Arbeitszeitgesetz: Flexiblere Wochen- statt Tagesgrenzen geplant
25.06.2026 - 13:03:17 | boerse-global.de
Zwei Entwicklungen an einem Tag zeigen das deutlich: Der Berliner Klinikkonzern Vivantes einigte sich mit ver.di auf einen Tarifvertrag bis 2031 – und das Arbeitsministerium legte einen Referentenentwurf zur Reform des Arbeitszeitgesetzes vor.
Beide Schritte zielen auf mehr Flexibilität ab. Die Reaktionen aus der Wirtschaft fallen jedoch gemischt aus.
Vivantes einigt sich mit ver.di – Angleichung bis 2031
Nach langen Verhandlungen und Streiks steht der Abschluss für rund 2.200 Beschäftigte. Betroffen sind Logistik, Reinigung, Technik, Rehabilitation und die medizinischen Versorgungszentren des Konzerns.
Der Vertrag sieht eine stufenweise Anhebung der Entgelte vor. Bis Juli 2031 sollen sie das Niveau des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) erreichen. Zudem sinkt die Wochenarbeitszeit auf 38,5 Stunden.
Die Jahressonderzahlung bleibt erhalten, die Zulagen steigen: Ab 2029 gibt es 80 Euro für Schichtarbeit, 200 Euro für Wechselschicht. Die Laufzeit beträgt ungewöhnliche 72 Monate bis Ende 2031.
Die Gewerkschaftsmitglieder stimmen bis zum 3. Juli ab.
Doch der Konzern warnt: Man sei an die finanzielle Belastungsgrenze gegangen. Vivantes verzeichne bereits ein strukturelles Defizit von über 120 Millionen Euro jährlich. Weitere 70 Millionen Verlust drohten durch gesetzliche Neuregelungen zur Stabilisierung der Krankenkassenbeiträge.
Arbeitszeit-Reform: Wochen- statt Tagesgrenzen
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Parallel treibt Arbeitsministerin Bas die Reform des Arbeitszeitgesetzes voran. Der Referentenentwurf vom 23. Juni will die starre tägliche Höchstarbeitszeit aufweichen.
Kernpunkt: Tarifparteien sollen künftig eine wöchentliche statt werktägliche Höchstarbeitszeit vereinbaren können. Im Zwölf-Monats-Schnitt dürfte diese 48 Stunden nicht überschreiten.
Der Acht-Stunden-Tag bleibt als Standard – verlängerbar auf zehn Stunden. Doch die Tariföffnungsklauseln erlauben deutlich mehr Spielraum bei der Verteilung über die Woche.
Auch die tägliche Ruhezeit von elf Stunden soll unter bestimmten Bedingungen entfallen können. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber die Arbeitszeiten elektronisch und am selben Tag erfassen. Ausnahmen gelten nur für Kleinstbetriebe oder spezifische Tarifregelungen.
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Wirtschaft und Wissenschaft üben scharfe Kritik
Die Pläne stoßen auf erheblichen Widerstand. Der Hotel- und Gaststättenverband DEHOGA kritisiert, dass die neue Flexibilität nur tarifgebundenen Unternehmen vorbehalten bleibe. Hauptgeschäftsführerin Schimke spricht von einem „Rückschlag für den mittelständischen Dienstleistungssektor".
Daten des Instituts für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung untermauern das Problem. Unter rund 9.300 Betrieben sind nur neun Prozent tarifgebunden und an einer Flexibilisierung über zehn Stunden hinaus interessiert. Die Forscher schlagen vor, die Optionen auch für nicht tarifgebundene Betriebe zu öffnen – sofern diese ein Gesundheitsmonitoring sicherstellen.
Der Bundesverband der Systemgastronomie fordert ebenfalls praxisnahe Lösungen ohne Tarifzwang. Die Branche beschäftigt rund 120.000 Menschen und setzte im vergangenen Jahr etwa 36 Milliarden Euro um.
Während die Gewerkschaften die Aufweichung täglicher Höchstarbeitszeiten skeptisch sehen, fordert die Opposition eine Ausweitung auf die gesamte Wirtschaft.
Der weitere Gesetzgebungsprozess steht noch am Anfang: Ressortabstimmung, Kabinett und parlamentarische Beratungen folgen.
