhängt, wenn die staatlichen Arbeitsschutzbehörden Verstöße feststellen. Das neue Gesetz soll hier einen klaren Rechtsrahmen schaffen.

Bas steht unter Druck – von den Koalitionspartnern ebenso wie von den Gewerkschaften. Auf einem Gewerkschaftskongress äußerte sie persönliche Bedenken, verwies aber auf den Koalitionsvertrag. Parallel zur Arbeitszeitreform bereitet ihr Ministerium eine Rentenreform vor. Der entsprechende Kommissionsbericht soll Ende Juni 2026 vorgelegt werden.

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