Arbeitszeitgesetz: Neue 48-Stunden-Woche statt Acht-Stunden-Tag
30.05.2026 - 11:40:15 | boerse-global.deBundesarbeitsministerin Bärbel Bas will Anfang Juni einen Gesetzentwurf zur Modernisierung des Arbeitszeitgesetzes vorlegen. Die schwarz-rote Koalition unter Kanzler Merz setzt damit ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag um.
Von der täglichen zur wöchentlichen Höchstarbeitszeit
Kern der Reform ist die Abkehr von der starren Acht-Stunden-Grenze pro Tag. Stattdessen soll künftig eine wöchentliche Höchstarbeitszeit von 48 Stunden gelten. Möglich wäre dann eine tägliche Arbeitszeit von bis zu zehn Stunden – allerdings mit entsprechendem Ausgleich. Ziel ist mehr Flexibilität für Arbeitgeber und Beschäftigte.
Das neue Gesetz bringt Flexibilität, aber auch strengere Regeln für die Dokumentation der geleisteten Stunden. Mit diesem kostenlosen Ratgeber und den fertigen Stundenzetteln sind Sie rechtlich sofort auf der sicheren Seite. In 10 Minuten zur gesetzeskonformen Arbeitszeiterfassung
Die Bevölkerung steht dem Vorhaben mehrheitlich positiv gegenüber. Eine Forsa-Umfrage vom 14. und 15. Mai 2026 mit 1004 Teilnehmern zeigt: 57 Prozent der Deutschen befürworten die Abschaffung der täglichen zugunsten einer wöchentlichen Höchstarbeitszeit. Besonders hoch ist die Zustimmung bei CDU/CSU-Wählern mit 74 Prozent, gefolgt von SPD-Anhängern (61 Prozent) und Grünen-Wählern (58 Prozent). Ablehnung kommt vor allem von der Linken: 61 Prozent ihrer Anhänger sind dagegen. Auch in Ostdeutschland und unter Gewerkschaftsmitgliedern regt sich Widerstand – dort lehnen 53 Prozent die Pläne ab.
Pflicht zur Arbeitszeiterfassung besteht bereits
Rechtlich ist die Lage klarer, als viele denken. Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hatte bereits am 13. September 2022 entschieden: Arbeitgeber müssen die Arbeitszeiten ihrer Beschäftigten erfassen. Grundlage ist das Arbeitsschutzgesetz, gestützt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs von 2019. Damals hatten die Luxemburger Richter festgelegt, dass EU-Mitgliedstaaten ein objektives und zugängliches System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit vorschreiben müssen.
BAG-Präsidentin Inken Gallner hat klargestellt: Unternehmen sollten nicht auf das neue Gesetz warten, sondern bereits jetzt Systeme zur Zeiterfassung einführen. Zwar soll das Gesetz 2026 digitale und elektronische Methoden vorschreiben, doch schon heute können die Aufsichtsbehörden Bußgelder verhängen, wenn bei Betriebsprüfungen keine Zeiterfassung vorliegt.
Gewerkschaften warnen vor Überlastung
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) übt scharfe Kritik an der geplanten Flexibilisierung. Die Gewerkschafter befürchten, dass der Wegfall der täglichen Höchstarbeitszeit zu einer Überlastungsspirale führt – besonders für Beschäftigte ohne Tarifvertrag. Daten des DGB-Index „Gute Arbeit" untermauern die Skepsis: Zwischen Januar und Mai 2025 gaben 53 Prozent der befragten 6985 Arbeitnehmer an, sie wünschten sich kürzere Arbeitszeiten. Nur sieben Prozent wollen länger arbeiten.
Viele Personalverantwortliche unterschätzen die bereits bestehenden Pflichten zur lückenlosen Aufzeichnung von Arbeitszeiten und Pausen. Dieser kostenlose Leitfaden zeigt Ihnen, wie Sie die Vorgaben des EuGH-Urteils rechtssicher in Ihrem Betrieb umsetzen. Gratis-Checkliste zur Arbeitszeiterfassung herunterladen
Auch Mediziner melden Bedenken an. Sie verweisen auf Gesundheitsrisiken bei Schichten von mehr als acht Stunden. Das Institut der deutschen Wirtschaft (IW) schlägt vor, erste Flexibilisierungsmaßnahmen auf Büroangestellte zu beschränken. Der DGB bleibt jedoch bei seiner Ablehnung und warnt vor einem Abbau von Arbeitnehmerschutzrechten.
Elektronische Erfassung für die meisten Betriebe
Der kommende Gesetzentwurf sieht für die meisten Unternehmen eine elektronische Zeiterfassung vor. Ausnahmen könnten für Kleinstbetriebe und Führungskräfte gelten. Die sogenannte Vertrauensarbeitszeit bleibt rechtlich möglich – die tatsächlich geleisteten Stunden müssen aber dokumentiert werden, um den Arbeitsschutzanforderungen zu genügen.
Die Arbeitszeitreform ist nicht das einzige Großprojekt der Koalition im Arbeitsrecht. Das Bundesfamilienministerium hat bereits eingeräumt, dass Deutschland die Frist zur Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie am 7. Juni 2026 nicht einhalten wird. Das Gesetz soll nun Anfang 2027 in Kraft treten, die vollständigen Berichtspflichten werden auf Juni 2028 verschoben – um die Wirtschaft nicht sofort zu belasten.
Wirtschaftsnachrichten lesen ist gut - trading-notes lesen ist besser!
Für. Immer. Kostenlos.
