Arbeitszeitgesetz-Reform, Wöchentliche

Arbeitszeitgesetz-Reform: Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit geplant

02.06.2026 - 11:19:12 | boerse-global.de

Bundesregierung plant wöchentliche Höchstarbeitszeit und Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge. Experten warnen vor Risiken.

Arbeitszeitgesetz-Reform: Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit geplant - Bild: über boerse-global.de
Arbeitszeitgesetz-Reform: Wöchentliche statt tägliche Höchstarbeitszeit geplant - Bild: über boerse-global.de

Der Gesetzentwurf wird für Juni 2026 erwartet. Kern des Vorhabens: Die maximale Arbeitszeit soll künftig nicht mehr täglich, sondern wöchentlich betrachtet werden.

Parallel dazu plant die Regierung unter Kanzler Merz die Einführung einer Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge. Die Regelung ist Teil eines Arbeitsmarktstärkungsgesetzes und soll noch 2026 in Kraft treten.

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Flexibilisierung der täglichen Höchstarbeitszeit

Die geplante Reform lockert die bisherige Begrenzung der täglichen Arbeitszeit. Stattdessen soll eine wöchentliche Höchstgrenze gelten. Die EU-Richtlinie schreibt maximal 48 Stunden pro Woche vor. Der aktuelle deutsche Rahmen erlaubt unter bestimmten Bedingungen bereits bis zu 73,5 Stunden.

Experten warnen vor den Folgen. IAB-Direktor Bernd Fitzenberger äußerte Bedenken gegen eine zu weitgehende Flexibilisierung. Übermäßig lange Arbeitstage führten zu Erschöpfung, höherer Gesundheitsbelastung und sinkender Produktivität. In sicherheitsrelevanten Bereichen wie der IT-Sicherheit oder bei Fluglotsen seien strenge Schutzregelungen nötig.

Die Hans-Böckler-Stiftung warnt: Eine Aufweichung des Acht-Stunden-Tags verschärfe gesundheitliche Probleme und erschwere die Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Laut einer Umfrage des Wirtschafts- und Sozialwissenschaftlichen Instituts (WSI) befürchten 75 Prozent der Beschäftigten negative Auswirkungen, wenn der Arbeitstag regelmäßig mehr als zehn Stunden umfasst. Weniger als zehn Prozent sehen darin Vorteile.

Wissenschaftliche Daten belegen zudem ein erhöhtes Unfallrisiko. Nach zwölf Stunden Arbeitszeit verdoppelt es sich. Auch Burnout-Erkrankungen und Herz-Kreislauf-Probleme nehmen zu.

Steuerliche Anreize für Mehrarbeit

Ein weiterer Baustein: die geplante Steuerfreiheit für Überstundenzuschläge. Sie soll für Zuschläge von bis zu 25 Prozent des Grundlohns gelten. Voraussetzung: Die Mehrarbeit geht über die vertragliche Vollzeit hinaus. Als Grenze gelten 34 Stunden bei Tarifvertrag, sonst 40 Stunden.

Kritik kommt vom Wissenschaftlichen Beirat des Bundesfinanzministeriums (BMF). Er stuft die Maßnahme als wenig zielführend ein. Berechnungen zeigen: Ein durchschnittlicher Arbeitnehmer mit 3.000 Euro Bruttogehalt spart bei den statistisch üblichen 13,1 bezahlten Überstunden pro Jahr lediglich rund 30 Euro netto. Das entspricht etwa 3,50 Euro pro Überstunde.

Die Hans-Böckler-Stiftung schätzt, dass nur 1,4 Prozent der Beschäftigten nennenswert profitieren.

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Auswirkungen auf Teilzeitkräfte und Frauen

Die Reformen könnten bestehende Ungleichheiten verstärken. Die Steuerfreiheit greift erst bei Überschreitung der Vollzeitgrenze. Teilzeitkräfte – fast 30 Prozent der Erwerbstätigen – gehen leer aus. Besonders betroffen: Frauen. 2024 arbeitete fast jede zweite Frau in Teilzeit.

Laut Daten von 2022 lag die Erwerbsquote von Frauen bei 73 Prozent. Sie leisteten durchschnittlich acht Stunden pro Woche mehr unbezahlte Sorgearbeit als Männer.

Internationale Vergleiche zeigen den Handlungsbedarf. Der PwC Women in Work Index 2026 führt Österreich auf Rang 27 von 33 OECD-Ländern. Der Gender Pay Gap liegt dort bei 17,6 Prozent – der OECD-Schnitt bei 12,4 Prozent.

Besserung verspricht die EU-Entgelttransparenzrichtlinie. Sie tritt im Juni 2026 in Kraft und verpflichtet Arbeitgeber, Gehaltsspannen bereits in Stellenanzeigen auszuweisen.

Stand der digitalen Arbeitszeiterfassung

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) entschied bereits am 13. September 2022: Die Erfassung der Arbeitszeit ist verpflichtend. Doch die nationale Umsetzung in konkretes Recht steht noch aus. BAG-Präsidentin Inken Gallner betonte die Unmittelbarkeit dieser Pflicht, die auf Vorgaben des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2019 zurückgeht.

Ein neues Gesetz zur konkreten Ausgestaltung – insbesondere zur digitalen und elektronischen Erfassung – wird ebenfalls für 2026 erwartet. Bis dahin kontrollieren die Arbeitsschutzbehörden der Länder die Einhaltung. Bei Verstößen drohen Bußgelder.

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