Arbeitszeitgesetz, NGG

Arbeitszeitgesetz: NGG warnt vor doppeltem Unfallrisiko bei Flexibilisierung

Veröffentlicht am: 28.07.2026 um 01:09 Uhr | Redaktion boerse-global.de

Gewerkschaft NGG warnt vor steigenden Unfallrisiken und Problemen bei der Kinderbetreuung durch geplante Arbeitszeitflexibilisierung.

NGG kritisiert Arbeitszeitreform: Belastung für Familien und Pflegende
Moderne Produktionshalle in der Lebensmittelindustrie mit Fokus auf Arbeitsplatz und technischer Ausrüstung. Illustration mit AI erstellt übermittelt durch boerse-global.de

Mehrere Regionalverbände der Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten (NGG) haben die geplanten Reformen des Arbeitszeitgesetzes scharf kritisiert. Die Arbeitnehmervertreter warnen vor massiven Belastungen für Familien und Pflegende sowie vor steigenden Unfallrisiken durch eine Abkehr vom gesetzlichen Acht-Stunden-Tag.

In den vergangenen Tagen positionierten sich zahlreiche NGG-Unterbezirke gegen die Pläne der Bundesregierung. Darunter die Verbände Rhein-Main, OWL, Mannheim-Heidelberg und Magdeburg. Kern der Kritik: die Umstellung von einer täglichen auf eine wöchentliche Höchstarbeitszeit.

Während die Bundesregierung und Branchenvertreter wie der Tourismusbeauftragte Christoph Ploß mehr Flexibilität fordern, sieht die Gewerkschaft eine Gefahr für die Planbarkeit des Alltags der Beschäftigten.

Fehlende Kinderbetreuung verschärft die Belastung

Die Gewerkschaft verweist auf eine erhebliche Diskrepanz zwischen den geplanten Arbeitszeiten und der verfügbaren Infrastruktur. Laut einer DJI-Studie deckt das Angebot an Kitaplätzen für Kinder unter drei Jahren den Bedarf in vielen Regionen nicht.

In Ludwigshafen liegt die Betreuungsquote bei 21 Prozent (1140 Plätze), während der Bedarf auf 51 Prozent geschätzt wird. Ähnliche Lücken zeigen sich im Main-Kinzig-Kreis (30 Prozent) und in Frankenthal (23 Prozent). Selbst in Städten mit höheren Quoten wie Magdeburg (59 Prozent) oder Mülheim (37 Prozent) sieht die Gewerkschaft die Vereinbarkeit von Beruf und Familie gefährdet. Besonders betroffen: Alleinerziehende, von denen bereits jetzt 42 Prozent vor erheblichen Organisationsproblemen stehen.

51 Prozent der Frauen und 41 Prozent der Männer sind zudem in die Pflege von Angehörigen eingebunden. Längere Arbeitstage würden die verlässliche Versorgung Pflegebedürftiger unmöglich machen, so die NGG.

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Gesundheitsgefahren durch überlange Arbeitstage

Ein weiteres zentrales Argument der Gewerkschaft ist der Arbeitsschutz. Die NGG betont: Das Unfallrisiko bei zwölf Stunden Arbeitszeit ist doppelt so hoch wie an einem regulären Acht-Stunden-Tag.

Die aktuelle gesetzliche Höchstgrenze der Wochenarbeitszeit liegt bei 48 Stunden. Durch Ausnahmen kann sie in Einzelfällen bereits jetzt auf bis zu 73,5 Stunden steigen. Eine generelle Flexibilisierung würde diese Belastungsgrenzen weiter aufweichen, warnen die Arbeitnehmervertreter.

Wirtschaftsvertreter fordern dagegen eine Modernisierung des Gesetzes. Christoph Ploß sprach sich zuletzt dafür aus, den Acht-Stunden-Tag durch eine wöchentliche Höchstarbeitszeit zu ersetzen. Auch der Verband Deutscher Freizeitparks und Freizeitunternehmen (VDFU) drängt auf weniger Bürokratie und fordert unter anderem den Wegfall jeder vierten Dokumentationspflicht.

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Tarifliche Entwicklungen in der Branche

Während die Debatte um die Arbeitszeitreform anhält, gibt es in Teilbereichen Bewegung bei den Entgelten. Für die Beschäftigten der bayerischen Süßwarenindustrie konnte ein Tarifabschluss erzielt werden. Er sieht eine rückwirkende Lohnsteigerung von 2,9 Prozent zum 1. Juni 2026 vor.

In anderen Regionen bleiben die Fronten verhärtet. Die NGG Aachen fordert für rund 3100 Beschäftigte in der Gastronomie des Kreises Heinsberg ein Lohnplus von sechs Prozent. Der Arbeitgeberverband Dehoga Nordrhein-Westfalen hat bisher kein Angebot vorgelegt. Für die kommende Woche sind weitere Verhandlungen angesetzt.

Zusätzlicher Druck entsteht durch neue gesetzliche Rahmenbedingungen. Ab August 2026 greift in Nordrhein-Westfalen der Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung für Erstklässler. Kommunen wie Remscheid und Radevormwald warnen jedoch bereits vor Platz- und Personalmangel. Mehrere Städte prüfen derzeit eine Verfassungsklage gegen das Land. Die bereitgestellten Mittel in Höhe von 3,5 Milliarden Euro kommen nach Angaben des Städtetages NRW nicht ausreichend bei den Kommunen an.

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