Arbeitszeitgesetz: NGG warnt vor Kollaps der Kinderbetreuung
Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 21:48 Uhr | Redaktion boerse-global.de
Die Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) schlägt Alarm: Längere tägliche Arbeitszeiten würden die Kinderbetreuung und Pflege von Angehörigen gefährden. Zum Wochenstart warnte die NGG vor einer Flexibilisierung des Arbeitszeitgesetzes. Die Verlässlichkeit der sozialen Infrastruktur stehe auf dem Spiel.
„Kinderbetreuung würde zusammenbrechen“
Die Gewerkschaft begründet ihre Ablehnung mit massiven Defiziten. Regionalvertreter aus Ludwigshafen, Halle und Wuppertal betonten: Bei längeren Arbeitstagen sei die Planung der Kinderbetreuung nicht mehr haltbar. In Ludwigshafen stehen etwa nur für 21 Prozent der unter Dreijährigen Kitaplätze zur Verfügung – der Bedarf liegt laut einer DJI-Studie bei 51 Prozent. In Halle klafft eine ähnliche Lücke: 54 Prozent Versorgung stehen 63 Prozent Bedarf gegenüber.
Doch nicht nur die Kleinsten sind betroffen. Laut einer DGB-Befragung kümmern sich 51 Prozent der Frauen und 41 Prozent der Männer um pflegebedürftige Angehörige. Die NGG warnt zudem vor gesundheitlichen Risiken: Nach zwölf Stunden Arbeit verdoppele sich das Unfallrisiko. Schon jetzt haben rund 20 Prozent aller Beschäftigten und 42 Prozent der Alleinerziehenden Probleme, Beruf und Privatleben zu vereinbaren.
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Wirtschaft drängt auf längere Arbeitszeiten
Die Arbeitgeberseite sieht das anders. Mercedes-Benz-CEO Ola Källenius fordert die Abschaffung der 35-Stunden-Woche und längere Arbeitszeiten. Dabei verzeichnete der Autobauer im zweiten Quartal 2026 einen operativen Gewinn von 1,55 Milliarden Euro – ein Plus von 21,5 Prozent. Källenius warnt dennoch vor Kostennachteilen.
Am 26. Juli legte Philipp von Hirschheydt, Chef des Unternehmens Aumovio, nach: Er fordert eine 40-Stunden-Woche ohne Lohnausgleich. In Ingolstadt und Villingen-Schwenningen gibt es bereits Vereinbarungen über eine 38-Stunden-Woche – im Gegenzug für Investitionszusagen.
Politik setzt auf strenge Regeln
Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas bekräftigte Mitte Juni: Der Achtstundentag bleibt grundsätzlich erhalten. Ein Referentenentwurf sieht flexible Wochenarbeitszeiten nur unter strengen Auflagen vor. Dazu gehören Tarifbindung, Gesundheitsschutz und eine verpflichtende elektronische Zeiterfassung. In Ausnahmefällen soll eine tägliche Höchstarbeitszeit von bis zu 13 Stunden möglich sein.
Die elektronische Zeiterfassung bringt klare Fristen mit sich: Für Unternehmen mit weniger als 250 Mitarbeitern gelten zwei Jahre Übergangszeit. Kleinstbetriebe unter 50 Beschäftigten haben fünf Jahre Zeit. Die allgemeine Wirtschaft muss die Regelung innerhalb eines Jahres umsetzen.
Der Ausgleichszeitraum für die 48-Stunden-Woche soll von sechs auf vier Monate schrumpfen. Arbeitgeberverbände unter Präsident Dulger kritisieren den bürokratischen Aufwand und fordern eine Rücknahme des Entwurfs.
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Jeder Zweite hält Arbeitszeitbetrug für normal
Flankiert wird die Debatte von aktuellen Umfragedaten. Eine Civey-Befragung unter 2.500 Erwerbstätigen ergab: 51 Prozent halten Arbeitszeitbetrug für ein gängiges Phänomen. Hauptmotiv für unkorrekte Zeitangaben ist der Ausgleich unbezahlter Überstunden – das gaben 26 Prozent der Befragten an. Während FDP-Anhänger solche Praktiken mehrheitlich ablehnen, zeigen Wähler der Linken und des BSW mehr Verständnis für den eigenständigen Ausgleich von Mehrarbeit.
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