Arbeitszeitgesetz, Merz

Arbeitszeitgesetz: Merz plant Abschaffung der Acht-Stunden-Grenze

26.05.2026 - 08:30:01 | boerse-global.de

Die geplante Reform des Arbeitszeitgesetzes und aktuelle Gerichtsurteile prägen die Schulungsprogramme für Betriebsräte und Lohnbuchhalter.

Arbeitszeitgesetz: Merz plant Abschaffung der Acht-Stunden-Grenze - Foto: über boerse-global.de
Arbeitszeitgesetz: Merz plant Abschaffung der Acht-Stunden-Grenze - Foto: über boerse-global.de

Während die Bundesregierung eine Reform des Arbeitszeitgesetzes vorbereitet, starten ab Mai 2026 zahlreiche Weiterbildungsprogramme für Betriebsräte und Lohnbuchhalter, die auf die neuen rechtlichen Anforderungen vorbereiten sollen.

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Reform des Arbeitszeitgesetzes: Streit um tägliche Höchstarbeitszeit

Bereits morgen beginnt ein spezielles IHK-zertifiziertes Live-Online-Training für Lohnbuchhalter, das bis Mitte Juli läuft. Es ist der Auftakt einer Serie von Intensivseminaren für Betriebsräte, darunter ein Kommunikationstraining im August in Kiel sowie das viertägige Seminar „Arbeitsrecht Kompakt 2" ab Ende September in Magdeburg.

Die Schulungen fallen in eine Phase hitziger politischer Debatten. Kanzler Merz plädiert für die Abschaffung der strengen täglichen Acht-Stunden-Grenze und will stattdessen auf eine flexible Wochenarbeitszeit umstellen. Ein aktueller forsa-Umfrage zufolge unterstützen 59 Prozent der Bevölkerung diesen Kurs. Doch die Gewerkschaften schlagen Alarm: Eine WSI-Studie zeigt, dass 75 Prozent der Beschäftigten negative Folgen durch den Wegfall des täglichen Schutzes befürchten. Arbeitsminister Heil hat sich skeptisch geäußert – der offizielle Gesetzentwurf wird für Anfang Juni erwartet.

Gerichtsurteile schaffen neue Klarheit bei Vergütung

Das Seminar „Arbeitsrecht Kompakt 2" vom 29. September bis 2. Oktober im Dorint Hotel Herrenkrug behandelt zentrale Fragen des modernen Arbeitsrechts: Einstellung, Befristung und Vergütung. Diese Themen haben durch mehrere hochkarätige Urteile des Bundesarbeitsgerichts (BAG) neue Brisanz gewonnen.

Im Oktober 2025 stellte das BAG klar: Wer eine gleiche Bezahlung einklagen will, muss konkrete Angaben zu seinen Arbeitszeiten machen. Die pauschale Behauptung, in Vollzeit zu arbeiten, reicht für eine substanzierte Klage nicht aus. Noch bedeutsamer: Im November 2025 entschieden die Richter, dass bei einer Benachteiligung von Teilzeitkräften nur eine Anpassung „nach oben" zulässig ist. Tarifparteien können eine niedrigere Vergütung nicht als Korrektur heranziehen – die Lücke muss geschlossen werden.

Kündigung und Lohnfortzahlung: Fallstricke für Arbeitgeber

Die Schulungen für Betriebsräte legen besonderes Augenmerk auf die finanziellen Risiken bei Beendigungen von Arbeitsverhältnissen. Das Landesarbeitsgericht Köln urteilte am 19. November 2025: Fehler in Aufhebungsverträgen können teuer werden. Im konkreten Fall musste ein Arbeitgeber nachzahlen, weil die Abfindung falsch berechnet war. Juristen betonen: Nach Paragraf 625 BGB müssen solche Verträge streng der Schriftform genügen und Sperrzeiten beim Arbeitslosengeld berücksichtigen.

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Auch bei der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall gibt es neue Leitlinien. Erkrankt ein Mitarbeiter erneut an derselben Krankheit, darf der Arbeitgeber die Fehlzeiten zusammenrechnen – die Sechs-Wochen-Grenze bleibt bestehen. Ein neuer Anspruch entsteht erst nach zwölf Monaten seit der ersten Krankschreibung oder nach sechs Monaten Arbeitsfähigkeit. Die Beweislast für die Arbeitsfähigkeit zwischen zwei verschiedenen Erkrankungen liegt beim Arbeitnehmer.

Digitale Arbeitswelt: Grenzen der Mitbestimmung

Die Schulungsprogramme 2026 greifen auch die Herausforderungen der Plattformökonomie auf. Das BAG entschied am 28. Januar 2026: Sogenannte „Remote Cities" bei Lieferdiensten sind keine eigenständigen Betriebsteile, die einen Betriebsrat wählen können. Selbst mit Künstlicher Intelligenz und App-gesteuerten Anweisungen fehlt die erforderliche institutionelle Leitungsstruktur nach dem Betriebsverfassungsgesetz.

Das Hessische Landesarbeitsgericht zog im Dezember 2024 eine wichtige Grenze: Betriebsräte können Datenschutzregeln nicht durch erzwingbare Mitbestimmung durchsetzen, wenn diese bereits gesetzlich abschließend geregelt sind. Unberührt bleibt jedoch das Mitbestimmungsrecht bei Systemen zur Überwachung von Verhalten und Leistung der Beschäftigten.

Kommunikationstraining für die digitale Verhandlung

Vom 11. bis 14. August 2026 findet in Kiel ein spezielles Kommunikationstraining für Betriebsräte statt. Angesichts der zunehmend technischen und rechtlich komplexen Verhandlungen in digitalen Arbeitsumgebungen sollen die Teilnehmer lernen, ihre Interessen professionell zu vertreten.

Entscheidender Sommer für die Arbeitspolitik

Die kommenden Monate werden richtungsweisend. Mit der Veröffentlichung des Gesetzentwurfs zum Arbeitszeitgesetz Anfang Juni beginnt eine phase intensiver politischer Auseinandersetzungen. Für Betriebsräte und Personalverantwortliche ist der Sommer eine Zeit der Vorbereitung auf möglicherweise tiefgreifende Veränderungen.

Die Schulungsprogramme bis September 2026 bieten die ersten Gelegenheiten, die endgültige Gesetzeslage zu verarbeiten. Während das BAG seine Rechtsprechung zu Entgeltgleichheit und digitalen Arbeitsstrukturen weiter verfeinert, wandelt sich die Rolle des Betriebsrats von der klassischen Kontrollinstanz hin zu einer komplexeren, rechtlich geprägten Beratungsfunktion. Die entscheidende Frage: Wird die neue Gesetzgebung die jüngsten Rechtsprechungstendenzen zu strengeren Dokumentationspflichten und höheren Beweislasten aufgreifen?

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