Arbeitszeitgesetz-Reform, Bas

Arbeitszeitgesetz-Reform: Bas plant 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag

22.06.2026 - 22:30:11 | boerse-global.de

Der Referentenentwurf zur Arbeitszeitflexibilisierung stößt bei Wirtschaftsverbänden auf massive Ablehnung. Besonders die Tarifbindung als Voraussetzung wird kritisiert.

Arbeitszeitreform: Bas-Entwurf sorgt für heftige Kritik
Arbeitszeitgesetz-Reform - Eine Uhr, die auf unscharfen Rechtsdokumenten liegt, symbolisiert die Reform des Arbeitszeitgesetzes und bürokratische Hürden. 22.06.2026 - Bild: über boerse-global.de

Arbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) hat einen Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vorgelegt – und erntet heftige Kritik.

Der am 18. Juni bekannt gewordene Entwurf verspricht zwar eine Abkehr vom starren Acht-Stunden-Tag. Doch die Kopplung der Flexibilisierung an Tarifverträge und neue Dokumentationspflichten stoßen bei Wirtschaftsverbänden auf massive Ablehnung.

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Tarifbindung als Stolperstein

Der Kern des Entwurfs: Die tägliche Höchstarbeitszeit soll zugunsten einer wöchentlichen Betrachtung aufgegeben werden können. Voraussetzung sind tarifliche Gesundheitsschutz-Regelungen.

BGA-Präsident Dirk Jandura spricht von einem Bruch mit dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD aus dem Jahr 2025. „Die Modernisierung wird durch neue Hürden ersetzt", kritisierte er am Montag. Besonders kleine und mittlere Unternehmen ohne Tarifbindung würden benachteiligt.

Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) stuft den Entwurf als realitätsfern ein. Die Bundesvereinigung Mittelständischer Bauunternehmen (BVMB) bezeichnete die Novelle als Stückwerk. Hauptgeschäftsführer Gilka betont: Die Beschränkung auf tarifgebundene Betriebe verkenne die betriebliche Realität vieler Bauunternehmen. Er fordert eine wöchentliche Höchstarbeitszeit nach EU-Richtlinie für alle Betriebe.

Gastronomie schlägt Alarm

Besonders deutlich fällt die Kritik aus Bayern und der Tourismusbranche aus. Bayerns Tourismusministerin Michaela Kaniber (CSU) fordert eine echte Flexibilisierung für das Gastgewerbe. Der Entwurf bleibe hinter den Vereinbarungen zurück und belaste die Branche mit zusätzlicher Bürokratie.

Der DEHOGA Baden-Württemberg verlangt sogar die komplette Rücknahme des Referentenentwurfs. Streitpunkt Nummer eins: die geplante Pflicht zur elektronischen Arbeitszeiterfassung. Beginn, Ende und Dauer der Arbeit sollen demnach am Tag der Leistung aufgezeichnet werden. Ausnahmen – wiederum nur über Tarifverträge möglich.

Kosten und Nutzen im Visier

Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) rechnet mit einmaligen Umstellungskosten von rund 77 Millionen Euro. Dem stünden jährliche Einsparungen von etwa 169 Millionen Euro gegenüber.

Der Reformbedarf ist unbestritten: Laut Deutschem Institut für Wirtschaftsforschung (DIW) erreichte das Arbeitsvolumen 2023 mit 55 Milliarden Stunden einen Höchststand. Für 2024 wurden rund 638 Millionen unbezahlte Überstunden registriert. Der Entwurf sieht vor, dass die Wochenarbeitszeit im Durchschnitt von zwölf Monaten maximal 48 Stunden betragen darf.

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Breite politische Front gegen Bas

Die Ablehnung ist parteiübergreifend. Union-Generalsekretär Linnemann lehnte den Entwurf vergangene Woche ab. Mecklenburg-Vorpommerns Ministerpräsidentin Manuela Schwesig (SPD) kritisierte die mangelnde Einbeziehung der Bundesländer. Die CSU-Landtagsfraktion in Bayern fordert grundlegende Nachbesserungen für eine alltagstaugliche Arbeitszeiterfassung.

Minijobs im Fokus

Flankiert wird die Debatte durch Vorschläge einer Rentenkommission. Sie empfiehlt eine weitgehende Abschaffung von Minijobs. DEHOGA-Hauptgeschäftsführerin Jana Schimke warnt vor katastrophalen Folgen für die Gastronomie. Die Branche könnte etwa die Hälfte ihrer Beschäftigten verlieren.

Stand November 2025 gab es bundesweit 7,81 Millionen geringfügig Beschäftigte. Während Arbeitgeberverbände wie der HDE vor den Plänen warnen, begrüßt Verdi-Chef Werneke den Vorschlag der Rentenkommission.

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